Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Trend geht zu Internet-Apotheken


Tipps für den Online-Kauf von Arzneimitteln: Verbraucher sollten beim Medikamentenkauf im Internet vorsichtig sein
Seriöse deutsche Internet-Apotheken unterliegen den gleichen strengen Anforderungen und Kontrollen wie Präsenz-Apotheken


(23.02.11) - Der Kauf von Medikamenten im Internet wird immer beliebter. Fast jeder sechste Internet-Nutzer über 14 Jahren (18 Prozent) hat bereits Medikamente online gekauft. Das hat eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands Bitkom ergeben.

Insgesamt 9 Millionen Deutsche bestellten bereits frei verkäufliche oder apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel im Web. Vor einem Jahr waren es erst 7 Millionen. Laut Bitkom ist der Arzneimittel-Einkauf im Internet bequem, zeitsparend und günstig. Besonders profitieren würden chronisch Kranke, Berufstätige und mobil eingeschränkte Personen.

Seit 2004 ist der Online-Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Die Zahl zugelassener Internet-Apotheken steigt seitdem kontinuierlich an – derzeit sind es 2.560. Viele Präsenz-Apotheken haben mittlerweile eine Website, auf der sie Online-Bestellungen anbieten. Die geringeren Fixkosten im Online-Versandhandel ermöglichen bei rezeptfreien Medikamenten günstigere Preise als im Laden.

Jedoch sollten Verbraucher beim Medikamentenkauf im Internet vorsichtig sein. Dubiose Anbieter bieten dort gefälschte, nicht zugelassene oder falsch dosierte Waren an. Der Bitkom gibt Tipps für den sicheren Online-Medikamentenkauf:

1. Woran sind seriöse Versandapotheken im Internet zu erkennen?
In Deutschland ist der Online-Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ausschließlich für zugelassene Apotheken erlaubt. Nur wer die speziellen Sicherheitsanforderungen erfüllt, bekommt die Zulassung von der entsprechenden Landesbehörde. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat alle zugelassenen Versandapotheken unter www.dimdi.de/static/de/amg/var/index.htm aufgelistet.

Apotheken, die dort erfasst sind, dürfen auf ihren Webseiten mit einem Sicherheitslogo auf den Eintrag im Apothekenregister hinweisen. Klickt der Kunde im Web auf das Logo, öffnet sich die DIMDI-Website mit den wichtigsten Daten der Apotheke.

2. Welche Medikamente können online bestellt werden?
Internet-Apotheken bieten vor allem frei verkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente, die nicht der Rezeptpflicht und damit der Preisbindung unterliegen, günstiger an. Hier lohnt sich ein Preisvergleich. Auch verschreibungspflichtige Medikamente sind über Internet-Apotheken erhältlich. Diese unterliegen der so genannten Arzneimittelpreisverordnung und haben damit einen bundeseinheitlichen Preis.

3. Wie bestellt man freiverkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente?
Das Bestellen von rezeptfreien Arzneimitteln – also freiverkäuflicher und apothekenpflichtiger Medikamente – funktioniert wie eine normale Online-Bestellung: Produkt auswählen, in den Warenkorb legen, bestellen.

4. Wie werden verschreibungspflichtige Medikamente online bestellt?
Verschreibungspflichtige Medikamente können anhand der Pharmazentralnummer oder des Produktnamens auf der Internetseite der Versandapotheke gesucht und in den Warenkorb gelegt werden. Oft bieten Internet-Apotheken eine kostenlose Zusendung der Ware ab einem bestimmen Bestellwert an. Daher kann es sinnvoll sein, weitere Produkte in den Bestellvorgang aufzunehmen. Die Internet-Apotheke benötigt bei verschreibungspflichtigen Medikamenten das Original-Rezept per Post; E-Mail oder Fax sind nicht ausreichend.

Viele Web-Shops bieten ihren Kunden hierfür eine Gutschrift der Portokosten oder Freiumschläge zur kostenlosen Zusendung des Rezepts an. Keinesfalls sollten Arzneimittel bei Apotheken bestellt werden, die rezeptpflichtige Arzneimittel auch ohne Verschreibung anbieten. Nicht alle deutschen Internet-Apotheken rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Ob und wie Arzneimitteln von der Krankenkasse erstattet werden, sollte vor der Bestellung geklärt sein.

5. Gibt es einen Schutz vor gefälschten Medikamenten?
Seriöse deutsche Internet-Apotheken unterliegen den gleichen strengen Anforderungen und Kontrollen wie Präsenz-Apotheken. Sie dürfen nur solche Arzneimittel liefern, die für den deutschen Markt zugelassen sind. Zudem müssen die Packungskennzeichnung und der Beipackzettel in deutscher Sprache verfasst sein.

Zur Methodik: Die Angaben stammen aus einer repräsentativen Studie der ARIS Umfrageforschung im Auftrag des Bitkom, für die 1.003 telefonische Interviews mit Personen im Alter ab 14 Jahren im Erhebungszeitraum Januar 2011 durchgeführt wurden. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen