Bitkom zu einheitlichen Ladebuchsen


Die politische Festlegung auf einen technischen Standard wird den Elektroschrott nicht reduzieren
EU-Parlament und EU-Staaten hinken der technischen Entwicklung damit Jahre hinterher



EU-Parlament und EU-Staaten haben sich auf einheitliche Ladebuchsen an Handys, Tablets und anderen Elektrogeräten geeinigt. Dazu erklärt Bitkom Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Die EU spricht von ‚Ladebuchsen‘, tatsächlich handelt es sich dabei um Datenschnittstellen, über die sich die Geräte oft auch laden lassen. Die politische Festlegung auf einen technischen Standard wird den Elektroschrott nicht reduzieren, sondern vor allem Innovationen bremsen und läuft dem wichtigen Prinzip der Technologieoffenheit massiv zuwider. Selbstverständlich müssen wir den Elektroschrott weltweit drastisch reduzieren. Einheitliche so genannte ‚Ladebuchsen‘ für Smartphones, Tablets und andere Geräte ab 2024 werden auf dieses wichtige Ziel allerdings kaum einzahlen. EU-Parlament und EU-Staaten hinken der technischen Entwicklung damit Jahre hinterher.

Weltweit gibt es bei Smartphones und Tablets ohnehin nur noch drei Standards: Micro-USB, USB-C und Lightning. Die unzähligen echten Ladebuchsen, die von anderen Elektrokleingeräten genutzt werden, sind hingegen gar nicht berührt und dort wird es weiterhin eine unüberschaubare Vielfalt geben. Schon jetzt setzt sich induktives, kabelloses Laden auf Basis des herstellerübergreifenden Qi-Standards immer weiter durch. Handys, Smartwatches oder Kopfhörer sind also nicht mehr einzeln per Kabel mit der Steckdose verbunden, sondern werden ohne Kabel geladen. Zudem werden bereits jetzt neue Geräte im Sinne der Nachhaltigkeit oftmals ohne Netzteil ausgeliefert, so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre alten Netzteile weiter nutzen können und weniger Elektroschrott entsteht.

Auf die Umweltbilanz von Smartphones und anderen Geräten wirken sich eine ganze Reihe von Faktoren aus, deren Bedeutung weit über die der Kabel hinausgehen: Nutzungsdauer und der Energieverbrauch sind die wichtigsten. Hier sind die Hersteller in der Pflicht, indem sie die Geräte immer energieeffizienter und unempfindlicher gegen äußere Einflüsse wie Wasser und Stöße machen. Es können aber auch alle Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Teil dazu beitragen, etwa indem sie die Energieeinstellungen ihres Geräts auf Sparsamkeit trimmen und indem sie ihr Gerät zum Beispiel durch eine gute Hülle und Bildschirmfolie vor Schäden schützen."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 24.08.22

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen