Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

EU: Hohe Geldbußen für Datenschutzvergehen


Geldstrafen in Höhe von fünf Prozent des weltweiten Umsatzes, wenn Unternehmen persönliche Daten verlieren
Unternehmen müssen in Maßnahmen investieren, bevor es zu spät ist


(14.12.11) - Berichten zufolge plant die Europäische Kommission, Unternehmen, die persönliche Daten verlieren, mit Geldstrafen von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes zu belegen. Varonis Systems rät großen Organisationen deshalb, in entsprechende Datenschutzmaßnahmen zu investieren, bevor es zu spät ist. Arne Jacobsen, Director DACH bei dem Sicherheitsspezialisten für unstrukturierte Daten, meinte, dass die EU-Gesetze zum Datenschutz längst überfällig seien.

"Die Regulierungsbehörde des Vereinigten Königreichs, ICO, hat bereits erste hohe Geldbußen gegen öffentliche Einrichtungen verhängt. Es ist also offensichtlich, dass hier ein Umdenken stattfindet. Angesichts drohender Geldstrafen in Höhe von fünf Prozent des weltweiten Umsatzes gilt wohl derselbe Ratschlag wie bei schweren Verkehrsdelikten: Man muss sich vorher Gedanken darüber machen - oder die Konsequenzen tragen", sagte Arne Jacobsen. "Die Strafen orientieren sich am Umsatz, so dass sie Unternehmen ihren gesamten weltweiten Jahresgewinn kosten können. Spätestens jetzt sollte der Datenschutz ein Top-Thema in den Chefetagen sein".

Organisationen werde zunehmend klar, so Jacobsen weiter, dass die größte Gefahr nicht von Hackern ausgehe, die es auf Kunden- und Mitarbeiterdaten abgesehen hätten. Vielmehr spielten dabei zu großzügige Zugangsberechtigungen und eine fehlende Zugriffsüberwachung eine Rolle. Zudem mangele es bei den riesigen Mengen unstrukturierter Daten in Unternehmensarchiven an Kontextinformationen und Automatisierung.

Wie Studien von Forrester und anderen Analystenhäusern belegten, handle es sich bei bis zu drei Viertel der Informationen großer Unternehmen um unstrukturierte Daten. Die enorme Menge und der Mangel an nativem Auditing und automatisierten Analysen erschwerten den zuständigen IT-Security-Mitarbeitern die Prüfung der Daten nach den geltenden Governance-Vorschriften zusätzlich.

Lesen Sie zum Thema "IT-Security" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Das heißt nicht, dass es unmöglich ist. Unternehmen müssen eben in angemessene Datenschutzmaßnahmen und Analysetechnologien investieren, die in der Lage sind, jede einzelne Datei zu prüfen und zu ermitteln, wer was wann und wo mit den Unternehmensdaten anstellt.

"Da die unstrukturierten Daten in den Archiven mehrere Terabytes oder Petabytes umfassen können, stoßen viele Datensicherheitssysteme hier an ihre Grenzen. Angesichts drohender Strafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes gehe ich jedoch davon aus, dass große Unternehmen in die erforderlichen Technologien investieren werden", fügt er hinzu. "Wir machen seit Jahren darauf aufmerksam, dass unstrukturierte Daten verwaltet und geschützt werden müssen. Deshalb freuen wir uns sehr, dass die Europäische Kommission uns endlich bei der Lösung dieses ganz realen Datenschutzproblems unterstützt." (Varonis: ra)

Varonis Systems: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Mit NDR von einfacher von KRITIS zu NIS2

    Die im Januar 2023 von der Europäischen Kommission aktualisierte Version der NIS-Richtlinie, die als NIS2 bezeichnet wird, hat nach Einschätzung der Schweizer Cybersecurity-Spezialistin Exeon Analytics erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Organisationen, die den so genannten kritischen Infrastrukturen zuzurechnen sind, ihre Netzwerke verwalten und überwachen.

  • Wer ist von NIS2 betroffen?

    Mit der EU-NIS2-Direktive erhöhen sich die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Davon sind erheblich mehr Unternehmen betroffen als bisher. Was müssen Security-Verantwortliche jetzt wissen und wie bereiten sie sich am besten vor? Dirk Wocke, Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Revisionssichere E-Mail-Archivierung

    Jedes steuerpflichtige Unternehmen tut gut daran den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zu entsprechen. Doch welche Anforderungen gibt es?

  • Whistleblower erfahren erstmals Rechtsschutz

    Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist es nun amtlich: Deutschland bekommt ein Hinweisgeberschutzgesetz und setzt damit zum 02. Juli die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) um. Das Gesetz betrifft insgesamt 70 000 deutsche Unternehmen, die einen vertraulichen Meldekanal einrichten müssen. Die EQS Group AG, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, begrüßt, dass sich Ampel-Regierung und Opposition auf einen Kompromiss verständigt haben, um Whistleblowern einen möglichst umfassenden Schutz zu bieten.

  • Schlüsselelemente der IoT-Sicherheitsvorschriften

    Nicht nur im privaten Bereich, auch in der Industrie sind immer mehr Geräte mit dem Internet verbunden. Die Produktion wird dadurch effizienter und zunehmend automatisiert, was Kosten und Arbeitsaufwand spart. Das Internet der Dinge (IoT - Internet of Things) breitet sich daher rasant aus und die Zahl der angeschlossenen Geräte steigt in hohem Maße. Aber mit der wachsenden Abhängigkeit von IoT-Geräten ist der Bedarf an starken Cyber-Sicherheitsmaßnahmen noch dringender geworden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen