Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer


EuGH räumt Kündigungsschutz während einer Schwangerschaft ein
Befürchtet ein Gesellschafter, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer noch vor Abberufung Schaden anrichtet, kann die Ausübung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis untersagt werden

(09.12.13) - Ein Geschäftsführer, der befürchtet, auf einer künftigen Gesellschafterversammlung abberufen zu werden, kann im Wege der einstweiligen Verfügung in der Regel kein Abberufungsverbot durchsetzen. Massimo de La Riva, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei SNP | Schlawien Partnerschaft Düsseldorf, weist aber darauf hin, dass durch Eilverfügung die Verschaffung des Zuganges zu den Räumlichkeiten, Einsicht in Geschäftsunterlagen, Nutzung der für die Geschäftsführung bestimmten Einrichtungen und Informationen und Einbeziehung in Geschäftsführungsvorhaben der anderen Geschäftsführer möglich ist - schließlich auch die Untersagung der Anmeldung der Abberufung. Vertreten wird die GmbH in diesen Rechtsstreiten durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG.

"Befürchtet ein Gesellschafter, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer noch vor Abberufung Schaden anrichtet, kann die Ausübung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis untersagt werden. Dies wird in praxi der Fall sein bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Hier taucht häufig das Problem auf, dass gesellschaftsvertragliche Ladungsfristen für die erforderliche Gesellschafterversammlung länger sind, als die dienstrechtliche zwei-Wochen-Frist, die, gerechnet ab Kenntnis des wichtigen Grundes, die außerordentliche Kündigung ausschließt. Der BGH hat entschieden, dass insoweit das Datum der - nicht willkürlich verzögerten - Gesellschafterversammlung maßgeblich ist, nicht die Kenntnis eines Mitgeschäftsführers oder der Gesellschafter, die Kenntnis im Zweifel mit dem Zugang der Ladung erhalten", erklärt Massimo de La Riva.

Ist der Beschluss form- und fristgerecht, kann er dennoch den abzuberufenden Gesellschafter-Geschäftsführer zur Anfechtung berechtigen.

In § 38 Abs. 2 GmbHG wird die Möglichkeit eingeräumt, in der Satzung der GmbH die Zulässigkeit des Widerrufs der Geschäftsführerbestellung auf den Fall zu beschränken, dass wichtige Gründe - z. B. grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit - denselben notwendig machen.

Der Weg zu den Arbeitsgerichten ist durch das Arbeitsgerichtsgesetz versperrt. Da der Dienstvertrag kein Arbeitsvertrag ist, gilt das arbeitsrechtliche Kündigungsschutzgesetz nicht.

Ein Arbeitnehmer, der zum Geschäftsführer erhoben wird, beendet nach gültiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes konkludent einen Arbeitsvertrag, es sei denn, es wird ausdrücklich im Vertrag festgeschrieben, das Arbeitsverhältnis solle nur ruhen und am Ende des Geschäftsführeramtes wieder aufleben. Ebenso kann nach jüngerer BAG-Rechtsprechung auch vertraglich vereinbart werden, dass das Kündigungsschutzgesetz anwendbar sein soll. Aber welcher zukünftige Geschäftsführer traut sich das schon?", erklärt Rechtsanwalt Massimo de La Riva und weist darauf hin:"Wenig herumgesprochen hat sich bislang, der der EuGH einer Geschäftsführerin Mutterschutz eingeräumt hat, d. h. es besteht ein Kündigungsschutz während einer Schwangerschaft". (SNP | Schlawien Partnerschaft: ra)

SNP | Schlawien Partnerschaft: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen