Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Richtig wählen: Kommunalwahl Bayern


Kumulieren, panaschieren und Bewerber streichen: Das bayerische Wahlrecht ist mehr als kompliziert
Am besten üben: Teststimmzettel ermöglicht eine Stimmabgabe nach den Regeln des bayerischen Kommunalwahlrechts


Bayerische Kommunalwahl ...
Bayerische Kommunalwahl ... mehr als kompliziert

(08.02.08) - Fast möchte man sagen: Die Kommunalwahl in Bayern (8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, 2. März 2008) ist nichts für Anfänger und eine eigene Wissenschaft für sich. Die Wahlberechtigten können "kumulieren" (z.B. einem einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben), "panaschieren" (ihre Stimmen auf Bewerber verschiedener Parteien verteilen) oder einfach eine Liste ankreuzen, um jedem Kandidaten auf dieser Liste eine Stimme zukommen zu lassen. Selbst die Kombination aus "Kreuz" auf der Liste, gepaart mit einem "Panaschieren" oder "Kumulieren" ist möglich. Und obendrein dürfen die Wähler sogar diejenigen Personen streichen, die bei einer Listenwahl keine Stimme erhalten sollen.

Das bayerische Wahlrecht ist also mehr als kompliziert und die Gefahr, dass plötzlich der Wahlzettel bei all den Möglichkeiten ungültig wird, hoch.
Generell ist ein Stimmzettel immer dann ungültig, wenn
>> er nicht eindeutig erkennen lässt, für wen die Stimmen abgegeben werden.
>> er leer abgegeben wird; Streichen von Namen allein genügt nicht.
>> die Gesamtstimmenzahl überschritten wird.
>> die Wählerin oder der Wähler auf ihm zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichen angebracht hat.

Es ist also ratsam, sich im Vorfeld der Wahl zu informieren, welche Wahlmöglichkeiten man hat. Die Bayerische Landesregierung hat hierzu eine Informationsbroschüre veröffentlicht, die die Wähler mit den Eigenarten des bayerischen Kommunalwahlrechts vertraut machen will.

Verschiedene Dinge müssen beachtet werden, damit ein Stimmzettel nicht aus Versehen ungültig wird bzw. damit auch wirklich der Kandidat seine Stimmen erhält, dem man auch seine Stimmen geben möchte.

Auf der Website probewahl.de ist ein Teststimmzettel veröffentlicht, mit dem die Stimmabgabe gemäß bayerischen Kommunalwahlrechts geprobt werden kann. Es stehen in diesem Modell maximal 15 Stimmen zur Verfügung, die auf die Listen oder deren Kandidaten verteilt werden können.

Sie können kumulieren (Stimmen für Kandidaten anhäufen) und panaschieren (die Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Listen verteilen). Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 3 Stimmen auf einen Kandidaten angehäuft (kumuliert) werden dürfen und alle darüber hinaus vergebenen Stimmen als verfallen (ungültig) gelten. Einen Kandidaten können Sie streichen, indem Sie auf dessen Namen klicken.
(Compliance-Magazin.de: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • EU-Bankenpaket - Startschuss erfolgt

    Mit der Verkündung der Umsetzung von Basel III in der EU (sog. "Bankenpaket") im EU-Amtsblatt ist der Weg frei für das geplante Inkrafttreten für alle europäischen Banken und Sparkassen zum 1. Januar 2025. Durch die neuen Regelungen werden u.a. die Kapitalanforderungen der europäischen Institute geschärft, darüber hinaus drohen aber vor allem durch die Vielzahl neuer prozessualer Anforderungen hohe Kosten.

  • Wie steht der Bankenverband zum CMDI-Review?

    Der EU-Rahmen für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung von Banken (CMDI) legt fest, wie man mit Banken in Schwierigkeiten umgehen soll. Er wurde nach der Finanzkrise 2008 geschaffen, unter anderem um zu verhindern, dass Steuergelder zur Rettung von Banken verwendet werden müssen.

  • Connected Cars schützen

    Seit dem 1. Juli 2024 sind die Vorgaben der UNECE WP.29-Regelungen für die Automobilbranche verbindlich. Sie sollen künftig für eine verbesserte Cybersicherheit vernetzter Fahrzeuge sorgen. Dass das Thema Sicherheit vernetzter Fahrzeuge dringend angegangen werden muss, zeigt die im Januar 2024 durchgeführte Kaspersky-Studie "Cybersicherheit in der Automobilbranche" [2]. Denn 52 Prozent der IT-Entscheider in der Automobilbranche äußerten ernsthafte Bedenken, dass Connected Cars ausreichend geschützt sind. So stellen vor allem die V2V- (Vehicle-to-Vehicle) und V2I- (Vehicle-to-Infrastructure) Vernetzungen für 23 Prozent die größte Sicherheitsherausforderung bis 2026 dar.

  • Überprüfung der Finanzmarktregulierung notwendig

    Die privaten Banken sehen neue Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu gemeinsamen Finanzmärkten in Europa. "Die Kapitalmarktunion ist so weit oben auf der europapolitischen Agenda wie seit Jahren nicht - wir begrüßen das ausdrücklich", sagte Christian Sewing, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich des 23. Deutschen Bankentages in Berlin.

  • Schutz von Unternehmen vor Abmahnmissbrauch

    Gute Nachricht für Deutschlands Unternehmen: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf aus Bayern zum Schutz vor Abmahnmissbrauch in den Bundestag einzubringen. Mit dem Entwurf soll die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen