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Rechtsunsicherheit bei überteuerten Abmahnungen


Bezüglich der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen fällt der vorliegende Gesetzentwurf des "Anti-Abzock-Gesetzes"
in wesentlichen Punkten hinter den ursprünglichen Vorschlag des Justizministeriums zurück
"Auslegung benachteiligt Verbraucher. Wir brauchen Rechtssicherheit durch eine klare Neuregelung der privaten Nutzung", fordert vzbv-Vorstand Billen

(19.02.13) - Die Regierungskoalition nach monatelangen Debatten auf einen Entwurf für ein "Anti-Abzock-Gesetz" geeinigt, das demnächst verabschiedet werden soll. "Nachdem seit Jahren Tausende von Verbrauchern geschädigt werden, ist das Gesetz nun wirklich überfällig", sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). "Viele Regelungen gegen unlautere Telefonwerbung und unseriöses Inkasso greifen erfreulicherweise unsere Forderungen auf, aber bei überzogenen Abmahnkosten für Urheberrechtsverletzungen höhlen unklare Begrifflichkeiten den Verbraucherschutz weiterhin aus."

Bezüglich der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen fällt der vorliegende Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten hinter den ursprünglichen Vorschlag des Justizministeriums zurück. Vor allem werden wieder unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt. Die Begrenzung der Kosten greift nicht, wenn private Nutzer Urheberrechte im "gewerblichen Ausmaß" verletzen. Einige Gerichte bejahten das bereits in Fällen, in denen ein Verbraucher ein Musikalbum in einer Tauschbörse geteilt hat, ohne einen finanziellen Vorteil zu erzielen. "Diese Auslegung benachteiligt Verbraucher. Wir brauchen Rechtssicherheit durch eine klare Neuregelung der privaten Nutzung", fordert Billen. Erst dann könne die notwendige Kostendeckelung bei Abmahnungen wirklich greifen, die sich der vzbv bei 100 Euro statt der jetzt vorgesehenen 155 Euro gewünscht hätte.

Die gesetzlichen Verschärfungen im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung und unseriöser Inkassoforderungen begrüßt der vzbv. Erhöhte Bußgelder bei Rechtsverletzungen und die Wirksamkeit von telefonisch geschlossenen Gewinnspielverträgen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung seien richtige Schritte, gingen aber nicht weit genug. Nicht nur Gewinnspiele werden Verbrauchern massenhaft am Telefon untergeschoben, so dass die so genannte Bestätigungslösung auch andere Verträge erfassen müsse. Zudem seien Schwerpunktstaatsanwaltschaften erforderlich, um Gesetzesverstöße konzentriert zu ahnden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

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    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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