EU-Parlament verabschiedet Datenschutzverordnung


Datenschutzverordnung sollte einheitlich angewendet werden
Bürokratischer Aufwand muss sich in Grenzen halten - Dialog mit Politik und Datenschutzbehörden notwendig



Der Bitkom begrüßt, dass die langjährigen Verhandlungen der EU-Institutionen über die Datenschutzverordnung zu einem Abschluss gekommen sind. Mit der Verordnung gilt nun erstmals das gleiche Datenschutzrecht für alle in der EU tätigen Unternehmen. "Die neuen Datenschutzstandards sollten in den Mitgliedsstaaten möglichst einheitlich angewendet und durchgesetzt werden", sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit.

Nur so könne gewährleistet werden, dass innerhalb der EU "gleiches Recht für alle" gelte. "Die Unternehmen haben jetzt zwei Jahre Zeit, ihre Datenschutzpraxis an die neuen Vorschriften anzupassen", sagte Dehmel. "Auf die Unternehmen kommen mit der Verordnung zahlreiche neue Dokumentations-, Melde- und Genehmigungspflichten zu."

So müssen Unternehmen in Zukunft unter anderem Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen, den Datenschutz bereits bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste beachten ("Privacy by Design"), datenschutzfreundliche Voreinstellungen ("Privacy by Default") vornehmen oder das neue Verbraucherrecht auf Datenübertragbarkeit umsetzen. "Viele Regelungen der neuen Datenschutzverordnung sind so allgemein formuliert, dass nicht auf den ersten Blick klar ist, wie sie in der Praxis umgesetzt werden sollen. Das wird in der Anfangszeit zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führen", sagte Dehmel. Daher sei es wichtig, dass sich Wirtschaft und Datenschutzaufsicht möglichst bald austauschen, um ein gemeinsames und europaweit einheitliches Verständnis der neuen Regeln zu entwickeln.

Aus Sicht des Bitkom muss die praktische Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Wirtschaft handhabbar bleiben. Dehmel: "Wir müssen den Aufwand auf das für einen effektiven Datenschutz absolut notwendige begrenzen, um unnötige Bürokratie und Rechtsunsicherheit zu vermeiden." Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Zwei Jahre nach diesem Zeitpunkt gilt die Verordnung dann für alle. Das heißt, Unternehmen müssen bis zum Mai oder Juni 2018 ihre internen Prozesse der Datenverarbeitung auf die Regelungen der Verordnung umstellen. Bei Verstößen drohen den Unternehmen empfindliche Strafen von bis zu vier Prozent ihres globalen Umsatzes. (Bitkom: ra)

eingetragen: 25.04.16
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