Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Sieben Regeln zur Einführung von Data Governance


Data Governance ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Business Intelligence im Unternehmen
Die technologischen Grundlagen eines Data-Governance-Ordnungsrahmens werden durch die IT-Abteilung – in Abstimmung mit den Fachabteilungen – sichergestellt

(03.07.12) - Immer mehr Unternehmen starten weitreichende Initiativen zur Einführung von Data Governance, weil sie feststellen, dass Datenqualitäts- und Stammdaten-Management alleine als Fundament ihrer Business-Intelligence-Applikationen nicht ausreichen. Erst Data Governance liefert einen umfassenden Ordnungsrahmen, der alle datenbezogenen Aktivitäten integriert und klare Richtlinien dafür bereitstellt. Information Builders nennt sieben Regeln, die bei der erfolgreichen Einführung von Data Governance zu beachten sind.

Unternehmen benötigen ein strategisches Informationsmanagement (Data Governance), das alle Aktivitäten in den Bereichen Datenqualitätssicherung und Stammdaten-Management integriert. Wer sich nur auf einzelne Aspekte beschränkt, verschenkt wichtige Möglichkeiten, um Unternehmen effizienter mit aktuellen und zuverlässigen Daten steuern zu können. Allerdings geht es bei der Einführung von Data Governance nicht nur um Business-Intelligence (BI)-Technologie, sondern auch um die Geschäftsprozesse, in denen die Daten genutzt werden, sowie um die Mitarbeiter, die für die Integrität und hohe Datenqualität verantwortlich sind.

Data Governance legt einen Ordnungsrahmen mit Regeln für das strategische Informationsmanagement fest und stellt die Werkzeuge zur Überwachung und Steuerung der Vorschriften, internen Regeln sowie gesetzlicher Vorgaben und Compliance-Anforderungen bereit. Information Builders, einer der weltweit führenden Anbieter von BI-Lösungen, hat in sieben Regeln die wichtigsten Prinzipien zur Einführung von Data Governance zusammengefasst.

1. Unternehmen müssen Prioritäten setzen, um schnelle Verbesserungen zu erzielen. Der erste Schritt besteht darin, Geschäftsbereiche zu ermitteln, bei denen die Datenqualitätsprobleme am größten sind und sich am schnellsten sichtbare Erfolge erreichen lassen. Marketing, Customer Relationship Management (CRM) oder auch das Finanz- und Berichtswesen sind typische Einsatzgebiete. Sind einmal Brückenköpfe mit überzeugenden Lösungen etabliert, gilt es, diese auch auf andere Bereiche zu übertragen.

2. Unternehmenskritische Informationen müssen jederzeit und überall zugänglich und verfügbar sein. Da heute immer mehr Mitarbeiter im Unternehmen Entscheidungen treffen müssen, benötigen sie zu jeder Zeit und mit beliebigen Endgeräten einen Zugriff auf aktuelle Informationen. In manchen Fällen genügt es, aggregierte Daten einmal wöchentlich oder täglich aufzubereiten, auf anderen Einsatzgebieten muss mehrmals pro Tag oder sogar in Echtzeit ein Update erfolgen. Details dazu werden in den Data-Governance-Vorschriften definiert.

3. Die Definition von Rollen und Zuständigkeiten regelt den Zugriff auf die Unternehmensdaten. Wenn festgelegt ist, welche Informationen in welchen Zeitabständen bereitgestellt werden sollen, muss als nächstes geregelt werden, wer welche Aktivitäten mit den Daten vornehmen darf. Das ist eine Aufgabe der Fachabteilung. Hier sitzen die Experten, die wissen, wer mit welchen Auftrags-, Finanz-, Kunden-, Material-, Produktions- und Rechnungsdaten arbeitet und wo Verbesserungen ansetzen müssen.

4. Die Datenintegrität muss verbessert und eine dauerhaft hohe Qualität sichergestellt werden. Die technologischen Grundlagen eines Data-Governance-Ordnungsrahmens werden durch die IT-Abteilung – in Abstimmung mit den Fachabteilungen – sichergestellt. Aufgabe der IT ist es, eine hohe Datenqualität in den Quellsystemen sicherzustellen. Um auf die unterschiedlichsten internen und externen, strukturiert und unstrukturiert vorliegenden Daten zugreifen zu können, wird flexible und passgenaue Integrationstechnologie (beispielsweise native Adaptertechnologie) benötigt, die einen reibungslosen und einfachen Zugang zu jedem Informationssystem gewährleistet.

5. Es muss eindeutige Regeln geben, wer für die Einhaltung der Datenqualität und -integrität zuständig ist. Selbst wenn die einmal definierten Vorschriften und Prozesse umgesetzt werden, die zur Überwachung einer hohen Datenqualität und -integrität notwendig sind, bleibt die Frage, was geschieht, wenn die Datenqualität dann immer noch nicht stimmt? Prozesse allein genügen nicht, um die Datenqualität sicherzustellen. Unternehmen müssen deshalb festlegen, welche Mitarbeiter dafür verantwortlich sind.

6. Unternehmen müssen sich auf die Konsistenz und Integrität ihrer Stammdaten konzentrieren. Anhand eindeutiger Regeln sorgt das Stammdaten-Management für eine Integrität umfangreicher Datenbestände. Ziel sind eindeutige Definitionen der Datenbeschreibungen, die in den Fachbereichen manchmal verschieden gehandhabt werden. Wo immer möglich, müssen generell gültige und applikationsübergreifende Datendefinitionen für Stammdaten festgelegt werden. Ein erfolgreiches Stammdaten-Management ist abhängig von der optimalen Abstimmung von Mitarbeitern, Prozessen und Technologie.

7. Data Governance einzuführen, ist kein einmaliges Projekt, die Strukturen und Prozesse müssen ständig analysiert und verbessert werden. Die Einhaltung und Absicherung von Data Governance lässt sich nicht mit einem einzelnen Projekt erreichen. Im Idealfall folgen die zugehörigen Workflows zur Sicherung des Datenqualitäts-Managements, zur Einhaltung der Datenintegrität und für das Stammdaten-Management einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, bei dem es darum geht, ob interne und externe Regeln und Vorschriften tatsächlich umgesetzt werden.

"Data Governance ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Business Intelligence im Unternehmen. Bei Data Governance geht es um Mission-Critical-Prozesse und Strukturen, damit die richtigen Daten in korrekter Form zu jeder Zeit für Analysen und zur Unternehmenssteuerung zur Verfügung stehen", sagt Klaus Hofmann zur Linden, Technical Manager Germany bei Information Builders in Eschborn. "BI-Anwendungen, eingebunden in einen Data-Governance-Rahmen, zielen darauf ab, Daten in geschäftlichen Nutzen zu verwandeln und umfassen alle Informationsanforderungen eines Unternehmens – von der Erfassung der Daten über ein kontinuierliches Datenqualitäts-Management bis zur Bereitstellung aktueller und konsistenter Daten auch auf beliebigen mobilen Endgeräten." (Information Builders: ra)

Information Builders: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen