Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Schädigende Weichmacher (Phthalate) gefunden


Schädliche Weichmacher in Wasserspielzeug gefunden: Belastete Badespaßartikel müssen vom Markt
Wie es um schädliche Inhaltsstoffe in Wasserball und Co. bestellt ist, hat im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW ein Labor untersucht

(03.09.13) - Mehr als hundertfach sind gesetzliche Grenzwerte für schädigende Weichmacher (Phthalate) in aufblasbaren Schwimmbällen und -tieren überschritten: Das zeigt eine Schadstoffanalyse von zwölf aufblasbaren Badespaßartikeln aus PVC (Polyvinylchlorid): Jedes zweite Wasserspielzeug enthielt bedenkliche Schadstoffe, die bei Dauereinwirkung in Verdacht stehen, Leber, Nieren und den Hormonhaushalt zu schädigen und die krebsauslösend wirken können. "Diese hoch belasteten Badespaßartikel dürfen nicht verkauft werden", kritisiert die Verbraucherzentrale NRW. Sie appelliert an Hersteller und Händler, "auf die Produktion und den Verkauf von Kinderspielzeug mit gefährlichen Weichmachern komplett zu verzichten."

Wie es um schädliche Inhaltsstoffe in Wasserball und Co. bestellt ist, hat im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW ein Labor untersucht. Analysiert wurden acht Bälle und vier Tiere, die zwischen 99 Cent und 12,99 Euro über die Verkaufsplattform Amazon in diversen Online-Shops erhältlich sind. Im Fokus standen sowohl Markenartikel als auch Produkte unbekannter Hersteller. Die Tester fahndeten in Spielzeugfolie und Aufblasventil (im Verhältnis 2:1) nach Phthalat-Weichmachern, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Organozinnverbindungen. Auffällig: Sieben der Bälle und Tiere wurden in China produziert. Bei den übrigen fünf war die Herkunft unbekannt.

Bei jedem zweiten Wasserspielzeug fanden die Tester einen viel zu hohen Schadstoffanteil. Fünf Artikel überschritten die gesetzlichen Grenzwerte von 0,1 Prozent bei bestimmten Phthalat-Weichmachern um ein Vielfaches:

>> Ein bunter Delfin enthielt 43 Prozent des besorgniserregenden Weichmachers Diethylhexylphthalat (DEHP).
>> Ein rosafarbener Delfin brachte es auf 40 Prozent an giftigen Phthalaten.
>> Ein Wasserball war mit 39 Prozent giftigen Weichmachern belastet und wies zudem auch noch die schädliche zinnorganische Verbindung Dibutylzinn (DBT) auf.
>> Ein geordertes Seepferdchen hatte 32 Prozent und
>> ein Wasserball hatte 30 Prozent gefährlicher Weichmacher im Material intus.
>> In einem Wasserball wurde ein stark erhöhter Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nachgewiesen. Das rot-karierte Spielzeug hat in Kinderhänden nichts zu suchen.

Aufblasbares Wasserspielzeug besteht in der Regel aus dem chlorierten Kunststoff PVC, der ohne den Zusatz von Weichmachern hart und spröde und für den Badespaß von Kindern ungeeignet ist. Bei Schwimmhilfen und Planschbecken aus Kunststoff sind mittlerweile auch PVC-freie Produkte erhältlich. Besorgte Eltern erhalten beim Kauf von Wasserspielzeug jedoch kaum Anhaltspunkte zu den verwendeten Kunststoffen. Nur zwei der zwölf bestellten Artikel waren auf der Verpackung als "PVC" gekennzeichnet. Die übrigen zehn trugen überhaupt keine Materialangaben. Nur sechs Produkte gaben an, "phthalatfrei" oder "frei von schädlichen Weichmachern" zu sein. Sie hielten tatsächlich die geltenden Grenzwerte ein. Auch das auf allen Waren zu findende CE-Zeichen erlaubt lediglich den Zugang auf den europäischen Markt. Es ist kein Prüfsiegel und sagt somit nichts über die Unbedenklichkeit eines Produkts aus.

"Die geprüfte Sicherheit von Spielzeug aus Kunststoff – insbesondere von Wasserspielzeug und Schwimmhilfen – muss dringend im Interesse unserer Kinder erhöht werden", kommentiert die Verbraucherzentrale NRW das Laborergebnis. Kleinkinder, die nicht nur gerne mit bunten Bällen und Tieren im Wasser herumtollen, sondern auch sonst täglich mit Kunststoffprodukten in Berührung kommen, sind gefährdet, weil der kindliche Organismus besonders empfindlich ist und sie über Mundkontakt mehr Schadstoffe aufnehmen als Erwachsene. "Nicht nur Hersteller und Händler sollten verantwortungsbewusst handeln und qualifizierte Nachweise erbringen, dass ihre Spielzeugprodukte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Auch die Überwachungsbehörden müssen besser personell und materiell ausgestattet werden, um ihre Kontrollen zu erhöhen. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, verbindliche Standards zu installieren, etwa von den Herstellern und Importeuren unabhängige, qualifizierte und aktuelle Gutachten zu fordern, damit bedenkliche Produkte nicht mehr auf den Markt gelangen", erklärt die Verbraucherzentrale NRW. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Eine Übersicht über die Ergebnisse der Stichprobe zu und Empfehlungen zum Umgang mit aufblasbarem Wasserspielzeug siehe unter www.vz-nrw.de/wasserspielzeug. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
(Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Überprüfung der Finanzmarktregulierung notwendig

    Die privaten Banken sehen neue Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu gemeinsamen Finanzmärkten in Europa. "Die Kapitalmarktunion ist so weit oben auf der europapolitischen Agenda wie seit Jahren nicht - wir begrüßen das ausdrücklich", sagte Christian Sewing, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich des 23. Deutschen Bankentages in Berlin.

  • Schutz von Unternehmen vor Abmahnmissbrauch

    Gute Nachricht für Deutschlands Unternehmen: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf aus Bayern zum Schutz vor Abmahnmissbrauch in den Bundestag einzubringen. Mit dem Entwurf soll die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden.

  • IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz?

    Die Ampel-Regierung hat sich nach Angaben von FDP-Rechtspolitikern im Kabinett auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" geeinigt. Verkehrsdaten sollen bei diesem Modell nur bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auf Richteranordnung gespeichert werden.

  • Unterschied zwischen DSA und NetzDG

    Am 17. Februar 2024 trat der Digital Services Act (DSA), das EU-Regelwerk für Internet-Plattformen, in vollem Umfang in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte: "Hass und Hetze im Internet bedrohen unsere Demokratie wie nie zuvor. Nach einer aktuellen, repräsentativen Studie wurde fast jede zweite Person in Deutschland bereits online beleidigt, ein Viertel der Befragten mit körperlicher Gewalt konfrontiert.

  • Entwicklung der Künstlichen Intelligenz 2024

    Unkoordinierter Einsatz, Fokus auf Personalisierung, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, ROI sowie Bedrohungen und Chancen sind die Trends, die die Künstliche Intelligenz 2024 prägen werden. Der weltweite Umsatz im Bereich Künstliche Intelligenz in den Anwendungsfeldern Hardware, Software und IT-Services könnte sich im Jahr 2024 auf über 550 Milliarden US-Dollar belaufen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen