Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Studienkosten: Angst vor Einnahmeausfällen


Bundesregierung macht Verrechnung von Studienkosten mit späterem Gehalt unmöglich
Eine große Lösung, wie vom Bundesfinanzhof gefordert, hätte Bund, Ländern und Gemeinden dagegen 1,1 Milliarden Euro gekostet


(14.12.11) - Durch drei Urteile des höchsten deutschen Steuergerichts, dem Bundesfinanzhof in München (Urteile vom 28.07.2011), konnten Studenten auf eine milliardenschwere Steuerentlastung hoffen. Aus Angst vor Einnahmeausfällen und Tausenden von neuen Steuerfällen für die Finanzämter hat die Bundesregierung nun aber eine sehr eng begrenzte Lösung für die fällige Neuregelung gewählt. Damit macht sich die Bundesregierung nach Auffassung des Bundesfinanzhofs juristisch angreifbar.

"Nach dem Gesetzesentwurf soll lediglich die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug von Ausbildungskosten zum Jahresbeginn 2012 von heute 4.000 Euro auf 6.000 Euro steigen. Den Steuerausfall beziffert das Finanzministerium auf lediglich 8 bis 9 Millionen Euro. Eine große Lösung, wie vom Bundesfinanzhof gefordert, hätte Bund, Ländern und Gemeinden dagegen 1,1 Milliarden Euro gekostet. Das ergibt sich aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der steuerpolitischen Sprecherin der Links-Fraktion im Bundestag, Barbara Höll", erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.

Um auch Altfälle nicht berücksichtigen zu müssen, wurde alte Lücke im Gesetz rückwirkend ab 2004 geschlossen
Bei der kleinen Lösung können Studenten lediglich ihre künftig auf 6.000 Euro begrenzten Sonderausgaben mit anderen Einkünften im selben Jahr verrechnen. Es gibt aber relativ wenige Studenten, die so hohe andere Einkünfte haben. Nach der aktuellen Einkommensteuerstatistik haben nach Frank Hechtner, Ökonom von der Freien Universität Berlin, nur 9.638 Betroffene den bisherigen Höchstwert von bisher 4.000 Euro ausgeschöpft.

In den Genuss der großen Lösung wären dagegen nach Angaben des Finanzministeriums rund 360.000 Studenten gekommen. Nach dieser Variante hätte jeder seine Ausbildungskosten in unbegrenzter Höhe als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen können. In dem einen vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte u.a. ein Pilot Ausbildungskosten von rund 59.000 Euro vorzuweisen. Zusammen mit anderen Kosten kam er auf einen Verlustvortrag von 71.813 Euro, den er später mit seinem Pilotengehalt verrechnen wollte. Der Bundesfinanzhof gab ihm Recht. Aber genau diese Verrechnung mit einem späteren Gehalt ist jetzt unmöglich.

"Nach Ansicht von Michael Wendt, Richter am Bundesfinanzhof, ist zweifelhaft, ob der Gesetzgeber das objektive Nettoprinzip durchbrechen darf. Das macht er aber, wenn er Kosten zur Erzielung des Einkommens nicht anerkenne. Gewinner der drei Urteile sind jetzt nur noch die drei Kläger. Bei ihnen ging es um die Kosten einer Pilotenausbildung und die eines Medizinstudiums. Verlierer sind alle anderen Menschen mit Ausbildungskosten, die nicht in den Genuss der Urteile kommen. Um auch Altfälle nicht berücksichtigen zu müssen, hat das Finanzministerium die alte Lücke im Gesetz rückwirkend ab 2004 geschlossen", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz. (Roland Franz & Partner: ra)

Roland Franz & Partner: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance-Denken verhindert Skalierbarkeit

    Mit dem Inkrafttreten der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht die deutsche Wirtschaft vor einer neuen digitalen Herausforderung. Seit 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen. Doch die Erfahrung zeigt: Obwohl viele Betriebe mit Dringlichkeit handeln, geraten zu oft Bemühungen ins Stocken oder scheitern vollständig - nicht aus Mangel an Willen, sondern aufgrund von strategischen und technischen Fehlplanungen.

  • Kritischer Blick auf die eigene Datenresilienz

    Jahrelang haben viele Unternehmen das Thema Datenresilienz auf die lange Bank geschoben. Im Laufe der Zeit hat die Zunahme an Bedrohungen, Vorschriften und Best Practices jedoch die Spielregeln verändert. Datenresilienz steht mittlerweile fest auf der To-Do-Liste vieler Unternehmen - und das ist auch dringend notwendig.

  • KRITIS-Dachgesetz: Rahmen ohne Detailtiefe

    Deutschland sieht sich seit einigen Jahren zunehmend mit geopolitischen Spannungen und einer hybriden Bedrohungslage konfrontiert. Dabei reichen die Gefahren von Cyberattacken über physische Sabotageakte bis hin zu verdeckter Einflussnahme. Infolge dieser veränderten Gefahrenlage gewinnt der Schutz kritischer Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung. Mit dem kommenden KRITIS-Dachgesetz liegt nun ein rechtlicher Rahmen vor, der die Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals verpflichtet, physische Schutzmaßnahmen umzusetzen und Resilienzstrategien zu entwickeln.

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen