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Lastschriften bleiben frei rückbuchbar


Verbraucherzentrale zum EU-Zahlungsverkehr: Überweisungen und Lastschriftverfahren bleiben verbraucherfreundlich
SEPA: Ursprüngliche Planungen der Zahlungsdienstleister auch im Inland eine zusammen dreiunddreißigstellige Buchstaben und Nummernkombination angeben zu müssen wurden gestoppt


(07.03.12) - Verbraucherfreundlicher als ursprünglich geplant sind die vom EU-Parlament verabschiedeten Regelungen zum europäischen Zahlungsverkehr (SEPA). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt insbesondere, dass die Kontoangaben mit über dreißig Stellen vom Tisch sind und der Schutz von Verbrauchern bei Lastschriftverfahren weitgehend gewahrt bleibt. Für beides hatte sich der vzbv wiederholt eingesetzt. "Der Zahlungsverkehr bleibt für Verbraucher praktikabel", erklärt Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen. An ein paar Neuerungen müssen sich die Kunden allerdings gewöhnen, wenn die Regelungen am 1. Februar 2014 in Kraft treten.

Für Überweisungen ist dann auch innerhalb von Deutschland die 22-stellige IBAN-Nummer erforderlich. Diese besteht im Regelfall aus einem Kennzeichen für Deutschland DE und einer zweistelligen Prüfziffer, gefolgt von der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer. Unterm Strich müssen sich deutsche Verbraucher also nur zwei neue Ziffern merken. Die ursprünglichen Planungen der Zahlungsdienstleister auch im Inland eine zusammen dreiunddreißigstellige Buchstaben und Nummernkombination angeben zu müssen, wurden dagegen gestoppt.

Lastschriften bleiben zudem für Verbraucher in Deutschland frei rückbuchbar. Dies ist eine wichtige Schutzfunktion, für den Fall, dass Anbieter einer bezahlten Leistung nicht nachkommen. Die Regelung gilt vorerst nur für Einzugsermächtigungen, die im Zuge der SEPA-Einführungen umgestellt werden. Die Kommission ist jedoch beauftragt, das neue SEPA-Lastschriftverfahren insgesamt in dieser Form zu gestalten. Eine Kröte müssen die deutschen Verbraucher dennoch schlucken: Die Frist zur Rückbuchung wird auf acht Wochen verkürzt. "Kunden sollten sich erkundigen. Erste Banken ändern bereits ihre Geschäftsbedingungen. Diese werden schon vor 2014 in Kraft treten.", warnt Westphal. Zudem werden Einzugsermächtigungen, die Verbraucher bisher nicht mit Unterschrift erteilt haben, zum Beispiel im Internet, werden vor dem 01.02.2014 nochmals schriftlich bestätigt werden müssen.

Ein weiteres positives Ergebnis des Parlamentsbeschlusses: Übergangsweise können Kunden wie gehabt an der Supermarktkasse per Lastschrift mit Karte und Unterschrift zahlen. Über das Internet ist das neue SEPA-Lastschriftverfahren aber bisher nicht möglich. Hier müssen erst noch entsprechende Produkte geschaffen werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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