MaComp in der Praxis: Welcher Aufwand auf die Banken wirklich zukommt Kern der Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) ist das Ziel der Aufsichtsbehörde, die Stellung der Compliance-Funktion in den Instituten zu stärken
(08.07.10) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Juni 2010 erstmals ein einheitliches Regelwerk zu den Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) veröffentlicht. Mit dem MaComp-Rundschreiben werden in quantitativer und qualitativer Hinsicht neue Anforderungen für die Compliance-Funktion festgelegt, die von den Banken in Deutschland umgesetzt werden müssen.
Das Frankfurter Beratungshaus PPI untersuchte in einer Gap-Analyse, was damit konkret auf die Institute zukommt und welche Größenordnung der Änderungsaufwand haben wird. Demnach werden rund 30 Prozent der aufgeführten Regelungen neuen Handlungsbedarf bei den Banken auslösen. Kern der Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) ist das Ziel der Aufsichtsbehörde, die Stellung der Compliance-Funktion in den Instituten zu stärken.
Die Auswirkungen dieser Vorgaben hängen dabei im Detail stark vom Geschäftsmodell und den bestehenden Prozessen der einzelnen Geldhäuser ab. Die Evaluierung bei bekannten Wertpapierfirmen zeigt jedoch, dass generell drei Bereiche von der Neuordnung besonders betroffen sein werden.
Dazu zählen die Anforderungen an die "Best Execution" - also der Orderausführung im besten Kundeninteresse, die Stellung und Aufgaben von Compliance sowie die Einbeziehung von Compliance in wichtige strategische und unternehmerische Entscheidungen wie die Ausgestaltung und Prüfung neuer Produkte und Märkte. Wie tiefgreifend die Umbauarbeiten in den Banken ausfallen können, zeigt das künftig erforderliche Back-Testing zur Überprüfung der Orderausführung. Back-Testing bedeutet, dass die Banken rückblickend analysieren, ob Wertpapierorders wirklich zu den bestmöglichen Konditionen ausgeführt wurden.
Dafür müssen sie beispielsweise eigene Stichproben erheben, um die Güte der eigenen Best-Execution-Policy zu erkennen: "Banken brauchen Stichproben und dazu die passenden Gebührenmodelle der Ausführungsplätze, um zu prüfen, ob die Gebühren noch gültig sind oder sich geändert haben. Auf Grundlage dieser Daten ermittelt eine Simulation, ob es das Ganze nicht irgendwo günstiger gegeben hätte", erläutert Christian Appel, Compliance-Experte bei PPI.
Bei den Einwirkungsmöglichkeiten von Compliance in strategische Entscheidungen bestehen ähnlich große Herausforderungen. Denn in Zukunft soll die Compliance beispielsweise in der Produktentwicklung oder der Erschließung neuer Märkte ebenso beteiligt werden wie an den Entscheidungen über Vergütungsstrukturen. Solche Compliance- Strukturen existieren in den meisten Instituten bisher nicht und erfordern zügige Anpassungen in der Aufbauorganisation, um der neuen Rechtslage gerecht zu werden. (PPI Aktiengesellschaft: ra)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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