Bundestag verabschiedet Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Bitkom übt scharfe Kritik Leistungsschutzrecht: "Ein Schlag gegen das Internet"
(04.03.13) - Bitkom hat das im Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverlage erneut scharf kritisiert. "Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Regierungskoalition habe sich in dieser Frage leider weitgehend erkenntnisresistent gezeigt. Rohleder wies darauf hin: "Die Internetwirtschaft, die Internetnutzer und selbst viele Journalistenverbände lehnen das Leistungsschutzrecht aus guten Gründen ab."
Aus Sicht des Bitkom schafft der kurz vor der Abstimmung geänderte und nun verabschiedete Entwurf weitere Unklarheiten. "Es bleiben viele verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen offen", sagte Rohleder. "Nach den zahlreichen Änderungen ist nun völlig unklar, was mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden soll." Selbst bei den Abgeordneten herrsche Uneinigkeit darüber, ob und bis zu welchem Umfang die in Suchmaschinen üblichen Textanrisse (so genannte Snippets) künftig erlaubt sind oder nicht. Die Bundesregierung will diese Abwägung nun den Gerichten überlassen und nimmt dafür rechtliche und ökonomische Unsicherheit in Kauf. Rohleder erklärte: "Wenn schon der Gesetzgeber die Folgen seines Gesetzes nicht absehen kann, ist jahrelanger Rechtstreit vorprogrammiert."
Der Bitkom lehnt das Leistungsschutzrecht ab, weil die Rechte der Autoren an ihren Texten bereits durch das Urheberrecht umfassend geschützt sind. Das Gesetz führt außerdem zu unabsehbaren Folgen für viele innovative Online-Dienste. Unklar ist, worum es sich bei einem Presseerzeugnis genau handelt und wer eigentlich Inhaber des Schutzrechtes ist. Rohleder sagte: "Anstatt neue Hürden für Internetunternehmen aufzubauen, sollte man dieser hoch innovativen Branche den Rücken stärken und dafür sorgen, dass sie in Deutschland wachsen und Arbeitsplätze schaffen kann. Nachdem auf Betreiben der Bundesländer in dieser Woche bereits die Finanzierungsbedingungen für Start-ups verschlechtert wurden, kommt nun aus dem Bund ein zweiter Schlag gegen das Internet." (Bitkom: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen