Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten


Neuregelung der Veröffentlichungspflichten für Nebeneinkünfte bleibt unklar und wird auf nächste Legislaturperiode vertagt
Transparency Deutschland hatte die Offenlegung von Nebeneinkünften auf Heller und Pfennig gefordert

(21.03.13) - Transparency International Deutschland kritisiert das zögerliche Vorgehen der Regierungsfraktionen zu den Veröffentlichungspflichten für Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten. Der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses des Bundestags, Thomas Strobl (CDU), gab bekannt, dass sich der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen auf eine Erweiterung der Offenlegungspflichten für Nebeneinkünfte für Abgeordnete geeinigt hat. Eine konkrete Regelung liegt allerdings noch nicht vor. Damit bleibt unklar, worauf sich die Regierungsfraktionen konkret geeinigt haben.

Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, sagte: "Leider müssen wir all diejenigen enttäuschen, die sich jetzt schon gefreut haben. Denn kurioserweise ist es auch auf Nachfrage nicht möglich zu erfahren, wie die Einigung im Detail aussieht. Damit wird eine detaillierte Bewertung unmöglich."

Anlass zur Kritik bietet auch die Vertagung des Inkrafttretens der neuen Transparenzvorschrift auf die kommende Legislaturperiode. "Es ist ein eigenartiges Demokratieverständnis, wenn Fraktionen in einer Legislaturperiode verkünden, was erst in der nächsten Legislaturperiode gültig sein soll, zumal die Geschäftsordnung ohnehin zu Beginn jeder Wahlperiode vom neuen Bundestag neu beschlossen werden muss. Glaubwürdigkeit entsteht durch Einheit von Reden und Handeln. Daher sollte die Änderung möglichst schnell, also noch vor der Wahl, in Kraft treten", so Bäumel.

Transparency Deutschland hatte die Offenlegung von Nebeneinkünften auf Heller und Pfennig gefordert. Dieser Vorschlag wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Aus Sicht von Transparency wird es nun entscheidend sein, dass die Bagatellgrenze nicht verwässert wird. Mehr Transparenz im oberen Einnahmenbereich darf nicht zu weniger Transparenz im unteren Bereich führen. Bisher liegt die Bagatellgrenze bei 1.000 Euro. (Transparency: ra)

Lesen Sie mehr:
Transparenz der Arbeit von Abgeordneten

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Rückschritte bei Spendentransparenz

    Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag forderte die "Allianz für Lobbytransparenz" wesentliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform des Lobbyregisters. Das Ziel, für eine größere Transparenz zu sorgen, wird klar verfehlt.

  • Bußgelder als Sanktionsmechanismus

    Auch im fünften Sommer nach Inkrafttreten der DSGVO bleibt die Sanktionspraxis der Behörden dynamisch: Jetzt wurde das 2.000. öffentlich einsehbare Bußgeld verhängt. Damit stieg die Summe der Datenschutz-Strafen auf mehr als 4 Milliarden Euro.

  • eco zum KRITIS-Dachgesetz

    Mit dem derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen KRITIS-Dachgesetz will das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des Digital Services Act

    Am 25. August 2023 trat der Digital Services Act in der EU in Kraft. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Desinformation und Fake-News sind eine Gefahr für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

  • Massiver Eingriff in die Privatsphäre

    Nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem lang ersehnten Urteil am 22. September vergangenen Jahres entschieden hat, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind, hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung getroffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen