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Dokumentation von Urheberrechtsverletzungen


Urheberrechtliche Verstöße im Internet: BVS warnt vor unberechtigten Abmahnungen bei Filesharing im Internet
Vorgehen zum Nachweis von Urheberverletzungen im Internet sei oft fehlerbehaftet


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(14.02.12) - Online-Tauschbörsen sind im Internet sehr beliebt. In "Peer-to-Peer-Netzwerken" werden allerdings auch urheberrechtlich geschützte Dateien illegal angeboten und beim Herunterladen automatisch als Download für andere bereitgestellt. Hier muss zwischen legalen und illegalen Angeboten unterschieden werden. Strafbar macht sich derjenige, der urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung stellt. Dieses kann bewusst passieren, dennoch treten immer häufiger Fälle auf, bei denen Personen unberechtigt beschuldigt werden. Denn die eingesetzte Software und das Vorgehen zum Nachweis von Urheberrechtsverstößen sind meist fehlerhaft und technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Die Verbreitung von urhebergeschützten Inhalten stellt vor allem für den Rechteinhaber ein Problem dar. Um die rechtliche Verfolgung aufnehmen zu können, bieten verschiedene Firmen einen Softwareservice an, der die Suche nach Anbietern geschützter Dateien und die Ermittlung der zum Tatzeitpunkt benutzten IP-Adresse ermöglicht. Bei dieser Methode sind allerdings viele Fehlerquellen bekannt und Personen geraten unbewusst und unberechtigt ins Visier der Anwälte.

"Wichtig ist es, dass die eindeutige Identifikation und Dokumentation von tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen verifizierbar und beweissicher erfolgt", so Holger Morgenstern, Diplom-Informatiker und von der IHK Bodensee-Oberschwaben für Technik, Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung sowie Computerforensik öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. "Um Systemen zur automatischen Erfassung und Dokumentation von Urheberrechtsverstößen eine regelmäßige Beweiskraft zuzubilligen, sind umfassende Begutachtungen dieser Systeme notwendig, die sich nicht nur auf die eingesetzte und zum Teil veraltete Software beschränken, sondern das komplette System umfassen müssen."

Dennoch gibt es Mittel für Verbraucher, einer unberechtigten Abmahnung vorzubeugen. Viele gängige Router von Internet-Anbietern bieten das "Log-Push"-Verfahren und somit die Möglichkeit, genutzte IP-Adressen und den exakten Zeitpunkt in eine später wieder einsehbare Datei zu speichern. Dieser Service muss jedoch erst aktiviert werden. "Mit dem Log-Push-Service lässt sich belegen, zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adresse für die eigene Internetverbindung benutzt wurde", erklärt Roland R. Vogel, Präsident des BVS, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. "Auch wenn bisher keine unberechtigte Mahnung vorliegt, ist die Nutzung dieses Service zu empfehlen", so Vogel weiter. Das eigene W-LAN-Netz sollte stets gesichert sein, um sich vor fremden Zugriffen zu schützen. Mit dem Nachweis einer sicheren Verschlüsselung lässt sich die eigene Unschuld zweifelsfrei beweisen.

Ist das Gerichtsverfahren der letzte Ausweg, die Unschuld zu beweisen, so empfiehlt der BVS eine systematische Analyse der verwendeten Programme durch einen qualifizierten Sachverständigen, der unter anderem die Verlässlichkeit der Software zum Nachweis von Urheberverletzungen im Internet prüfen kann. "Eine unberechtigte Abmahnung kann allein schon durch kleinste Fehlerquellen in der Software erfolgen", sagt Morgenstern. "Auch Übertragungsfehler der IP-Adresse und mangelhafte Zeitabgleiche bieten Grundlagen für unberechtigte Abmahnungen", so Morgenstern abschließend. (BVS: ra)

BVS: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

Pflegeleistungen steuermindernd abrechnen Der demographische Wandel bringt, das ist allgemein bekannt, gravierende Veränderungen mit sich, die sich unter anderem auf die Struktur der Gesellschaft, ihre Bedürfnisse und Ansprüche auswirken werden. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2007 2,25 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Vorausberechnungen besagen, dass im Jahr 2020 mit etwa 2,90 Millionen und im Jahr 2030 mit etwa 3,37 Millionen Pflegebedürftigen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund ist es gut zu wissen, von welchen finanziellen Entlastungen die Betroffenen und/oder ihre Angehörigen profitieren können.

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Geldvernichtung durch fehlerhafte Anlageberatung Firmengeschenke: 35,00 Euro ist personenbezogen