SEPA-Compliance: Wahrscheinlichkeit, dass viele Zahlungsprozesse im Februar 2014 erst einmal nicht einwandfrei ablaufen Wenig Zeit für SEPA-Tests: Unternehmen riskieren Nacharbeiten
(12.03.13) - 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland drohen bei der Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr kostspielige Nacharbeiten und eine Vielzahl von Kundenrückfragen. Der Grund: Die Einführungsprojekte sind zeitlich zu knapp kalkuliert. Um den verbindlichen Termin 1. Februar 2014 zu halten, sparen die Verantwortlichen häufig beim Testen der Prozesse und der IT-Systeme. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass viele Zahlungsprozesse im Februar 2014 erst einmal nicht einwandfrei ablaufen. Das ergibt eine aktuelle Markteinschätzung von Steria Mummert Consulting.
Die Anpassung der IT für SEPA ist zeitaufwändig. Bei einem kleinen Versicherer nimmt die Umstellung beispielsweise zwischen 1.000 und 5.000 Personentage in Anspruch. Bei einem großen Assekuranzunternehmen mit mehreren Zweigstellen und IT-Standorten steigt der Aufwand schnell auf bis zu 25.000 Personentage, so das Ergebnis des SEPA-Reports durchgeführt von Steria und Edgar, Dunn & Company (EDC).
Ein echter Zeitfresser im Test ist die Planung der nötigen Testfälle. "Um die jeweils erforderlichen Testszenarien vollständig zu identifizieren, brauchen Unternehmen im Durchschnitt acht bis zwölf Wochen", sagt Lars Hinrichsen, Experte für Testmanagement von Steria Mummert Consulting. Diese Zeit ist vor dem Hintergrund des engen Timings für die Umsetzung sowie aufgrund einer Vielzahl paralleler Projekte oftmals nicht vorhanden. Verschärfend kommt hinzu, dass die Fachbereiche in den Unternehmen unabhängig von der Branche ihre Abläufe und Softwaresysteme häufig nur getrennt voneinander testen können. Auf übergreifende Probeläufe der Prozesse beispielsweise zwischen Buchhaltung und Einkauf sind viele Unternehmen nicht ausreichend vorbereitet.
Viele SEPA-Verantwortliche suchen inzwischen nach Lösungen, wie sie die verbleibende Zeit bis zum Umstellungstermin optimal nutzen können und ggfs. verlorene Zeit für die Testdurchführung aufholen können. (Steria Mummert Consulting: ra)
Steria Mummert Consulting: Kontakt und Steckbrief
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Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.
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