Die Ethikleitlinien geben den Verantwortlichen in den Unternehmen eine Checkliste an die Hand, was sie bei KI-Technologien beachten sollten und wie sie diese auf vertrauenswürdige Weise einsetzen können Grundlage für alle Unternehmen sein, die Künstliche Intelligenz in Europa entwickeln und anwenden
Die von der EU-Kommission eingesetzte High-Level-Gruppe für Künstliche Intelligenz hat ihre Ethikleitlinien veröffentlicht. Hierzu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Mit den vorgelegten Ethikleitlinien sendet Europa ein klares Signal: Ethische Fragen müssen bei Entwicklung und Einsatz Künstlicher Intelligenz von Beginn an mitgedacht werden. Europa wählt damit einen eigenen, eben europäischen Weg. KI muss ethischen Leitlinien folgen, darf sie nicht ignorieren und ihnen schon gar nicht widersprechen. Die Leitlinien sollten Grundlage für alle Unternehmen sein, die Künstliche Intelligenz in Europa entwickeln und anwenden, und können zudem den Anstoß für einen internationalen Dialog über ethische Regeln für KI geben.
Zugleich müssen wir in Deutschland und Europa aufpassen, dass wir über KI nicht nur diskutieren, sondern dass wir KI auch machen. In die weltweite Spitzengruppe kommen wir nur, wenn wir in Forschung, Entwicklung und Einsatz von KI-Anwendung mit Nachdruck und Tempo aktiv werden. Mindestens ebenso wichtig wie ethische Leitlinien sind unternehmerischer Mut und Tatkraft.
Die Ethikleitlinien geben den Verantwortlichen in den Unternehmen eine Checkliste an die Hand, was sie bei KI-Technologien beachten sollten und wie sie diese auf vertrauenswürdige Weise einsetzen können. Zum jetzigen Zeitpunkt, wo sich viele Unternehmen aufmachen, KI in der Breite anzuwenden, ist dies ein wichtiger Schritt. Wir fordern die Unternehmen auf, sich an den vorgestellten Leitlinien zu orientieren und ihre Erfahrungen in die geplante Weiterentwicklung der Leitlinien einzubringen."
Zum Hintergrund Nach einer aktuellen repräsentativen Umfrage unter 606 Unternehmen in Deutschland aus allen Branchen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ist jedes zweite Unternehmen (51 Prozent) der Ansicht, Unternehmen sollten selbst ethische Regeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz entwickeln. Dieser Aussage stimmen zudem 3 von 5 Bundesbürgern (62 Prozent) zu, wie eine repräsentative Bevölkerungsumfrage im November 2018 ergeben hat. (Bitkom: ra)
eingetragen: 16.04.19 Newsletterlauf: 24.05.19
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Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."
Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."
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