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Cloud Computing: Datenschutz & Datensicherheit


TÜV Rheinland: "Für Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie das Potenzial der Cloud nutzen können, ohne Compliance- und Sicherheits-Risiken einzugehen"
Risiken bei Cloud Service-Angeboten: Bei vielen Anbietern ist weder transparent, wo die sensiblen Daten gelagert werden noch wird klar beantwortet, ob und wie die Daten vor Verlust, Missbrauch oder Cyberspionage geschützt sind

(13.02.13) - Cloud Computing wird sich 2013 endgültig auch im europäischen Mittelstand durchsetzen. Rund 80 Prozent aller Unternehmen werden sich im Laufe dieses Jahres für eine Lösung rund um die Datenwolke entscheiden. Zu dieser Einschätzung kommen Experten für Cloud Security bei TÜV Rheinland. Hauptgründe sehen sie in Einsparungspotenzialen bei Soft- wie Hardware sowie neuen Formen der Kollaboration in den Unternehmen.

Die Europäische Union verspricht sich von der produktivitätsfördernden Technologie bis 2020 eine Steigerung des EU-Bruttoinlandsprodukts um 160 Milliarden Euro jährlich. Die Spezialisten für Informationssicherheit von TÜV Rheinland warnen allerdings vor überhöhten Erwartungen. "Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen Cloud-Dienste in sensiblen Bereichen eher nicht in Anspruch nehmen. Der Grund ist mangelndes Vertrauen in Datenschutz und Datensicherheit bei den Cloud Service Providern", erklärte Hendrik Reese, Experte für Cloud Security bei TÜV Rheinland anlässlich des 7. Europäischen Datenschutztages.

Die Skepsis ist grundsätzlich nicht unbegründet: Bei vielen Anbietern ist weder transparent, wo die sensiblen Daten gelagert werden noch wird klar beantwortet, ob und wie die Daten vor Verlust, Missbrauch oder Cyberspionage geschützt sind. "Die EU engagiert sich zwar in der Förderung von Cloud Computing, bleibt in der aktuellen Diskussion um die Reform des Datenschutzes in Bezug auf die Sicherheit von Cloud-Angeboten allerdings noch viele Antworten schuldig. Doch der Markt schläft nicht", konstatiert Hendrik Reese.
Zurzeit macht sich eine breite Mehrheit in den Brüsseler Gremien für europaweit einheitliche Prüf- und Zertifizierungsverfahren im Cloud Computing stark. Eine Standardisierung der Anforderungen an Cloud Security, so die Fachleute, wird das Vertrauen in die neue Technologie bei den Unternehmen stärken, die künftig am deutlichsten von Cloud Computing profitieren: kleine und mittlere Organisationen. Darüber hinaus wird es auch die Entstehung europäischer Anbieter fördern und damit auch den Zuspruch europäischer Unternehmer.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Doch das ist Zukunftsmusik. Vorläufig sind aus Brüssel keine eindeutigen Regelungen, etwa in Bezug auf Rechte und Pflichten, Abläufe und Verantwortlichkeiten in Datenschutz und Datensicherheit bei Cloud Service Providern, zu erwarten.

"Für Unternehmen stellt sich also die Frage, wie sie das Potenzial der Cloud nutzen können, ohne Compliance- und Sicherheits-Risiken einzugehen", schlussfolgert Hendrik Reese. Denn generisch ist Cloud Computing nichts anderes als eine Form der Auftragsdatenverarbeitung und dafür hat der deutsche Gesetzgeber dem Cloud nutzenden Unternehmen bereits bestimmte Pflichten auferlegt, die er beim Provider durchsetzen und die dieser auch einhalten muss. Mit der Reform wird dies auch stärker europäisch verankert und teilweise verschärft.

Bei Datenschutzverletzungen beispielsweise ist das Unternehmen verpflichtet, seine Nutzer innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen. Voraussetzung dafür ist, dass zunächst einmal die Information vom Provider an das Cloud nutzende Unternehmen fließt. Außerdem hat der User, dessen personenbezogene Daten in einer Cloud gespeichert werden, Anspruch auf eine elektronische Kopie der eigenen Daten. All diese Rechte und Pflichten sowie weitere Vertrags- und Haftungsfragen wie den Standort des Cloud-Services sollten Unternehmen beim Provider vor Vertragsabschluss prüfen und verbindlich in der Nutzungsvereinbarung verankern lassen, empfiehlt TÜV Rheinland. (TÜV Rheinland: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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