Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Lastschriften bleiben frei rückbuchbar


Verbraucherzentrale zum EU-Zahlungsverkehr: Überweisungen und Lastschriftverfahren bleiben verbraucherfreundlich
SEPA: Ursprüngliche Planungen der Zahlungsdienstleister auch im Inland eine zusammen dreiunddreißigstellige Buchstaben und Nummernkombination angeben zu müssen wurden gestoppt


(07.03.12) - Verbraucherfreundlicher als ursprünglich geplant sind die vom EU-Parlament verabschiedeten Regelungen zum europäischen Zahlungsverkehr (SEPA). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt insbesondere, dass die Kontoangaben mit über dreißig Stellen vom Tisch sind und der Schutz von Verbrauchern bei Lastschriftverfahren weitgehend gewahrt bleibt. Für beides hatte sich der vzbv wiederholt eingesetzt. "Der Zahlungsverkehr bleibt für Verbraucher praktikabel", erklärt Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen. An ein paar Neuerungen müssen sich die Kunden allerdings gewöhnen, wenn die Regelungen am 1. Februar 2014 in Kraft treten.

Für Überweisungen ist dann auch innerhalb von Deutschland die 22-stellige IBAN-Nummer erforderlich. Diese besteht im Regelfall aus einem Kennzeichen für Deutschland DE und einer zweistelligen Prüfziffer, gefolgt von der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer. Unterm Strich müssen sich deutsche Verbraucher also nur zwei neue Ziffern merken. Die ursprünglichen Planungen der Zahlungsdienstleister auch im Inland eine zusammen dreiunddreißigstellige Buchstaben und Nummernkombination angeben zu müssen, wurden dagegen gestoppt.

Lastschriften bleiben zudem für Verbraucher in Deutschland frei rückbuchbar. Dies ist eine wichtige Schutzfunktion, für den Fall, dass Anbieter einer bezahlten Leistung nicht nachkommen. Die Regelung gilt vorerst nur für Einzugsermächtigungen, die im Zuge der SEPA-Einführungen umgestellt werden. Die Kommission ist jedoch beauftragt, das neue SEPA-Lastschriftverfahren insgesamt in dieser Form zu gestalten. Eine Kröte müssen die deutschen Verbraucher dennoch schlucken: Die Frist zur Rückbuchung wird auf acht Wochen verkürzt. "Kunden sollten sich erkundigen. Erste Banken ändern bereits ihre Geschäftsbedingungen. Diese werden schon vor 2014 in Kraft treten.", warnt Westphal. Zudem werden Einzugsermächtigungen, die Verbraucher bisher nicht mit Unterschrift erteilt haben, zum Beispiel im Internet, werden vor dem 01.02.2014 nochmals schriftlich bestätigt werden müssen.

Ein weiteres positives Ergebnis des Parlamentsbeschlusses: Übergangsweise können Kunden wie gehabt an der Supermarktkasse per Lastschrift mit Karte und Unterschrift zahlen. Über das Internet ist das neue SEPA-Lastschriftverfahren aber bisher nicht möglich. Hier müssen erst noch entsprechende Produkte geschaffen werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen