Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Graumarktgesetz verbessert Position der Anleger


Finanzberater insolvent – wen können Fondsanleger haftbar machen? - Neues Urteil nimmt Gründungsgesellschafter des Fonds in die Pflicht
"Bisher hafteten Gründungsgesellschafter nur für Prospektfehler. Nicht selten urteilten Gerichte aber, dass Formulierungen der Prospekte korrekt seien"


(17.09.12) - Finanzfalle geschlossene Fonds: Immer mehr Anleger müssen feststellen, dass ein geschlossener Fonds – anders als es so manche Berater behaupten – keinesfalls eine sichere Geldanlage ist. Für die Geschädigten, die ihre Beteiligungen auf Empfehlung sogenannter freier Berater oder Beratungsunternehmen – anstatt über eine Bank – gezeichnet haben, waren rechtliche Schritte bisher dennoch häufig nicht sinnvoll oder unmöglich. Der Grund lag in den meisten Fällen darin, dass das Beraterunternehmen nicht selten bereits insolvent oder der freie Berater schlicht nicht mehr greifbar ist. Die Ansprüche gegen andere Gegner waren aber in der Regel schon verjährt, wenn sich Probleme mit dem Fonds offenbarten. Doch jetzt wendet sich das Blatt, wie die Fachanwältin Nicole Mutschke weiß.

Zum einen stärkt das sogenannte "Graumarktgesetz", das am1. Juni 2012 in Kraft trat, ihre Rechte. Es erleichtert die Haftung für fehlerhafte Verkaufsprospekte und schreibt eine kompakte Chancen- und Risiken-Aufklärung durch ein Kurzinformationsblatt, den sogenannten "Beipackzettel", vor. Außerdem verlängert das Gesetz die Verjährungsfrist bei der Prospekthaftung.

Zum anderen erweiterte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem überraschenden Urteil vom 14. Mai 2012 den Kreis der möglichen Anspruchsgegner. Gründungsgesellschafter eines Fonds, die sich eines Vertriebs bedienen und diesem die Aufklärung überlassen, haften nach der neusten Entscheidung des BGH nunmehr auch für deren unrichtige oder unzureichende Angaben.

"Bisher hafteten Gründungsgesellschafter nur für Prospektfehler. Nicht selten urteilten Gerichte aber, dass Formulierungen der Prospekte korrekt seien. Gerade im Vertrauen auf die Aussagen ‚ihres‘ Beraters lesen Anleger häufig jedoch gar nicht den Prospekt, sondern verlassen sich auf die beschönigenden Aussagen des Beraters, die zum Teil deutlich von den Angaben des Prospekts abweichen", erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Betroffene, die aufgrund einer fehlerhaften Beratung Verluste erlitten haben, sollten durch einen Fachanwalt ihren individuellen Fall prüfen lassen. Insbesondere die Möglichkeit, nunmehr auch gegen die Gründungsgesellschafter vorzugehen, bietet eine vielversprechende Perspektive." (Kanzlei Mutschke: ra)

Kanzlei Mutschke: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen