Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

MaComp-konforme Umbau der Compliance


MaComp in der Praxis: Welcher Aufwand auf die Banken wirklich zukommt
Kern der Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) ist das Ziel der Aufsichtsbehörde, die Stellung der Compliance-Funktion in den Instituten zu stärken


(08.07.10) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Juni 2010 erstmals ein einheitliches Regelwerk zu den Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) veröffentlicht. Mit dem MaComp-Rundschreiben werden in quantitativer und qualitativer Hinsicht neue Anforderungen für die Compliance-Funktion festgelegt, die von den Banken in Deutschland umgesetzt werden müssen.

Das Frankfurter Beratungshaus PPI untersuchte in einer Gap-Analyse, was damit konkret auf die Institute zukommt und welche Größenordnung der Änderungsaufwand haben wird. Demnach werden rund 30 Prozent der aufgeführten Regelungen neuen Handlungsbedarf bei den Banken auslösen. Kern der Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) ist das Ziel der Aufsichtsbehörde, die Stellung der Compliance-Funktion in den Instituten zu stärken.

Die Auswirkungen dieser Vorgaben hängen dabei im Detail stark vom Geschäftsmodell und den bestehenden Prozessen der einzelnen Geldhäuser ab. Die Evaluierung bei bekannten Wertpapierfirmen zeigt jedoch, dass generell drei Bereiche von der Neuordnung besonders betroffen sein werden.

Dazu zählen die Anforderungen an die "Best Execution" - also der Orderausführung im besten Kundeninteresse, die Stellung und Aufgaben von Compliance sowie die Einbeziehung von Compliance in wichtige strategische und unternehmerische Entscheidungen wie die Ausgestaltung und Prüfung neuer Produkte und Märkte. Wie tiefgreifend die Umbauarbeiten in den Banken ausfallen können, zeigt das künftig erforderliche Back-Testing zur Überprüfung der Orderausführung. Back-Testing bedeutet, dass die Banken rückblickend analysieren, ob Wertpapierorders wirklich zu den bestmöglichen Konditionen ausgeführt wurden.

Dafür müssen sie beispielsweise eigene Stichproben erheben, um die Güte der eigenen Best-Execution-Policy zu erkennen: "Banken brauchen Stichproben und dazu die passenden Gebührenmodelle der Ausführungsplätze, um zu prüfen, ob die Gebühren noch gültig sind oder sich geändert haben. Auf Grundlage dieser Daten ermittelt eine Simulation, ob es das Ganze nicht irgendwo günstiger gegeben hätte", erläutert Christian Appel, Compliance-Experte bei PPI.

Bei den Einwirkungsmöglichkeiten von Compliance in strategische Entscheidungen bestehen ähnlich große Herausforderungen. Denn in Zukunft soll die Compliance beispielsweise in der Produktentwicklung oder der Erschließung neuer Märkte ebenso beteiligt werden wie an den Entscheidungen über Vergütungsstrukturen. Solche Compliance- Strukturen existieren in den meisten Instituten bisher nicht und erfordern zügige Anpassungen in der Aufbauorganisation, um der neuen Rechtslage gerecht zu werden. (PPI Aktiengesellschaft: ra)

PPI Aktiengesellschaft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Überprüfung der Finanzmarktregulierung notwendig

    Die privaten Banken sehen neue Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu gemeinsamen Finanzmärkten in Europa. "Die Kapitalmarktunion ist so weit oben auf der europapolitischen Agenda wie seit Jahren nicht - wir begrüßen das ausdrücklich", sagte Christian Sewing, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich des 23. Deutschen Bankentages in Berlin.

  • Schutz von Unternehmen vor Abmahnmissbrauch

    Gute Nachricht für Deutschlands Unternehmen: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf aus Bayern zum Schutz vor Abmahnmissbrauch in den Bundestag einzubringen. Mit dem Entwurf soll die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden.

  • IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz?

    Die Ampel-Regierung hat sich nach Angaben von FDP-Rechtspolitikern im Kabinett auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" geeinigt. Verkehrsdaten sollen bei diesem Modell nur bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auf Richteranordnung gespeichert werden.

  • Unterschied zwischen DSA und NetzDG

    Am 17. Februar 2024 trat der Digital Services Act (DSA), das EU-Regelwerk für Internet-Plattformen, in vollem Umfang in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte: "Hass und Hetze im Internet bedrohen unsere Demokratie wie nie zuvor. Nach einer aktuellen, repräsentativen Studie wurde fast jede zweite Person in Deutschland bereits online beleidigt, ein Viertel der Befragten mit körperlicher Gewalt konfrontiert.

  • Entwicklung der Künstlichen Intelligenz 2024

    Unkoordinierter Einsatz, Fokus auf Personalisierung, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, ROI sowie Bedrohungen und Chancen sind die Trends, die die Künstliche Intelligenz 2024 prägen werden. Der weltweite Umsatz im Bereich Künstliche Intelligenz in den Anwendungsfeldern Hardware, Software und IT-Services könnte sich im Jahr 2024 auf über 550 Milliarden US-Dollar belaufen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen