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Datenaustausch: "Elektronische Lohnsteuerkarte"


Rechtliche Neuerungen für Personalabteilungen und Lohnbüros: Vorbereitung auf gesetzliche Änderungen im Lohnbereich nötig
"Elektronische Lohnsteuerkarte": Sobald das Verfahren greift, werden die erforderlichen Besteuerungsmerkmale für die Lohnabrechnung den Arbeitgebern von der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt


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(13.01.12) - Rund um den Jahreswechsel haben auch diesmal rechtliche Neuerungen Personalabteilungen und Lohnbüros beschäftigt. Die wichtigsten Stichworte für 2012 sind laut Angabe der Datev elektronische Lohnsteuerkarte und Tätigkeitsschlüssel 2010.

Das wichtigste Thema im Lohn-Umfeld im neuen Jahr ist das neue Datenaustauschverfahren "Elektronische Lohnsteuerkarte", dessen Beginn voraussichtlich auf das zweite Quartal 2012 verschoben ist. Sobald das Verfahren greift, werden die erforderlichen Besteuerungsmerkmale für die Lohnabrechnung den Arbeitgebern von der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, diese elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für seine Arbeitnehmer monatlich beim Bundeszentralamt für Steuern abzurufen und für die Lohnabrechnung die jeweils geltenden ELStAM zu berücksichtigen.

Dazu benötigt er unter anderem Steuer-ID und Geburtsdatum des Arbeitnehmers sowie die Information, ob die Tätigkeit im Unternehmen eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung ist. Da ein Abruf ohne diese Angaben nicht möglich ist, müssen eventuell noch fehlende Steuer-IDs der Mitarbeiter bis zum Start des Verfahrens nachgetragen werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollte das elektronische Rückmeldeverfahren eingerichtet werden, mit dem die bei den Institutionen abgerufenen Daten direkt ins Lohnprogramm übernommen werden können.

Auf Beschluss der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger wird der Tätigkeitsschlüssel, der unter anderem für statistische Auswertungen benötigt wird, für Meldezeiträume nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) seit Dezember 2011 von bisher fünf auf künftig neun Stellen erweitert, um ihn aussagekräftiger zu machen. Grund für diese Änderung ist die nicht mehr zeitgemäße Aufstellung der Berufsbezeichnungen.

Durch die neue inhaltliche Definition des Tätigkeitsschlüssels ist eine automatische Umstellung nicht möglich. Deshalb muss der neue Tätigkeitsschlüssel (TS 2010) für jeden Arbeitnehmer in den Personaldaten erfasst werden. Sofern nicht bereits geschehen, sollte diese Umstellung nun schnellstmöglich angegangen werden, da bereits die möglicherweise für Dezember 2011 erforderlichen DEÜV-Meldungen ausschließlich mit dem neuen Tätigkeitsschlüssel funktioniert. Das gilt auch für die DEÜV-Jahresmeldung 2011. (Datev: ra)

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

Pflegeleistungen steuermindernd abrechnen Der demographische Wandel bringt, das ist allgemein bekannt, gravierende Veränderungen mit sich, die sich unter anderem auf die Struktur der Gesellschaft, ihre Bedürfnisse und Ansprüche auswirken werden. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2007 2,25 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Vorausberechnungen besagen, dass im Jahr 2020 mit etwa 2,90 Millionen und im Jahr 2030 mit etwa 3,37 Millionen Pflegebedürftigen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund ist es gut zu wissen, von welchen finanziellen Entlastungen die Betroffenen und/oder ihre Angehörigen profitieren können.

Bargeschäfte & Aufbewahrung digitaler Unterlagen Die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner hat in den vergangenen Monaten, seitdem das Bundesfinanzministerium die Anforderungen an Kassensysteme erheblich verschärft hat, festgestellt, dass die Betriebsprüfer der Finanzämter diese Verschärfung zum Anlass nehmen, "Haare in der Suppe" zu suchen, um in ihrer Konsequenz eine (eigentlich intakte) Buchführung anhand von Kleinigkeiten zu verwerfen bzw. es immerhin zu versuchen.

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