Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Steuererklärung und Identitätsdiebstahl


Steuerzahler, die ihre Steuererklärung online erstellen, sollten sich mit Antivirus- und Anti-Spyware-Lösungen zu schützen
Nicht nur das Finanzamt favorisiert die Online-Steuererklärung: Neue Malware-Welle setzt Internetnutzer in dieser Steuersaison erhöhten Risiken aus


(03.04.08) - Webroot Software wandte sich mit einer Warnung an alle Anwender, die ihre Steuererklärungen in diesem Jahr auf einem mit dem Internet verbundenen PC anfertigen. Das Unternehmen rät dringend, die persönlichen Daten und Finanzinformationen vor einer neuen Welle von Keyloggern, Systemmonitoren und Viren zu schützen. Die Installation einer Antivirus- und Anti-Spyware-Lösung während der Steuersaison trägt dazu bei, die Informationen der Steuerzahler vor diesen gefährlichen Internetbedrohungen zu sichern.

"Die Zahl der online eingereichten Steuererklärungen hat im Jahresvergleich erheblich zugenommen, und das macht diese Steuersaison zu einem besonders kritischen Zeitraum für Internetnutzer, wenn es um den Schutz wertvoller persönlicher und finanzieller Informationen geht", sagte Peter Watkins, CEO von Webroot.

"Angesichts der enormen Zahl von Steuerzahlern, die ihre Sozialversicherungsnummern, Kontoinformationen und Gehaltsunterlagen auf ihren Computern speichern und einen Teil dieser Daten über das Internet übertragen, konzentrieren sich Cyber-Kriminelle speziell auf diese Gruppe. Sie setzen Keylogger und Systemmonitoren ein, die diese Informationen leicht erfassen können und damit den Weg für Identitätsdiebstähle ebnen, die die Opfer teuer zu stehen kommen."

Nach Auskunft des Webroot Threat Research Teams wurden allein im letzten Monat mehr als 1200 neue oder variierte Keylogger und 336 neue oder variierte Spyware-Programme zur Systemüberwachung gefunden und definiert. Malware-Bedrohungen wie Keylogger und Systemmonitore geben allen Anlass zur Sorge, weil sie dazu eingesetzt werden können, die Internetnutzung und das Internetverhalten von Anwendern in böser Absicht zu überwachen.

Ein Anwender kann schon gefährdet sein, wenn er seine Steuererklärung auch nur auf einem Computer vorbereitet, der ans Internet angebunden ist. Da die Malware-Programme nicht-intrusiv konzipiert sind und sich als legitime Systemdateien maskieren, sind sie ohne eine auf dem Desktop installierte Sicherheitslösung oft besonders schwer zu entdecken.

Webroot hat eine Liste mit leicht einzuhaltenden Empfehlungen zusammengestellt, die Internetnutzer während der Steuersaison befolgen sollten, um Malware-Bedrohungen und -Infektionen zu entgehen:
>> Auch Benutzer, die ihre Steuererklärung nicht online einreichen, sollten sich unbedingt mit der neuesten Version einer Viren- und Spywareschutz schützen, wenn sie die
>> Steuererklärung auf einem mit dem Internet verbundenen PC anfertigen. Sie sollten ihr gesamtes System mindestens einmal pro Woche scannen, auf jeden Fall jedoch vor der Erstellung und/oder Abgabe der Steuererklärung;
>> Die Benutzer sollten keine E-Mail-Anfragen beantworten, die ihre Steuern betreffen;
>> Wenn die Abgabe der Steuererklärung abgeschlossen ist und Sicherheitspasswörter verwendet wurden, sollten die Benutzer zudem Privacy-Software einsetzen, um kritische Daten von ihren Systemen zu löschen.
(Webroot: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen