Textversion
Gesetze/Standards Markt Produkte Services Branchen Whitepapers Fachbeiträge Schwerpunkte Webinare CCZ Literatur Governance Compliance-Archiv Compliance-Lexikon Success Stories Wer bietet was? Sponsoren Schulungen Security-News Compliance-Shop Specials Unternehmensprofile
Home Markt Hintergrund

Markt


Hintergrund Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien Umfragen Unternehmen

Schwerpunkt: Identity Management & Compliance Events / Veranstaltungen Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Newsletter Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Datenschutzerklärung Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Steuerermäßigungen für Immobilien


Grundbesitz: Höhere Abschreibung durch Umwandlung von Immobilien in Gewerbebetrieb
Immobilien können bei einer Umwandlung in Betriebsvermögen zum Verkehrswert bewertet werden


Anzeige

(08.02.08) - Obwohl der Gesetzgeber es erschwert hat, Steuerermäßigungen für Immobilien zu nutzen, können Immobilieneigentümer weiterhin von Vorteilen bei der Abschreibung profitieren. Darauf weist Klaus Küspert von der Beratergruppe Munkert • Kugler + Partner in Nürnberg hin. Denn nach wie vor hält die Rechtsprechung daran fest, dass die bei einer Umwandlung von Immobilien in einen Gewerbebetrieb möglichen höheren Abschreibungen genutzt werden dürfen.

Der Hintergrund: Bis zur Reform der Schenkungs- und Erbschaftssteuer im Jahre 2009 konnten Privatpersonen mit erheblichem Grundbesitz – und eventuell auch entsprechendem Geldvermögen – eine Umwandlung dieses Vermögens in einen Gewerbebetrieb vornehmen. Das war sinnvoll, da der Gewerbebetrieb steuerlich gegenüber Privatvermögen erheblich begünstigt war. "Dieses Modell ist Vergangenheit, da derartiges Vermögen nach neuem Recht als schädliches, unproduktives Vermögen betrachtet wird, für das Steuerermäßigungen ausscheiden", erklärt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Küspert, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsnetzwerk Geneva Group International (GGI) ist, die Gesetzesänderung.

Nebeneffekt der Umwandlung von Immobilien in einen Gewerbebetrieb ist eine Höherbewertung im Betriebsvermögen gegenüber den Werten im Privatvermögen. Denn Immobilien können bei einer Umwandlung in Betriebsvermögen zum Verkehrswert bewertet werden. Die Folge: Anschließend können die steuerlich wirksamen Abschreibungen von einer höheren Basis ausgehen, als dies im Privatvermögen möglich ist. Dies lohnt sich insbesondere bei Objekten, die bereits länger gehalten werden oder die nur sehr wenig gekostet haben. Weiterer Effekt ist die Steuerfreistellung der nun höheren Werte bei einer späteren Veräußerung im Rahmen des Betriebsvermögens.

Diese Effekte, die sich aus der Anhebung der Steuerbasis für Immobilien im Betriebsvermögen ergeben, gelten weiterhin. Der Nürnberger Steuerspezialist erläutert: "Es ist eindeutige Rechtsprechung, dass man den Effekt der steuerfreien Anhebung der Immobilienwerte wählen darf, und zwar selbst dann, wenn man auf dieses Vermögen im Privatbereich zu hohe Abschreibungen als Aufwand geltend gemacht hat." Das sollte eine Gesetzesänderung zwar verhindern. Doch hat die Rechtsprechung bisher nicht darauf reagiert. Sie hält an ihren Grundsätzen fest.

Küspert empfiehlt: "Diese Chance sollten sich Immobilieneigentümer nicht entgehen lassen, soweit sich Ihr Immobilienbesitz für eine solche Lösung anbietet. Dies ist erfahrungsgemäß immer dann der Fall, wenn Grundstücke langfristige Vermietungsobjekte sind, die nicht zwingend – auch nicht im Erbfall – veräußert werden müssen." (Geneva Group International: Munkert • Kugler + Partner: ra)

Munkert · Kugler + Partner: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

Geneva Group International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Markt / Hintergrund

Reform der Juristenausbildung Die Universität Rostock startet zum Wintersemester 2010/2011 mit dem neuen Bachelor-Studiengang "Good Governance", der die Juristenausbildung in Deutschland revolutionieren könnte.

Klare Compliance-Regeln für klares Handeln In einer umfassenden Abschlusspräsentation stellten 46 Studenten der Betriebswirtschaft Landrat Eberhard Nuß sowie seinen Geschäftsbereichs- und Fachbereichsleitern vor, was sie in monatelanger Projektarbeit zum Thema Korruptionsprävention für das Landratsamt Würzburg erarbeitet hatten.

Prüfbarkeit digitaler Unterlagen Die Zeiten, in denen Finanzbeamte bei der Unternehmensprüfung hinter Bergen von Akten verschwanden und sich stundenlang durch riesige Papierstapel wühlten, sind längst passé. Immer mehr steuerrelevante Dokumente werden elektronisch erstellt, archiviert und verarbeitet. So sind Finanzbeamte bereits seit 2002 ungeachtet der Größe eines Unternehmens gemäß den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) berechtigt, bei Prüfungen auch auf elektronische Unterlagen zuzugreifen.

Urheberrecht gilt auch im Internet Wer Bilder oder Lieder, Videos oder auch Texte in seine Homepage integriert, sollte auf Urheberrechte achten – insofern er das Material nicht selbst erstellt hat. Auch dürfen Fotos von Bekannten nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden. Vorsicht ist zudem angebracht bei zweifelhaften Quellen für Songs und bei Tauschbörsen. Darauf wies der Hightech-Verbandes Bitkom hin.

Politik sagt Internetabzocke den Kampf an Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk, die Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler und die rechtspolitische Sprecherin der CSU-Landtagsfraktion Petra Guttenberger wollen gemeinsam gegen Kostenfallen im Internet vorgehen. Viele Angebote im Internet wie Kochrezepte, Gehaltsrechner, oder Intelligenztests erscheinen nur auf den ersten Blick kostenlos, dienen aber tatsächlich dazu, den Verbraucher in eine Kostenfalle zu locken. "Hier müssen wir dringend tätig werden", war daher auch die übereinstimmende Haltung der drei Politikerinnen.

BSI informiert über den neuen Personalausweis Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis in Deutschland eingeführt, d.h. ab diesem Tag kann nur noch der neue Personalausweis beantragt werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das an der Konzeption und Einführung des neuen Personalausweises maßgeblich beteiligt ist, informiert auf seiner Website über die Funktionen des neuen Personalausweises.

Stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat die Stellungnahme der Verbraucherkommission zur Verbesserung des Anlegerschutzes entgegen genommen. Nach ihrer Konstituierung im Herbst 2009 hat sich die Verbraucherkommission Bayern intensiv mit der Finanzmarktkrise und den daraus zu ziehenden Lehren befasst. Sie empfiehlt insbesondere eine stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes, transparentere Informationen bei Anlageprodukten, bessere Qualifizierung und Überwachung von Finanzvermittlern und mehr finanzielle Verbraucherbildung an Schulen.

Europaweites Gerichtssystem für Patente Was bedeutet die Schaffung eines europaweiten Patentgerichts? Welche Folgen hat dies speziell für Deutschland? Hierüber wurde auf Einladung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk diskutiert. Anlass für die vom Bundesministerium der Justiz, dem Bundespatentgericht und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam ausgerichtete Veranstaltung waren die Pläne der Europäischen Kommission und des Rates zur Schaffung eines europäischen Patentgerichts.

Instrument gegen unternehmerisches Fehlverhalten Zum zehnjährigen Jubiläum der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen berieten die Mitgliedstaaten über eine Überarbeitung der Leitsätze. Darum riefen Germanwatch, Misereor und Transparency Deutschland die 31 OECD Mitgliedstaaten und elf weiteren Unterzeichner der OECD-Leitsätze dazu auf, die Leitsätze zu einem wirksamen Instrument gegen unternehmerisches Fehlverhalten auszugestalten.

Verbesserte Informations- und Einsichtsrechte Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die durch das Volksbegehren des Berliner Wassertisches angestoßene und im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Novellierung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie räumt Bürgerinnen und Bürgern bei der Privatisierung einer Reihe von Unternehmen der Daseinsvorsorge verbesserte Informations- und Einsichtsrechte ein.

Druckbare Version

Private E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz Transparenz bei Beraterverträgen