Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Elektronische Rechnungen & EU-MwSt.-Richtlinie


Was ist der Zweck der Richtlinie für elektronische Rechnungsstellung (Richtlinie 2014/55/EU)?
Worum handelt es sich und worin bestehen die Auswirkungen für Unternehmen außerhalb der EU?



Nach der Verkündung der EU-Kommission vom 18. April 2019 wissen Unternehmen nun zumindest theoretisch dass die Richtlinie für elektronische Rechnungen gültig ist. "Theoretisch", weil es sich dabei auf den ersten Blick nicht unbedingt um Neuigkeiten von großer Bedeutung handelt. Vor allem, da Unternehmen höchst wahrscheinlich schon seit einiger Zeit ein System für ihre Rechnungsstellung nutzen. Dieser Beitrag fasst zusammen was Unternehmen beachten müssen um den Richtlinien zu entsprechen und weist zusätzlich auf einige Fälle hin, bei denen Unternehmen möglicherweise schon seit geraumer Zeit die EU-MwSt.-Richtlinie missachten.

Was ist der Zweck der Richtlinie für elektronische Rechnungsstellung (Richtlinie 2014/55/EU)?
2014 haben die EU-Länder und die europäische Kommission einen Standard für die elektronische Rechnungsstellung eingeführt. Davor wurden innerhalb der EU verschiedene Formate für elektronische Rechnungen benutzt. Sie zu bearbeiten war zeit- und ressourcenaufwändig und führte zu hohen Kosten für Unternehmen und öffentliche Stellen.

Der 18. April 2019 ist der Stichtag zu dem die Richtlinie in nationale Gesetze innerhalb der EU überführt und umgesetzt wird. Behörden, die öffentliche Ausschreibungen in der EU durchführen, müssen sich dann an den europäischen Standard für elektronische Rechnungsstellung halten und dementsprechend elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten können. So entsteht ein nahtloser Prozess innerhalb der gesamten EU.

Elektronische Rechnungen und Zahlungen von Unternehmen werden dank des neuen Standards fristgerecht und automatisch bearbeitet, so dass Unternehmen ihre Verträge in jedem Mitgliedsland der EU problemlos verwalten können und öffentliche Ausschreibungen attraktiver werden.

Wer ist von der neuen Richtlinie für elektronische Rechnungsstellung betroffen?
Die Richtlinie gilt für alle öffentlichen Stellen der EU, wie Bundes- und Landesregierungen sowie Bildungseinrichtungen. Wichtig ist aber, dass die Richtlinie nicht vorschreibt elektronische Rechnungsstellung selbst zu nutzen. Öffentliche Einrichtungen dürfen nach wie vor Rechnungen auf Papier akzeptieren. Auch wenn viele Länder versuchen sich langsam, aber sicher davon zu verabschieden. Geändert hat sich, dass unter der neuen Richtlinie empfangene elektronische Rechnungen, die dem neuen Standard entsprechen, angenommen und verarbeitet werden müssen.

Dies bedeutet, dass alle Lieferanten, die mit öffentlichen Stellen der EU geschäftliche Transaktionen abwickeln, darauf achten sollten, dass ihre elektronischen Rechnungen den Standards der Richtlinie entsprechen.

Vor Einführung der Richtlinie für elektronische Rechnungsstellung – Rechnungsstellung und Betrugsfälle
Unternehmen erhalten Rechnungen auf verschiedenen Wegen –auf Papier, als gescanntes PDF, per Post, als E-Mail, über ein Webportal und so weiter. Kriminelle können folglich eine Rechnung oder auch einen Teil des Prozesses auf unterschiedlichen Wegen fälschen. Sie können zum Beispiel einen Virus in einen Anhang einbetten, Kopien verschicken oder einen Hinweis per E-Mail mit falschen Kontodaten versenden. Je umständlicher der Prozess, desto höher das Risiko.

Man muss also in Betracht ziehen, wie so ein Betrugsfall behandelt wird. Wie kann man die nicht unerheblichen Beträge überhaupt zurückbekommen? Und zu guter Letzt, wie hoch ist das Risiko für den Ruf des Unternehmens?
2018 wurden von Unternehmen 3.280 Betrugsfälle rund um Rechnungen und Bankvollmachten gemeldet. Der durchschnittliche Verlust pro Fall betrug £28.000. Glücklicherweise konnten £29,6 Millionen des verlorenen Geldes wieder zurück erlangt werden.

Die Aufgabe der MwSt.-Richtlinie – Ursprungsauthentizität und Integrität des Inhalts gewährleisten
Es ist seit Jahren klar, dass elektronische Rechnungen mit Sicherheitsvorkehrungen versehen werden müssen. Sie sollen verhindern, dass Rechnungen korrumpiert werden und die Identität des Rechnungsstellers beweisen. Und genau dafür wurden in der EU-MwSt.- Richtlinie Vorkehrungen getroffen, als diese vor langer Zeit im Jahr 2006 verabschiedet wurde.

Laut der MwSt.-Richtlinie (Artikel 233) muss jede steuerpflichtige Person (d.h. sowohl der Anbieter als auch der Käufer) sicherstellen, dass "Ursprungsauthentizität" (d.h. die Identität des Rechnungsstellers) und "Integrität des Inhalts" (d.h. der Inhalt der Rechnung wurde nach Erstellung nicht mehr geändert) gewährleistet sind. Dafür empfiehlt die MwSt.-Richtlinie in erster Linie fortgeschrittene elektronische Signaturen.

Die neue Richtlinie für elektronische Rechnungsstellung macht sich diese Bestimmungen der MwSt.-Richtlinie zu Nutze. Auch hier werden fortgeschrittene elektronische Signaturen empfohlen, um Authentizität und Integrität der Rechnung zu gewährleisten. Sie legt aber außerdem fest, dass alle Absender von elektronischen Rechnungen, also nicht nur MwSt.-Einheiten, dies gewährleisten müssen.

Was hat das für Auswirkungen?
Folgende Überlegung: In der EU werden nur Rechnungen in einem bestimmten strukturierten Format als gültige elektronische Rechnungen anerkannt.
Ab 18. April 2019 müssen Behörden in jedem EU-Mitgliedsland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, um den Standards der Richtlinie zu entsprechen. Behörden auf Bundes- und Landesebenen können für ein weiteres Jahr eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Was bedeutet das für Unternehmen außerhalb der EU?
Laut der Richtlinie müssen öffentliche Einrichtungen innerhalb der EU alle elektronischen Rechnungen akzeptieren, die den Standards der Richtlinie entsprechen.
Dies gilt für alle Lieferanten – egal wo sich diese befinden. Unternehmen, die mit öffentlichen Einrichtungen in der EU Handel betreiben, sollten sicher gehen, dass ihre elektronischen Rechnungen den Standards der Richtlinie entsprechen. Wenn Sie Teil eines globalen Unternehmens sind, das Rechnungen an verschiedene Länder in der EU verschickt, ist es wichtig, dass Sie die Anforderungen vollständig verstehen, um der Richtlinie zu entsprechen. Wir haben bereits Authentizität und Integritätsvoraussetzungen erwähnt, aber die vollständige Richtlinie finden Sie hier. CEF Digitalhält ebenfalls einige hervorragende Ressourcen dazu bereits, wie Sie die Richtlinie erfüllen können.
(GlobalSign: ra)

eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 09.07.19

GMO GlobalSign: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Tipps für Security-Audits mit Mehrwert

    NIS2, die aktuelle Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verfolgt das Ziel, EU-weit das Cybersicherheitsniveau zu steigern. Auf die betroffenen Unternehmen kommen infolgedessen neue Rechenschaftspflichten über ihre Sicherheitslage zu.

  • Wie werden Aktien und Fonds besteuert?

    Als Anlegerin oder Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag nutzen zu können.

  • Geordnet gegen Chaos beim Cyberangriff

    Mit der neuen EU-Direktive NIS2 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategie zu überarbeiten. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, ist es entscheidend, ein Kernteam für Sicherheitsbelange zusammenzustellen. Wie Unternehmen dabei vorgehen sollten, erklärt Dirk Wocke, IT Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis.

  • Die fünf wichtigsten Auswirkungen von eIDAS 2.0

    Starke Identifizierung ist entscheidend für den Aufbau von Vertrauen und die Gewährleistung sicherer Transaktionen in einer zunehmend digitalen Welt. Die jüngste Überarbeitung der eIDAS-Verordnung durch die EU, mit der digitale ID-Wallets für alle Bürger eingeführt werden, kommt zur rechten Zeit.

  • Crowdfunding: Worauf ist zu achten?

    Ob es sich um eine innovative Geschäftsidee, ein neues Produkt oder ein spannendes Projekt handelt: Eine gute Idee braucht Startkapital! Das Crowdfunding bzw. -investing ist eine von vielen Möglichkeiten, an dieses Startkapital zu gelangen und dadurch ein Projekt an den Markt zu bringen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen