Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Praxisrelevante Umsatzsteuer-Themen im Diskurs


International VAT Meeting 2011: Steuerpflichtige werden bei Reihengeschäften von der EU allein gelassen
Umsatzsteuerliche Behandlung ist komplex und die Umsetzung in der EU ist nicht einheitlich


(05.04.11) - Reihengeschäfte gehören im internationalen Warenverkehr zunehmend zum Alltag. Sie entwickeln sich jedoch für Unternehmen mehr und mehr zum Problem, denn die umsatzsteuerliche Behandlung ist komplex und die Umsetzung in der EU ist nicht einheitlich. An Praxisbeispielen diskutieren Experten aus zehn EU-Staaten und der Schweiz in Düsseldorf am 05.04.2011 beim "International VAT Meeting 2011" dieses und weitere aktuell wichtige Umsatzsteuer-Themen.

Reihengeschäfte erscheinen in der praktischen Abwicklung einfach, ihre tatsächliche umsatzsteuerliche Behandlung ist jedoch äußerst kompliziert und führt vielfach zu Fehlern in der Handhabung. Risiken sind vorprogrammiert. Unter Reihengeschäften versteht man Vorgänge, bei denen mehr als zwei Unternehmen über dieselben Gegenstände Umsatzgeschäfte abschließen und diese Gegenstände bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmen an den letzten Abnehmer gelangen.

Probleme treten dabei insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften auf, wenn also neben Deutschland noch andere Länder involviert sind. Schnell kann es dazu kommen, dass ein deutsches Unternehmen einen Umsatz im Ausland bewirkt, mit allen umsatzsteuerlichen Folgen. "Die Problematik wird dadurch verstärkt, dass selbst in den EU-Staaten die Behandlung von Reihengeschäften nicht deckungsgleich ist, was zu unbefriedigenden Inkongruenzen führt", so Joachim Strehle, Partner bei der WTS.

Vorrangig ist die Bestimmung des Leistungsortes jeder einzelnen Lieferung in der Kette. Es kommt darauf an, welcher Lieferung im Rahmen von Reihengeschäften die Beförderung bzw. Versendung zugeordnet werden kann. Durch Vereinbarungen der Parteien über die Transportbedingungen (Incoterms) oder den gezielten Einsatz von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern können sich jedoch Gestaltungsspielräume ergeben. Diese sollten von den Unternehmen genutzt werden. Sodann stellt sich die Frage der Anwendung von Steuerbefreiungen. Nur die Beförderungs- oder Versendungslieferung kann überhaupt in den Genuss einer Steuerbefreiung kommen – sei es als Ausfuhrlieferung oder als innergemeinschaftliche Lieferung. Bei allen anderen Lieferungen ist grundsätzlich von einer Steuerpflicht auszugehen.

Ein weiteres kniffliges Thema, das beim "International VAT Meeting 2011" der WTS diskutiert wird, ist die Abgrenzung von Werklieferungen und Werkleistungen. Auch hier sind die landestypischen Unterschiede beachtlich. Es stellt sich die Frage, ob die Erfüllung eines Werkvertrags als Werklieferung oder als Werkleistung zu behandeln ist. Die Abgrenzung ist mitunter wichtig für die Bestimmung des Leistungsorts, die Anwendung von Steuerbefreiungen und auch der Steuerschuldnerschaft.

Die WTS-Tagung gibt Unternehmen abschließend die Möglichkeit, lokale Probleme und Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Umsatzgeschäften mit Spezialisten aus den Kernländern der EU und der Schweiz zu diskutieren. Im Fokus stehen neben konkreten Fällen aus der Praxis auch Fragen zu Vereinfachungsregelungen bei Konsignationslagern, der Entwicklung bei den elektronischen Rechnungen sowie der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. (WTS Steuerberatungsgesellschaft: ra)

WTS Steuerberatungsgesellschaft: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen