Digitale Betriebsprüfung: Finanzämter weiten GDPdU-Datenzugriff über die Finanzbuchhaltung aus Ein Schwerpunkt wird auf die Material- und Warenwirtschaftssysteme gelegt. Bei den E-Mail-Servern sollte insbesondere auf den Datenschutz geachtet werden
(19.10.09) - Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern kündigte auf der GDPdU-Jahrestagung der Compliance-Spezialistenin hsp die Ausweiterung des Datenzugriffs über die Finanzbuchhaltung hinaus an.
Während die Stufe 1 dazu genutzt wurde, Erfahrungen der Prüfungsdienste mit der maschinellen Auswertbarkeit von Finanz- und Lohnbuchhaltungsdaten zu sammeln, soll ab sofort die Stufe 2 folgen. Diese Stufe bringt die Ausweitung des Datenzugriffs von der eigentlichen Buchhaltung auf die vor- und nachgelagerten Systeme wie Materialwirtschafts- und Auftragssteuerungssysteme. Der Grund hierfür ist die Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 sowie die Angabe in der Rechnung über den Leistungszeitpunkt.
Die neu überprüften Systeme sind nach Aussage von Bernhard Lindgens: · Zeiterfassungssysteme · Auftrags- und Bestellsysteme · E-Mail-Server · Scannerkassen · Kalkulationsprogramme · Material- und Warenwirtschaftssysteme · Reisekostenabrechnungssysteme · sowie Systeme für die Kosten- und Leistungsrechnung
Ein Schwerpunkt wird auf die Material- und Warenwirtschaftssysteme gelegt. Bei den E-Mail-Servern sollte insbesondere auf den Datenschutz geachtet werden.
Der Lösungsansatz aus dem Fragen- und Antwortenkatalog zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung lautet: "Erfolgt der Datenzugriff auf ein Archivsystem, ist eine 'maschinelle Auswertbarkeit' gegeben, wenn das Archivsystem in quantitativer und qualitativer Hinsicht die gleichen Auswertungen ermöglicht, als wären die Daten noch im Produktivsystem."
Weiter berichtete Herr Lindgens, dass die Angabe des Leistungszeitpunkts in Rechnungen ab dem 1. Januar 2007 stets erforderlich ist. Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist die Angabe des Leistungszeitpunkts für das Recht auf Vorsteuerabzug unabdingbar.
Den kompletten Vortrag "Digitale Betriebsprüfung – Praktische Erfahrungen, Sanktionsmöglichkeiten – Elektronische Rechnungen" hat die hsp GmbH zusammen mit anderen Themen auf einer informativen GDPdU-Info-CD zusammengestellt. (hsp Handels-Software-Partner: ra)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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