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Finanzinstrumente nach dem Wertpapierhandelsgesetz


Bankenverband: Mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Anlageberatung
Neben Daten wie der Produktbeschreibung, dem Ausgabepreis und den Kurs- und Bonitätsrisiken enthält das PIB etwa Angaben zu den Chancen


(07.07.11) - "Mit den neuen Produktinformationsblättern wird die Anlageberatung noch transparenter und vergleichbarer", erklärt Michäl Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes in Berlin. Seit dem 1. Juli 2011 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Banken und Sparkassen ihren Privatkunden bei der Anlageberatung Produktinformationsblätter (kurz PIB) aushändigen.

In Zukunft werden so wichtige Informationen zu einem Wertpapiers knapp und verständlich auf zwei bzw. maximal drei Seiten aufgeführt. Das gilt für alle Finanzinstrumente nach dem Wertpapierhandelsgesetz, also für Aktien und Zertifikate ebenso wie für Pfandbriefe, Bundeswertpapiere und andere Inhaberschuldverschreibungen.

Neben Daten wie der Produktbeschreibung, dem Ausgabepreis und den Kurs- und Bonitätsrisiken enthält das PIB etwa Angaben zu den Chancen. "Ebenso sind die Kosten für das jeweilige Finanzinstrument dann für jeden Anleger klar nachvollziehbar, das gilt auch für die Provisionen", so Kemmer. Anleger sollten die neuen Produktinformationsblätter genau lesen und sich nicht scheuen, bei noch verbliebenen Unklarheiten ihren Bankberater anzusprechen.

Der Chef des Bankenverbandes betont: "Wir private Banken wollen das Anlegervertrauen weiter stärken und unterstützen daher die neuen Regeln der Bundesregierung, ob beim Anlageberatungsprotokoll oder jetzt dem Produktinformationsblatt." Allerdings bedauert Kemmer, dass die künftige Regulierung des Grauen Kapitalmarktes gerade dort kein gleich hohes Schutzniveau für die Verbraucher gewährleisten werde. Kemmer verdeutlicht: "Diese Unterschiede müssen klar sein. Kunden sollen wissen, dass sie bei regulierten Banken ein hohes Mass an Anlegerschutz erwarten dürfen."

Die privaten Banken haben die verbraucherpolitischen Entwicklungen nicht nur beim Anlegerschutz aufgegriffen und ihr verbraucherpolitisches Gesamtkonzept fortgeschrieben. In ihrer vollständig aktualisierten Broschüre "Banken und Verbraucher" geben Sie dazu einen Überblick. Die Publikation ist beim Bundesverband deutscher Banken erhältlich. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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