BDI und Bankenverband: Industrie und Banken für Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes Finanzmarkt-Compliance: Europäischer Verbriefungsmarkt nicht mit dem US-Subprime-Markt gleichzusetzen, der das eigentliche Ziel der Regulierung gewesen ist
(15.07.14) - Der Bankenverband und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) setzen sich für eine Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes ein. Seit der Finanzkrise wurden zwar eine Reihe sinnvoller Regulierungen für Verbriefungen umgesetzt, nun drohe aber ein Übermaß an Regulierung.
In einem Fachgespräch betonten die beiden Verbände, dass ein funktionierender Verbriefungsmarkt wichtig sei für die Finanzierung der Wirtschaft. Nicht nur Banken, sondern auch Unternehmen bräuchten sachgerechte Rahmenbedingungen um Kredite bzw. Forderungen verbriefen zu können. Gerade mit Blick auf die angespannte Lage in Südeuropa könne der Verbriefungsmarkt zudem einen wichtigen Beitrag zur Belebung und langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft leisten. Zudem sei der europäische Verbriefungsmarkt nicht mit dem US-Subprime-Markt gleichzusetzen, der das eigentliche Ziel der Regulierung ist. Während die US-amerikanischen Papiere seit 2007 eine Ausfallquote von knapp 20 Prozent ausweisen, liege diese bei europäischen Papieren deutlich unter einem halben Prozent.
Beide Verbände begrüßen das kürzlich vorgestellte Diskussionspapier der Europäischen Zentralbank und der Bank of England. Darin erörtern beide Zentralbanken die Möglichkeit, einfache und transparente Verbriefungen zur Belebung der Kreditvergabe zu nutzen. BDI und Bankenverband appellieren an die Politik, diese Überlegungen aufzugreifen und qualitativ hochwertige Verbriefungen auch regulatorisch angemessen zu behandeln. Zu nennen sind insbesondere die Berücksichtigung von hochwertigen Verbriefungen bei den Eigenkapitalanforderungen für Banken (Baseler Rahmenwerk) und Versicherungen (Solvency II) sowie die Anerkennung als Liquiditätspuffer und Sicherheiten. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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