Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Externe Mitarbeiter beschäftigen - gewusst, wie


Gesetzesvorgaben betreffen IT-Dienstleister ebenso wie Putzhilfen
Unabhängig von der genauen Formulierung der Verträge gilt am Ende, ob der Auftraggeber mit direkten Weisungen Einfluss auf Angestellte und Arbeiter nimmt, sie komplett ins Unternehmen integriert und ihnen genau vorschreibt, wie, wann und mit welchen Mitteln sie ihre Arbeit erledigen

(23.11.15) - Für zahlreiche Firmen – egal ob Großunternehmen, Familienbetriebe oder Selbstständige – gehört der Einsatz externer Dienstleister zum täglichen Geschäft. Geregelt werden diese Einsätze über Werkverträge oder eine Arbeitnehmerüberlassung. Doch sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der eigentlichen Arbeitsorganisation vor Ort gibt es zahlreiche Vorschriften zu beachten, mahnt Rechtsanwalt Werner Dillerup von der Kanzlei Heyers Rechtsanwälte aus Osnabrück: "Der Tatbestand einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei wiederholten Verstößen sogar zum Widerruf der Gewerbeerlaubnis führen."

Wann welcher Vertrag?
Überaus beliebt bei Unternehmen sind sogenannte Werkverträge. Fremdfirmen übernehmen dabei genau definierte Aufgabenbereiche wie beispielsweise Kantinenbetrieb, Reinigungsdienste, aber auch Marketing oder Messeorganisation und liefern das jeweils Vereinbarte in der bestellten Qualität. Rechtsanwalt Werner Dillerup dazu: "Wie viele Stunden und Mitarbeiter diese Fremdfirma dafür benötigt und weitere Details müssen den Auftraggeber nicht interessieren." Die Verantwortung für die Mitarbeiter liegt bei der Fremdfirma, die ihre Angestellten daher auch entsprechend vor Ort beaufsichtigen und anleiten muss. Angestellte des Auftraggebers besitzen außer in akuten Gefahrensituationen keinerlei Weisungsrecht.

Genau hier liegt der Unterschied zu einer Arbeitnehmerüberlassung, auch Leiharbeit genannt, bei der der Mitarbeiter zwar beim Verleiher angestellt, aber komplett dem Entleiher inklusive Weisungsrechten unterstellt ist. Der Entleiher gliedert ihn vollständig in den Betrieb ein, also fallen beim klassischen Leiharbeiter eigentlicher Arbeitgeber und Vertragsarbeitgeber auseinander.

Was bedeuten die Unterschiede in der Praxis?
"Widersprechen sich Vertragsgestaltung und tatsächliche Durchführung, sieht das Bundesarbeitsgericht Letztere als maßgeblich an", erklärt Rechtsanwalt Werner Dillerup. Dies bedeutet, dass aus einem Werkvertrag möglicherweise schnell verdeckte Leiharbeit wird und aus theoretischen Problemen schnell praktische Schwierigkeiten werden: beispielsweise bei versicherungsrechtlichen Fragen oder negativen Auswirkungen auf die Arbeitslöhne von Werkarbeitern.

Verstöße und Rechtsfolgen
Unabhängig von der genauen Formulierung der Verträge gilt am Ende, ob der Auftraggeber mit direkten Weisungen Einfluss auf Angestellte und Arbeiter nimmt, sie komplett ins Unternehmen integriert und ihnen genau vorschreibt, wie, wann und mit welchen Mitteln sie ihre Arbeit erledigen. Liegt dieser Fall vor, so haftet der Auftraggeber bei Forderungen nach dem Mindestlohn, Regressansprüchen von Unfallversicherungsträgern oder auch beim Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. "Frei nach dem Motto ‚Wer steuert, der haftet‘", schließt Rechtsanwalt Werner Dillerup. (Kanzlei Heyers Rechtsanwälte: ra)

Kanzlei Heyers Rechtsanwälte: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Tipps für Security-Audits mit Mehrwert

    NIS2, die aktuelle Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verfolgt das Ziel, EU-weit das Cybersicherheitsniveau zu steigern. Auf die betroffenen Unternehmen kommen infolgedessen neue Rechenschaftspflichten über ihre Sicherheitslage zu.

  • Wie werden Aktien und Fonds besteuert?

    Als Anlegerin oder Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag nutzen zu können.

  • Geordnet gegen Chaos beim Cyberangriff

    Mit der neuen EU-Direktive NIS2 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategie zu überarbeiten. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, ist es entscheidend, ein Kernteam für Sicherheitsbelange zusammenzustellen. Wie Unternehmen dabei vorgehen sollten, erklärt Dirk Wocke, IT Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis.

  • Die fünf wichtigsten Auswirkungen von eIDAS 2.0

    Starke Identifizierung ist entscheidend für den Aufbau von Vertrauen und die Gewährleistung sicherer Transaktionen in einer zunehmend digitalen Welt. Die jüngste Überarbeitung der eIDAS-Verordnung durch die EU, mit der digitale ID-Wallets für alle Bürger eingeführt werden, kommt zur rechten Zeit.

  • Crowdfunding: Worauf ist zu achten?

    Ob es sich um eine innovative Geschäftsidee, ein neues Produkt oder ein spannendes Projekt handelt: Eine gute Idee braucht Startkapital! Das Crowdfunding bzw. -investing ist eine von vielen Möglichkeiten, an dieses Startkapital zu gelangen und dadurch ein Projekt an den Markt zu bringen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen