Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Vorratsdatenspeicherung in Polen


Vorratsdaten wurden in Polen im Jahr 2011 mehr als 1,8 Millionen Mal abgefragt
Piratenpartei: Vorratsdatenspeicherung ein unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff, der alle Bürger unter Generalverdacht stellt


(23.04.12) - Die polnischen Behörden hätten laut Angaben der Piratenpartei im vergangenen Jahr 1.856.888 Mal die Vorratsdaten der Bürger abgefragt. Bei einer Bevölkerung von 38,5 Millionen Menschen sei somit bereits jeder zwanzigste Bürger direkt durch eine Abfrage betroffen gewesen. Die Zahlen würden deutlich machen, dass die Möglichkeit, Datensammlungen durchführen zu können, auch zu steigenden Begehrlichkeiten bezüglich des Zugriffs durch die Behörden führe.

"Die Piratenpartei sieht in dieser Entwicklung eine deutliche Tendenz zum Abbau von Grundrechten und warnt eindringlich vor einer erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland", sagte Thomas Gaul, internationaler Koordinator der Piratenpartei Deutschland.

Bereits 2010 habe Polen die europäische Statistik zur Nutzung der Vorratsdaten mit nahezu 1,4 Millionen Abfragen der Telekommunikationsdaten angeführt. Dieser traurige Rekord sei 2011 durch eine Zunahme der Abfragen um rund eine halbe Millionen Datensätze übertroffen worden. Gegenüber 2009 stellten die Zahlen von 2011 eine Steigerung um rund 800.000 Anfragen dar. In Polen werden die Vorratsdaten der Bürger verdachtsunabhängig für einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert.

"Wir Piraten stehen für transparente Politik und ein klares Bekenntnis zu den freiheitlichen demokratischen Werten des Grundgesetzes", erklärt Gaul weiter. "Wir verurteilen die von der EU geforderte Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff, der alle Bürger unter Generalverdacht stellt und fordern die Bundesregierung auf, von einer Kriminalisierung der eigenen Bevölkerung abzusehen."

Ebenso wie ACTA sei die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch intransparente Verhandlungen gekennzeichnet und solle zur Zementierung eines reformbedürftigen Urheberrechts benutzt werden. Die Piratenpartei sieht Grund zu der Annahme, dass die Zugriffsrechte auf die Vorratsdaten nach einer Einführung ausgeweitet werden sollen. Ein "geleaktes" nichtöffentliches Dokument zur Überarbeitung der EU-Richtlinie durch die EU-Kommission beweist laut Angaben der Piratenpartei, dass Interessengruppen eine Ausweitung der Verwendung anstreben. Aus dem Dokument gehe hervor, dass namentlich nicht genannte Verhandlungsteilnehmer die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung auf Filesharing und "Piraterie" ausweiten wollen. In Polen sei ein Zugriff auf die Vorratsdaten bereits bei geringfügigen Straftaten zulässig. (Piratenpartei: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen