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Mehr Rechtsschutz bei Bestellungen im Internet


Wenn es bei einer Bestellung im Internet Probleme gibt: Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk gibt Startschuss für Online-Schlichtung in Bayern
Schlichtungsstelle wird vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. betrieben, das inzwischen zwei Juristen mit der Bearbeitung der Streitfälle beschäftigt

(18.04.12) - Bayerns Verbraucher können sich seit dem 2. April 2012 an eine Online-Schlichtungsstelle wenden, wenn es bei einer Bestellung im Internet Probleme gibt und sie sich mit dem beteiligten Unternehmen nicht einigen können. Das internetgestützte Schlichtungsverfahren unter www.online-schlichter.de steht dank der Förderung des Bayerischen Justiz- und Verbraucherschutzministeriums nun auch für Bayern kostenlos zur Verfügung.

"Die Online-Schlichtung ist ein rasches und für alle Beteiligten risikofreies Verfahren, um Streitigkeiten aus Bestellungen im Internet außerhalb des gerichtlichen Verfahrens zu klären. Wir haben zwar eine hervorragende Justiz, aber viele Fälle lassen sich sehr effizient auch ohne die Hürden eines Gerichtsprozesses lösen.", so die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk, die das neue Schlichtungsangebot in diesem Jahr mit 15.000 Euro unterstützt.

Die Schlichtungsstelle wird vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. betrieben, das inzwischen zwei Juristen mit der Bearbeitung der Streitfälle beschäftigt. Die Einrichtung der Online-Schlichtungsstelle geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück. Seit letztem Jahr beteiligt sich auch das Land Hessen an den Kosten der Schlichtungsstelle.

Bei den Streitfällen geht es zumeist darum, dass die bestellte Ware nicht geliefert wurde oder streitig ist, ob der Kunde die Bestellung wirksam widerrufen hat. Auch Ansprüche wegen mangelhafter Ware oder Dienstleistung sind trotz fehlender Beweisverfahren von der Schlichtung nicht ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass beide Parteien mitmachen.

Der Spruch der Schlichtungsstelle ist rechtlich nicht bindend. Dennoch folgen die Parteien in den meisten Fällen der rechtlichen Bewertung der Schlichtungsstelle. "Die Zahlen der Online-Schlichtungsstelle sprechen für sich – rund 70 Prozent der Fälle konnten erfolgreich abgeschlossen werden.", Merk zeigt sich daher überzeugt, dass die bayerischen Verbraucher das neue Angebot nutzen werden und auch die Unternehmer, die mit der Schlichtung eine gerichtliche Klage ihres Kunden abwenden können, mitmachen. "Es lohnt sich in jedem Fall, eine außergerichtliche Schlichtung zu versuchen. Die Beteiligten können dabei nur gewinnen."
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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