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Rechtsunsicherheit bei überteuerten Abmahnungen


Bezüglich der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen fällt der vorliegende Gesetzentwurf des "Anti-Abzock-Gesetzes"
in wesentlichen Punkten hinter den ursprünglichen Vorschlag des Justizministeriums zurück
"Auslegung benachteiligt Verbraucher. Wir brauchen Rechtssicherheit durch eine klare Neuregelung der privaten Nutzung", fordert vzbv-Vorstand Billen

(19.02.13) - Die Regierungskoalition nach monatelangen Debatten auf einen Entwurf für ein "Anti-Abzock-Gesetz" geeinigt, das demnächst verabschiedet werden soll. "Nachdem seit Jahren Tausende von Verbrauchern geschädigt werden, ist das Gesetz nun wirklich überfällig", sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). "Viele Regelungen gegen unlautere Telefonwerbung und unseriöses Inkasso greifen erfreulicherweise unsere Forderungen auf, aber bei überzogenen Abmahnkosten für Urheberrechtsverletzungen höhlen unklare Begrifflichkeiten den Verbraucherschutz weiterhin aus."

Bezüglich der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen fällt der vorliegende Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten hinter den ursprünglichen Vorschlag des Justizministeriums zurück. Vor allem werden wieder unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt. Die Begrenzung der Kosten greift nicht, wenn private Nutzer Urheberrechte im "gewerblichen Ausmaß" verletzen. Einige Gerichte bejahten das bereits in Fällen, in denen ein Verbraucher ein Musikalbum in einer Tauschbörse geteilt hat, ohne einen finanziellen Vorteil zu erzielen. "Diese Auslegung benachteiligt Verbraucher. Wir brauchen Rechtssicherheit durch eine klare Neuregelung der privaten Nutzung", fordert Billen. Erst dann könne die notwendige Kostendeckelung bei Abmahnungen wirklich greifen, die sich der vzbv bei 100 Euro statt der jetzt vorgesehenen 155 Euro gewünscht hätte.

Die gesetzlichen Verschärfungen im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung und unseriöser Inkassoforderungen begrüßt der vzbv. Erhöhte Bußgelder bei Rechtsverletzungen und die Wirksamkeit von telefonisch geschlossenen Gewinnspielverträgen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung seien richtige Schritte, gingen aber nicht weit genug. Nicht nur Gewinnspiele werden Verbrauchern massenhaft am Telefon untergeschoben, so dass die so genannte Bestätigungslösung auch andere Verträge erfassen müsse. Zudem seien Schwerpunktstaatsanwaltschaften erforderlich, um Gesetzesverstöße konzentriert zu ahnden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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