Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Angemessene technische Maßnahmen


TÜV Süd gibt Hilfestellung für Kritische Infrastrukturen
Vernetzung bedeutet höhere Gefährdung für KRITIS-Betreiber



Digitalisierung und die zunehmende Vernetzung aller Versorgungsbereiche stellen den modernen Lebensstandard sicher. Aber so modern die Systeme auch sind, so verletzlich sind sie auch. Als kritische Infrastrukturen (KRITIS) werden Betreiber bezeichnet, die mehr als 500.000 Personen versorgen. TÜV Süd informiert darüber, dass ein Betreiber, der unter die BSI-Kritisverordnung fällt, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen treffen muss. Zudem besteht alle zwei Jahre Nachweispflicht gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Es ist nur ein Szenario unter vielen möglichen, aber die Auswirkungen wären gravierend, wenn beispielsweise die Infrastruktur eines Stromanbieters angegriffen wird und in allen deutschen Großstädten über eine längere Dauer keine Elektrizität verfügbar wäre. Der Verfassungsschutz warnt regelmäßig vor Cyberkriminellen, die kritische Infrastrukturen in Deutschland im Visier haben. Diese Angriffe können möglicherweise von ausländischen Kräften für propagandistische Zwecke in der Informationstechnologie genutzt werden oder mittels eines Sabotageaktes in der Infrastruktur für Verunsicherung in der Bevölkerung sorgen. Unternehmen werden seitens des Gesetzgebers hier in die Pflicht genommen.

Kritische Infrastrukturen
Unter kritischer Infrastruktur werden Anlagen oder Systeme verstanden, die für die Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind, wie die Strom- und Wasserversorgung. Das IT-Sicherheitsgesetz legt seit 2015 fest, welche Wirtschaftsbereiche als kritische Sektoren gelten, bei deren Ausfall es also zu empfindlichen Einschnitten des Gemeinwohls kommen würde. Zudem sind weitere Branchen gelistet: Gesundheit, IT, Telekommunikation, Transport und Verkehr, Finanzen/Versicherung und Ernährung.

Betroffene Betreiber müssen dem BSI Nachweise vorlegen, dass sie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen haben, um ihre Systeme gegen Angriffe und Sabotage zu schützen. Das Bundesamt liefert Orientierungshilfen, welche Themenbereiche bearbeitet werden sollten. Dazu gehört beispielsweise die Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach dem international anerkannten Standard ISO/IEC 27001. Die getroffenen Maßnahmen müssen dem „Stand der Technik“ genügen. Die entsprechenden Nachweise sind durch speziell ausgebildete Prüfer zu erbringen. Betreiber sollten die Zeitschiene genau im Auge haben, da entsprechende Projekte je nach Ausgangslage sechs bis 24 Monate dauern können. (TÜV Süd: ra)

eingetragen: 31.07.18
Newsletterlauf: 22.08.18

TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen