Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Ausländischer Steuerberatungsgesellschaften


Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC): Es wird Zeit, dass das Steuerberatungsgesetz novelliert und aktuellen Gegebenheiten weiter angepasst wird
EuGH-Urteil stärkt Rechte ausländischer Firmen – Inländerdiskriminierung selbstständiger Bilanzbuchhalter bleibt bestehen



Erst im Dezember hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte ausländischer Steuerberatungsgesellschaften gestärkt. Gegen die Auffassung des Bundesfinanzhofs entschied der EuGH, dass es mit europäischem Recht nicht vereinbar ist, wenn Steuerberatungsgesellschaften aus anderen EU-Mitgliedstaaten vom Ausland aus keine Steuererklärungen erstellen und an deutsche Finanzämter übermitteln dürfen. "Es wird Zeit, dass das Steuerberatungsgesetz novelliert und aktuellen Gegebenheiten weiter angepasst wird", betonte deshalb Christel Fries, Präsidentin des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC), bei der Eröffnung der Kongressmesse ReWeCo (15.04.) in Bonn.

Steuerberatung ist in Deutschland so stark reglementiert wie in keinem anderen Land, vollumfänglich ist sie mit wenigen Ausnahmen wie Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern (§ 3 StBerG) Steuerberatern vorbehalten. Mit vielen Regelungen schränkt das Steuerberatungsgesetz jedoch andere Berufsangehörige ein. So dürfen selbstständig tätige Bilanzbuchhalter in steuerlichen Angelegenheiten nur unter Aufsicht eines Steuerberaters agieren.

Es sei denn, sie kommen aus einem EU-Mitgliedsstaat und haben in diesem weitergehende Rechte. Aufgrund der EU-rechtlichen Dienstleistungsfreiheit haben deshalb beispielsweise österreichische Bilanzbuchhalter, wenn sie in Deutschland tätig sind, mehr Befugnisse als ihre deutschen Kollegen. "Die Einschränkungen durch das Steuerberatungsgesetz sind in Deutschland ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung", mahnt BVBC-Präsidentin Christel Fries in ihrer Eröffnungsrede.

Gesetzgeber verbietet Mausklick
Zu welchen paradoxen Folgen die Einschränkungen selbstständiger Bilanzbuchhalter führen können, veranschaulichte Uta-Martina Jüssen aus dem BVBC-Vorstand auf der ReWeCo in einer Podiumsdiskussion: "Angestellte Bilanzbuchhalter erledigen in Unternehmen regelmäßig, wie sie es gelernt haben, die Umsatzsteuervoranmeldung. Ihren selbstständigen Kollegen ist das jedoch verboten. Dabei werden Belege heute elektronisch so erfasst, dass Buchhaltungsprogramme sie automatisch in die Umsatzsteuervoranmeldung übertragen. Bis zur Übermittlung ans Finanzamt fehlen dann nur noch zwei Mausklicks."

Laut Gesetz müssen die rechtlich dafür haftenden Mandanten diesen abschließenden Schritt bislang selbst ausführen oder sich dafür an Steuerberater oder die wenigen unter § 3 StBerG genannten Berufsgruppen wenden. Das kommt sie nicht nur deutlich teurer, das behindert auch ihre Zusammenarbeit mit Bilanzbuchhaltern.

Recht auf freie Berufsausübung
BVBC-Präsidiumsmitglied Uta Jüssen forderte auf der Kongressmesse für Rechnungswesen und Controlling eine neunte Änderung des Steuerberatungsgesetzes. "Wirtschaftsfeindliche und realitätsferne Regelungen müssen beseitigt werden. Etwa 25.000 Bilanzbuchhalter in Deutschland können aufgrund rechtlicher Unklarheiten ihren Beruf nicht selbstständig ausüben." Dabei hätte eine Befugniserweiterung für selbstständige Bilanzbuchhalter wirtschaftlich positive Folgen. Denn dem Fachkräftemangel in Steuerkanzleien könnte durch die Möglichkeit von Kooperationen mit Bilanzbuchhaltern Abhilfe geschaffen werden. Noch ist das – zum Unmut beider Seiten – allerdings gesetzlich verboten.
(BVBC: ra)

eingetragen: 25.04.16
Home & Newsletterlauf: 25.05.16

BVBC: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Überprüfung der Finanzmarktregulierung notwendig

    Die privaten Banken sehen neue Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu gemeinsamen Finanzmärkten in Europa. "Die Kapitalmarktunion ist so weit oben auf der europapolitischen Agenda wie seit Jahren nicht - wir begrüßen das ausdrücklich", sagte Christian Sewing, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich des 23. Deutschen Bankentages in Berlin.

  • Schutz von Unternehmen vor Abmahnmissbrauch

    Gute Nachricht für Deutschlands Unternehmen: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf aus Bayern zum Schutz vor Abmahnmissbrauch in den Bundestag einzubringen. Mit dem Entwurf soll die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden.

  • IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz?

    Die Ampel-Regierung hat sich nach Angaben von FDP-Rechtspolitikern im Kabinett auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" geeinigt. Verkehrsdaten sollen bei diesem Modell nur bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auf Richteranordnung gespeichert werden.

  • Unterschied zwischen DSA und NetzDG

    Am 17. Februar 2024 trat der Digital Services Act (DSA), das EU-Regelwerk für Internet-Plattformen, in vollem Umfang in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte: "Hass und Hetze im Internet bedrohen unsere Demokratie wie nie zuvor. Nach einer aktuellen, repräsentativen Studie wurde fast jede zweite Person in Deutschland bereits online beleidigt, ein Viertel der Befragten mit körperlicher Gewalt konfrontiert.

  • Entwicklung der Künstlichen Intelligenz 2024

    Unkoordinierter Einsatz, Fokus auf Personalisierung, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, ROI sowie Bedrohungen und Chancen sind die Trends, die die Künstliche Intelligenz 2024 prägen werden. Der weltweite Umsatz im Bereich Künstliche Intelligenz in den Anwendungsfeldern Hardware, Software und IT-Services könnte sich im Jahr 2024 auf über 550 Milliarden US-Dollar belaufen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen