Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten


Neuregelung der Veröffentlichungspflichten für Nebeneinkünfte bleibt unklar und wird auf nächste Legislaturperiode vertagt
Transparency Deutschland hatte die Offenlegung von Nebeneinkünften auf Heller und Pfennig gefordert

(21.03.13) - Transparency International Deutschland kritisiert das zögerliche Vorgehen der Regierungsfraktionen zu den Veröffentlichungspflichten für Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten. Der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses des Bundestags, Thomas Strobl (CDU), gab bekannt, dass sich der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen auf eine Erweiterung der Offenlegungspflichten für Nebeneinkünfte für Abgeordnete geeinigt hat. Eine konkrete Regelung liegt allerdings noch nicht vor. Damit bleibt unklar, worauf sich die Regierungsfraktionen konkret geeinigt haben.

Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, sagte: "Leider müssen wir all diejenigen enttäuschen, die sich jetzt schon gefreut haben. Denn kurioserweise ist es auch auf Nachfrage nicht möglich zu erfahren, wie die Einigung im Detail aussieht. Damit wird eine detaillierte Bewertung unmöglich."

Anlass zur Kritik bietet auch die Vertagung des Inkrafttretens der neuen Transparenzvorschrift auf die kommende Legislaturperiode. "Es ist ein eigenartiges Demokratieverständnis, wenn Fraktionen in einer Legislaturperiode verkünden, was erst in der nächsten Legislaturperiode gültig sein soll, zumal die Geschäftsordnung ohnehin zu Beginn jeder Wahlperiode vom neuen Bundestag neu beschlossen werden muss. Glaubwürdigkeit entsteht durch Einheit von Reden und Handeln. Daher sollte die Änderung möglichst schnell, also noch vor der Wahl, in Kraft treten", so Bäumel.

Transparency Deutschland hatte die Offenlegung von Nebeneinkünften auf Heller und Pfennig gefordert. Dieser Vorschlag wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Aus Sicht von Transparency wird es nun entscheidend sein, dass die Bagatellgrenze nicht verwässert wird. Mehr Transparenz im oberen Einnahmenbereich darf nicht zu weniger Transparenz im unteren Bereich führen. Bisher liegt die Bagatellgrenze bei 1.000 Euro. (Transparency: ra)

Lesen Sie mehr:
Transparenz der Arbeit von Abgeordneten

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des AI Acts

    Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Die Weiterentwicklung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig. Allerdings geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit und greift teilweise tief in den freien Wettbewerb ein.

  • Noch wichtige Details müssen angepasst werden

    Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Das Bundeskabinett hat die notwendige deutsche Umsetzung - das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - beschlossen.

  • Bitkom zum TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

    Das Bundeskabinett hat Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett … einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein 'überragendes öffentliches Interesse' wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen