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Richtig wählen: Kommunalwahl Bayern

Kumulieren, panaschieren und Bewerber streichen: Das bayerische Wahlrecht ist mehr als kompliziert
Am besten üben: Teststimmzettel ermöglicht eine Stimmabgabe nach den Regeln des bayerischen Kommunalwahlrechts

Bayerische Kommunalwahl ...

mehr als kompliziert

(08.02.08) - Fast möchte man sagen: Die Kommunalwahl in Bayern (8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, 2. März 2008) ist nichts für Anfänger und eine eigene Wissenschaft für sich. Die Wahlberechtigten können "kumulieren" (z.B. einem einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben), "panaschieren" (ihre Stimmen auf Bewerber verschiedener Parteien verteilen) oder einfach eine Liste ankreuzen, um jedem Kandidaten auf dieser Liste eine Stimme zukommen zu lassen. Selbst die Kombination aus "Kreuz" auf der Liste, gepaart mit einem "Panaschieren" oder "Kumulieren" ist möglich. Und obendrein dürfen die Wähler sogar diejenigen Personen streichen, die bei einer Listenwahl keine Stimme erhalten sollen.

Das bayerische Wahlrecht ist also mehr als kompliziert und die Gefahr, dass plötzlich der Wahlzettel bei all den Möglichkeiten ungültig wird, hoch.
Generell ist ein Stimmzettel immer dann ungültig, wenn
>> er nicht eindeutig erkennen lässt, für wen die Stimmen abgegeben werden.
>> er leer abgegeben wird; Streichen von Namen allein genügt nicht.
>> die Gesamtstimmenzahl überschritten wird.
>> die Wählerin oder der Wähler auf ihm zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichen angebracht hat.

Es ist also ratsam, sich im Vorfeld der Wahl zu informieren, welche Wahlmöglichkeiten man hat. Die Bayerische Landesregierung hat hierzu eine Informationsbroschüre veröffentlicht, die die Wähler mit den Eigenarten des bayerischen Kommunalwahlrechts vertraut machen will.

Verschiedene Dinge müssen beachtet werden, damit ein Stimmzettel nicht aus Versehen ungültig wird bzw. damit auch wirklich der Kandidat seine Stimmen erhält, dem man auch seine Stimmen geben möchte.

Auf der Website probewahl.de ist ein Teststimmzettel veröffentlicht, mit dem die Stimmabgabe gemäß bayerischen Kommunalwahlrechts geprobt werden kann. Es stehen in diesem Modell maximal 15 Stimmen zur Verfügung, die auf die Listen oder deren Kandidaten verteilt werden können.

Sie können kumulieren (Stimmen für Kandidaten anhäufen) und panaschieren (die Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Listen verteilen). Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 3 Stimmen auf einen Kandidaten angehäuft (kumuliert) werden dürfen und alle darüber hinaus vergebenen Stimmen als verfallen (ungültig) gelten. Einen Kandidaten können Sie streichen, indem Sie auf dessen Namen klicken.
(Compliance-Magazin.de: ra)

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