Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Empfängerüberprüfung bei Überweisungen


Rechnungen für reibungslose Empfängerüberprüfung anpassen
Ziel eines neuen Gesetzes ist es, den Überweisungsverkehr noch sicherer zu machen und Überweisungen an eine falsche Empfängerin oder einen falschen Empfänger sowie mögliche Betrugsversuche zu verhindern



Bis zum 9. Oktober 2025 wird im europäischen Zahlungsverkehr eine neue gesetzliche Pflicht eingeführt: die Empfängerüberprüfung. Ziel des Gesetzes ist es, den Überweisungsverkehr noch sicherer zu machen und Überweisungen an eine falsche Empfängerin oder einen falschen Empfänger sowie mögliche Betrugsversuche zu verhindern. Künftig wird bei jeder Überweisung oder Echtzeitüberweisung in Euro der eingegebene Name der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Ein abweichendes Ergebnis dieser Prüfung wird der Zahlerin oder dem Zahler angezeigt, die dann entscheiden können, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll.

Die Empfängerprüfung ist ein Baustein zur Bekämpfung von Betrug im Zahlungsverkehr und soll zu einer nachhaltigen Reduzierung von Betrugsfällen beitragen. Sie ergänzt die zahlreichen bereits bestehenden Sicherheitsmaßnahmen der Banken. Aber: Social-Engineering-Betrug endet zwar oft mit der Auslösung einer Zahlung, wird jedoch von Betrügern zuvor über Social-Media-Plattformen oder durch SMS bzw. Telefonanrufe initiiert. Um Betrug also wirksam zu bekämpfen, bedarf es einer Einbindung aller Beteiligten.

Korrekte Angaben auf Rechnungen notwendig
Damit Zahlerinnen oder Zahler die Empfängerüberprüfung reibungslos nutzen können, können Rechnungsstellende einen wesentlichen Beitrag leisten. Dazu müssen aus der Rechnung die Angaben zu Zählungsempfängerin oder Zahlungsempfänger klar und eindeutig hervorgehen – insbesondere die zur IBAN und der zugehörige Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers. Banken und Sparkassen werden ihre Firmenkunden im Rahmen ihrer Möglichkeiten dabei unterstützen, entsprechende im Zahlungsverkehr genutzte Aliasbezeichnungen zu hinterlegen.

Funktionsweise und Ablauf
Die Bank oder Sparkasse der Zahlerin oder des Zahlers fragt bei der Empfängerbank an, ob Name und IBAN zusammenpassen. Die Antwort zeigt eines von drei möglichen Ergebnissen:
>> Name und IBAN stimmen überein.
>> Name und IBAN stimmen nahezu überein – nur in diesem Fall wird zusätzlich der korrekte Name angezeigt.
>> Name und IBAN stimmen nicht überein.

Das abweichende Ergebnis erscheint direkt nach der Eingabe der Überweisungsdaten.
Die Zahlerin oder der Zahler entscheiden selbst, ob sie die Zahlung freigeben. Bei Unstimmigkeiten sollten sie direkt die Zahlungsempfängerin bzw. den Zahlungsempfänger kontaktieren. So lassen sich Missverständnisse schnell klären.

Die Empfängerüberprüfung ist nur bei Zahlungskonten möglich. Festgeld-, Kredit- oder Sparkonten sind davon ausgenommen. Die Empfängerüberprüfung erfolgt nicht nur im Online-Banking. Auch bei Überweisungen, die unmittelbar in Anwesenheit der Kunden oder des Kunden am Bankschalter erfasst werden, wird sie durchgeführt. Zusätzliche Kosten für die Überprüfung fallen für Kundinnen und Kunden nicht an. Auch bei Daueraufträgen und Terminaufträgen, die ab Oktober 2025 eingerichtet oder geändert werden, wird sie spätestens ab dem 9. Oktober 2025 einmalig durchgeführt. Laufende Daueraufträge sind jedoch davon nicht betroffen.

Verpflichtend für Banken – Ausnahmen für Unternehmen
Spätestens ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet, die Empfängerüberprüfung durchzuführen. Unternehmen können die Empfängerüberprüfung bei Sammelüberweisungen "abwählen", z.B. als Vereinfachung bei regelmäßigen Gehaltszahlungen an bekannte Zahlungsempfänger.

Gültig in der EU – mit schrittweiser Ausweitung
Zunächst gilt die Empfängerüberprüfungspflicht für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Euroraums. Bis zum 9. Juli 2027 wird die Verpflichtung auf alle Mitgliedstaaten der EU ausgeweitet. Island, Liechtenstein und Norwegen können sich ebenso anschließen.

Banken und Sparkassen informieren ihre Kundinnen und Kunden über die mit der Empfängerüberprüfung einhergehenden Änderungen.
Für Unternehmen stellt die Deutsche Kreditwirtschaft zudem Informationen zur Umsetzung im EBICS-Verfahren bereit: ebics.de
(Die Deutsche Kreditwirtschaft: ra)

eingetragen: 06.08.25

Deutsche Kreditwirtschaft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Studien

  • Compliance-Denken verhindert Skalierbarkeit

    Mit dem Inkrafttreten der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht die deutsche Wirtschaft vor einer neuen digitalen Herausforderung. Seit 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen. Doch die Erfahrung zeigt: Obwohl viele Betriebe mit Dringlichkeit handeln, geraten zu oft Bemühungen ins Stocken oder scheitern vollständig - nicht aus Mangel an Willen, sondern aufgrund von strategischen und technischen Fehlplanungen.

  • Kritischer Blick auf die eigene Datenresilienz

    Jahrelang haben viele Unternehmen das Thema Datenresilienz auf die lange Bank geschoben. Im Laufe der Zeit hat die Zunahme an Bedrohungen, Vorschriften und Best Practices jedoch die Spielregeln verändert. Datenresilienz steht mittlerweile fest auf der To-Do-Liste vieler Unternehmen - und das ist auch dringend notwendig.

  • KRITIS-Dachgesetz: Rahmen ohne Detailtiefe

    Deutschland sieht sich seit einigen Jahren zunehmend mit geopolitischen Spannungen und einer hybriden Bedrohungslage konfrontiert. Dabei reichen die Gefahren von Cyberattacken über physische Sabotageakte bis hin zu verdeckter Einflussnahme. Infolge dieser veränderten Gefahrenlage gewinnt der Schutz kritischer Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung. Mit dem kommenden KRITIS-Dachgesetz liegt nun ein rechtlicher Rahmen vor, der die Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals verpflichtet, physische Schutzmaßnahmen umzusetzen und Resilienzstrategien zu entwickeln.

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen