Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Umgang mit digitalen Identitäten Verstorbener


Wie vollzieht sich das virtuelle Ableben der Facebook-Generation?
Ableben im Netz und Umgang mit digitalem Nachlass Verstorbener

(11.03.15) - Das Netz und der Tod - Wie vollzieht sich das virtuelle Ableben der Facebook-Generation? Was geschieht mit der digitalen Hinterlassenschaft Verstorbener? Diese technisch und rechtlich derzeit nicht abschließend geklärten Fragen gewinnen an Bedeutung, weil Identitäten, aber auch umfangreiche persönliche bzw. personenbezogene Daten zunehmend digital hinterlegt sind. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) widmete sich im Rahmen eines Informationstages den wichtigsten Aspekten. Es handelte sich um eine der ersten bundesweiten Kooperationsveranstaltungen dieser Art. Fazit: Dem gesellschaftlichen und digitalen Wandel muss die rechtliche und technische Infrastruktur für den Umgang mit digitalen Identitäten Verstorbener folgen.

Die Kiste mit Bildern, die Schallplattensammlung, die sorgsam verschnürten Liebesbriefe werden ersetzt durch jpegs, iTunes und archivierte E-Mails. Aber auch Bitcoins, Spielstände und Avatare können vermögenswerter digitaler Nachlass sein. Digitale Identitäten, Accounts, Urheber- und Nutzungsrechte, die "Gesamtheit des digitalen Vermögens" werfen rechtliche, technische und moralische Fragen auf.

Neben der Legitimation der Hinterbliebenen und der entsprechenden Beweisführung, die praktikabel sein muss, berühren die zu klärenden Probleme auch die Spannungsfelder postmortales Persönlichkeitsrecht (z.B. bei Doppelleben oder Freitodmotiven), die Diskrepanz zwischen Erbrecht und Fernmeldegeheimnis und die unterschiedlichen Rechtskreise (viele der marktdominierenden Anbieter unterliegen US-Recht).

Für den Todesfall sollten zu Lebzeiten klare Verfahrensfestlegungen in Bezug auf den digitalen Nachlass errichtet werden. Der Umgang mit diesen Daten und der Zugriff der Hinterbliebenen zum Beispiel auf Accounts in E-Mailsystemen oder sozialen Netzwerken sind regelungsbedürftig. Wenn in absehbarer Zeit die erste Internetgeneration dem Lebensende näher rückt, wird es sich um ein Massenproblem handeln, für das bereits jetzt juristische, organisatorische und technische Vorkehrungen getroffen werden müssen. Hierbei werden auch neue Geschäftsmodelle und Beratungsangebote entstehen.

Spezialisierte Juristen und Techniker sowie Verbraucherschützer gaben auf dem TeleTrusT/BDB-Informationstag "Das Netz und der Tod - Umgang mit digitalen Identitäten von Verstorbenen" am 19.02.2015 in Berlin Einblick in aktuelle Regelungsansätze:

>> Matthias Frohn, Notarassessor, Bundesnotarkammer
"Rechtliche Aspekte der digitalen Identität Verstorbener"

>> RA'in Annegret König, Google Germany GmbH
"Umgang mit dem digitalen Nachlass Verstorbener - Rechtliche Betrachtung"

>> Oliver Eiler, Columba Online Identity Management GmbH
"Umgang mit dem digitalen Nachlass Verstorbener - Technische Betrachtung"

>> Dennis Romberg, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
"Umgang mit digitalen Identitäten von Verstorbenen aus Verbraucherschutzsicht"
(TeleTrusT: ra)

TeleTrust: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Effektiver Hinweisgeberschutz ist überfällig

    Bayern hat am 10. Februar 2023 im Bundesrat dem von der Ampel beschlossenen neuen Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Unter anderem verpflichtet das Gesetz Unternehmen ab 50 Beschäftigten dazu, interne Meldestellen für Meldungen über im Gesetz genannte Verstöße einzurichten.

  • § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 für die North Channel Bank GmbH & Co. KG den Entschädigungsfall gemäß § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt, da das Institut wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, die bei ihm unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen.

  • ESG: Wo Dienstleister unterstützen

    Das Thema ESG (Environmental, Social, Governance) duldet keinen Aufschub mehr. Unternehmen begreifen ESG-Pflichten auch als Chance, das eigene Geschäftsmodell und eingespielte Wertschöpfungsprozesse zu hinterfragen. Wer sich frühzeitig mit der Materie beschäftigt, ist klar im Vorteil, denn der Markt belohnt Nachhaltigkeitsbemühungen. Die Marktanalysten von Lünendonk & Hossenfelder widmen die aktuelle Ausgabe des Lünendonk-Magazins dem Trendthema ESG. Mit den Kapiteln Regulatorik, Erfolgsfaktoren der Unternehmensführung, Digitalisierung, Lieferkette, Immobilienwirtschaft und nachhaltiger Erfolg fokussiert es auf die Herausforderungen bei der Umsetzung verpflichtender wie auch freiwilliger Maßnahmen. Als Autoren wurden neben eigenen Analysten erfahrene Führungskräfte von Serviceunternehmen gewonnen, die Lösungsansätze für die vielfältigen ESG-Anforderungen aufzeigen.

  • Recht vor neuen Herausforderungen

    Legal Tech und der Einsatz moderner Informationstechnologien im Rechts- und Wirtschaftsleben verändern die Berufswelt der Juristen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die fortschreitende Digitalisierung stellt das Recht vor neue Herausforderungen. Legal Tech schafft neue Möglichkeiten sowohl zur Automatisierung von Abläufen als auch zur Sachbearbeitung und Rechtsberatung. Deshalb setzt die bayerische Justiz ab Juli dieses Jahres IT-Recht und Legal Tech auf den Lehrplan. Mit der Vermittlung wertvoller Zusatzkompetenzen leisten wir auch einen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit des Rechtsstandorts Deutschland."

  • Wo steuert die Versicherungsbranche hin?

    Auch 2023 steht die Versicherungsbranche vor großen Herausforderungen. Der Modernisierungs- und Digitalisierungsdruck nimmt weiter zu. Fadata sieht fünf Entwicklungen, die die Versicherungslandschaft prägen werden. Die Versicherungswirtschaft steht unter einem hohen Wettbewerbsdruck und vor steigenden Markt- und Kundenanforderungen. Neue Player und Geschäftsmodelle gefährden das etablierte Stammgeschäft. Um ihre Marktposition zu sichern und zu stärken, müssen Versicherer Innovationen konsequent vorantreiben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen