TKG-Novelle: Warteschleifen sollen in Zukunft in der Regel kostenfrei sein Verbraucherzentrale kritisiert: Übergangslösung bei Warteschleifen zu lang
(07.03.11) - Die vorgesehenen Neuerungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) werden den Verbraucherschutz in der Telekommunikation nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) deutlich voranbringen. Nach dem vom Kabinett verabschiedeten Entwurf sollen unter anderem Warteschleifen künftig in der Regel kostenfrei sein.
Die Verbraucher dürfen bei einem Anbieterwechsel nicht ohne Anschluss dastehen. Der Dienst darf höchstens für einen Tag unterbrochen sein. "Wir freuen uns, dass die Bundesregierung das Gros unserer Forderungen aufgegriffen hat", begrüßt vzbv-Vorstand Gerd Billen den Entwurf. Damit die Regelungen greifen, sind spürbare Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung notwendig.
Als positiv bewertet der vzbv auch die erweiterten Informationsvorgaben zu den vertraglichen Rahmenbedingungen und den technischen Qualitätskriterien der angebotenen Dienstleistungen. Auch der Etikettenschwindel bei der Bewerbung von Breitbandanschlüssen soll ein Ende finden. Zudem sollen Verbraucher künftig ihren Vertrag bei einem Umzug mitnehmen können, ohne dass sie einen neuen Vertrag mit neu beginnender langer Vertragslaufzeit abschließen müssen. Voraussetzung ist, dass diese Leistung auch am neuen Standort verfügbar ist.
Zu lange sind aus Sicht des vzbv die vorgesehenen Übergangsfristen. So soll es bei der Kostenfreiheit telefonischer Warteschleifen eine Übergangslösung geben, nach der für zwölf Monate ab Inkrafttreten der Neureglung zunächst nur die ersten zwei Minuten kostenfrei sein sollen. "Dies ist nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Branche habe lange genug daran verdient, dass Telefonkunden für nicht erbrachte Leistungen Geld aus der Tasche gezogen wurde. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen