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Leistungsschutzrecht bei Presseerzeugnissen


Bayerns Justizministerin Dr. Merk: Wir brauchen ein effektives Leistungsschutzschutzrecht
"Es geht nicht an, dass der Verleger, mit dessen Inhalten Google News & Co Geld verdienen, davon nichts abbekommt"

(05.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat sich klar für das derzeit heftig diskutierte Leistungsschutzrecht für die Verleger von Presseerzeugnissen positioniert und damit deutlich gegen die kritischen Äußerungen des BDI hierzu gestellt. "Es geht nicht an, dass der Verleger, mit dessen Inhalten Google News & Co Geld verdienen, davon nichts abbekommt", sagte Merk. "Wir müssen die Rechte der Verleger stärken. Dass wir ein effektives Leistungsschutzschutzrecht brauchen, steht daher für mich außer Frage!"

Die Argumente des BDI, der aus angeblich unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Bedenken gegen das Leistungsschutzrecht als solches herleitet, hält Merk für vorgeschoben. "Über die Ausgestaltung im Einzelnen kann man natürlich diskutieren", so Merk. "So halte ich den Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Fassung für wenig praktikabel, weil er kein Lizenzierungssystem durch eine Verwertungsgesellschaft analog der GEMA vorsieht. Der gewerbliche Nutzer verschiedener Seiten müsste sich also an tausend verschiedene Stellen wenden, um eine Lizenz zu erhalten. Zudem ist fraglich, ob die vorgesehene angemessene Beteiligung der Journalisten an der Lizenzgebühr des Verlegers ausreichend sichergestellt wird, wenn dieser durch die Verwertungsgesellschaft nicht automatisch beteiligt wird, sondern seinen Anspruch erst mühsam durchsetzen muss. Hier dürften noch Nachbesserungen erforderlich sein."

Merk sagte abschließend: "Aber diese Detailfragen gestatten nicht, das Vorhaben insgesamt zu torpedieren. Sie werden sich zweifellos im Gesetzgebungsverfahren klären lassen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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