Geplante De-Mail: Aktuelle Fassung enthalte doch noch einige Unklarheiten und Fehljustierungen im Detail Inhalte einer De-Mail sind dabei besonders gesichert und können auf dem Transportweg weder mitgelesen noch verändert werden
(02.08.10) - Die Einführung der De-Mail soll insbesondere erhebliche Vorteile für die Bürger bringen. So können zukünftig Vorgänge, für die bisher der papierbasierte Weg oder sogar persönliches Erscheinen der Bürger zwingend erforderlich waren, einfacher, schneller und weltweit rund um die Uhr vollständig elektronisch vorgenommen werden. Der BVDW weist in einer Stellungnahme auf "Fehljustierungen im Detail" hin.
Die Inhalte einer De-Mail sind besonders gesichert und können auf dem Transportweg weder mitgelesen noch verändert werden. Abgesicherte Anmeldeverfahren und Verbindungen zum De-Mail-Diensteanbieter sowie verschlüsselte Transportwege gewährleisten den rechtsverbindlichen De-Mail-Versand und -Empfang.
Des Weiteren kann jederzeit die Identität der Kommunikationspartner, der Versand sowie die Zustellung einer De-Mail zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Für Unternehmen und Verwaltungseinheiten optimiert die De-Mail interne Prozesse, vermeidet Medienbrüche und senkt so Transaktionskosten. Statt des Versands von papiergebundenen Angeboten, Verträgen, Rechnungen oder Mahnungen, welche erhebliche Porto-, Bearbeitungs- und Aufbewahrungskosten verursachen, kann all dies nun komplett elektronisch erfolgen.
De-Mail basiert dabei auf standardisierter Technologie, was die Anzahl benötigter technischer Schnittstellen verringert und so die Weiternutzung vorhandener Systeme und Prozess ermöglicht. Innerhalb der Kommunikation können Versand- und Zugangsbestätigungen ausgestellt werden, die einen hohen Beweiswert haben. Der Versand bzw. der Empfang einer Nachricht, analog eines Einschreibens, kann damit nicht mehr bestritten werden. Insgesamt wird in punkto Versand und Zugang von Erklärungen eine deutliche Beweiserleichterung geschaffen.
So richtig und unterstützenswert der grundsätzliche Ansatz des Gesetzentwurfs ist, so enthält die aktuelle Fassung nach Ansicht des BVDW doch noch einige Unklarheiten und Fehljustierungen im Detail, die dem Erfolg des De-Mail-Projektes, dem vollen Nutzen für die Anwender oder der Akzeptanz bei den Nutzern entgegenstehen könnten.
Hier möchte der BVDW Korrekturen anregen, um die Realisierung des ehrgeizigen Projekts sicherzustellen und das volle Potenzial dieser neuen Technologie zur Entfaltung zu bringen. (BVDW: ra)
BVDW zum geplanten De-Mail-Gesetz 11-seitige Stellungnahme des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zum De-Mail-Gesetzentwurf
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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