Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Unternehmenssicherheit "Post-BYOD"


Compliance-Probleme: Persönliche Geräte, die keiner Ausgangskontrolle unterliegen, erhöhen die Nichtkonformität mit Datenschutzgesetzen
BYOD ist für Angestellte zwar bequem, kann für IT-Organisationen jedoch zum Alptraum werden

Von Sandeep Kumar, Principal Solution Marketing Manager bei ForeScout

(26.11.14) - Bring Your Own Device (BYOD) hat sich in Unternehmen vom "Nice-to-Have" zum "Must Have" entwickelt. Gartner prognostizierte, dass die Hälfte der Arbeitgeber bis 2017 von Mitarbeitern verlangen wird, ihre persönlichen Geräte für Arbeitszwecke zu nutzen. Tatsächlich hat VMware 2012 von seinen 6.000 Angestellten verlangt, dass diese ihre eigenen Smartphones für die Arbeit nutzen müssen.

Ein Sprung in die heutige Zeit zeigt, dass BYOD völlig gang und gäbe ist. So hat der Staat Kalifornien mittlerweile gesetzlich geregelt, dass Arbeitgeber ihren Angestellten einen Teil ihrer persönlichen Telefonrechnungen erstatten müssen, weil sie deren Nutzung für die Arbeit verlangt hatten.

BYOD ist für Angestellte zwar bequem, kann für IT-Organisationen jedoch zum Alptraum werden. Der Datentransfer mittels verschiedener Geräte – unternehmenseigener wie mitarbeitereigener – stellt ein höheres Sicherheitsrisiko für das Unternehmensnetzwerk dar. Sensible Daten können durch Lecks an die Öffentlichkeit geraten. Die Zahl der potentiellen Gefahren erhöht sich, da mitarbeitereigene Mobilgeräte oft außerhalb der Kontrolle der internen IT-Abteilungen laufen. Wenn diese Geräte die Sicherheitskontrollen, die für andere unternehmenseigene Geräte gelten, umgehen, können sie potentiell Malware in das Unternehmensnetzwerk einschleusen.

Persönliche Geräte, die keiner Ausgangskontrolle unterliegen, erhöhen die Nichtkonformität mit Datenschutzgesetzen. Interessant ist die Tatsache, dass eine jüngere Gartner-Studie schätzte, dass ein Viertel der befragten BYOD-Nutzer bei der Arbeit ein Sicherheitsproblem mit ihren persönlichen Mobilgeräten hatten, doch nur 27 Prozent dieser Opfer einen Vorfall meldeten.

Es gibt jedoch Wege, die Kontrolle innerhalb des Unternehmensnetzwerks zu behalten und gleichzeitig BYOD einzuführen. Von höchster Wichtigkeit ist dabei, die volle Sichtbarkeit des Netzwerkes zu erlangen, denn wie Ken Pfeil von Pioneer Investments so schön sagte: "Man kann nicht verwalten, was man nicht sieht, und das birgt Gefahren."

Es muss also gewährleistet sein, bei der Einführung eines BYOD-Programms gleichzeitig die Sicherheit zu wahren. (ForeScout: ra)

ForeScout: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Überprüfung der Finanzmarktregulierung notwendig

    Die privaten Banken sehen neue Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu gemeinsamen Finanzmärkten in Europa. "Die Kapitalmarktunion ist so weit oben auf der europapolitischen Agenda wie seit Jahren nicht - wir begrüßen das ausdrücklich", sagte Christian Sewing, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich des 23. Deutschen Bankentages in Berlin.

  • Schutz von Unternehmen vor Abmahnmissbrauch

    Gute Nachricht für Deutschlands Unternehmen: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf aus Bayern zum Schutz vor Abmahnmissbrauch in den Bundestag einzubringen. Mit dem Entwurf soll die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden.

  • IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz?

    Die Ampel-Regierung hat sich nach Angaben von FDP-Rechtspolitikern im Kabinett auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" geeinigt. Verkehrsdaten sollen bei diesem Modell nur bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auf Richteranordnung gespeichert werden.

  • Unterschied zwischen DSA und NetzDG

    Am 17. Februar 2024 trat der Digital Services Act (DSA), das EU-Regelwerk für Internet-Plattformen, in vollem Umfang in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte: "Hass und Hetze im Internet bedrohen unsere Demokratie wie nie zuvor. Nach einer aktuellen, repräsentativen Studie wurde fast jede zweite Person in Deutschland bereits online beleidigt, ein Viertel der Befragten mit körperlicher Gewalt konfrontiert.

  • Entwicklung der Künstlichen Intelligenz 2024

    Unkoordinierter Einsatz, Fokus auf Personalisierung, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, ROI sowie Bedrohungen und Chancen sind die Trends, die die Künstliche Intelligenz 2024 prägen werden. Der weltweite Umsatz im Bereich Künstliche Intelligenz in den Anwendungsfeldern Hardware, Software und IT-Services könnte sich im Jahr 2024 auf über 550 Milliarden US-Dollar belaufen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen