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Stellungnahme des BVDW zum De-Mail-Gesetz


Geplante De-Mail: Aktuelle Fassung enthalte doch noch einige Unklarheiten und Fehljustierungen im Detail
Inhalte einer De-Mail sind dabei besonders gesichert und können auf dem Transportweg weder mitgelesen noch verändert werden


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(02.08.10) - Die Einführung der De-Mail soll insbesondere erhebliche Vorteile für die Bürger bringen. So können zukünftig Vorgänge, für die bisher der papierbasierte Weg oder sogar persönliches Erscheinen der Bürger zwingend erforderlich waren, einfacher, schneller und weltweit rund um die Uhr vollständig elektronisch vorgenommen werden. Der BVDW weist in einer Stellungnahme auf "Fehljustierungen im Detail" hin.

Die Inhalte einer De-Mail sind besonders gesichert und können auf dem Transportweg weder mitgelesen noch verändert werden. Abgesicherte Anmeldeverfahren und Verbindungen zum De-Mail-Diensteanbieter sowie verschlüsselte Transportwege gewährleisten den rechtsverbindlichen De-Mail-Versand und -Empfang.

Des Weiteren kann jederzeit die Identität der Kommunikationspartner, der Versand sowie die Zustellung einer De-Mail zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Für Unternehmen und Verwaltungseinheiten optimiert die De-Mail interne Prozesse, vermeidet Medienbrüche und senkt so Transaktionskosten. Statt des Versands von papiergebundenen Angeboten, Verträgen, Rechnungen oder Mahnungen, welche erhebliche Porto-, Bearbeitungs- und Aufbewahrungskosten verursachen, kann all dies nun komplett elektronisch erfolgen.

De-Mail basiert dabei auf standardisierter Technologie, was die Anzahl benötigter technischer Schnittstellen verringert und so die Weiternutzung vorhandener Systeme und Prozess ermöglicht. Innerhalb der Kommunikation können Versand- und Zugangsbestätigungen ausgestellt werden, die einen hohen Beweiswert haben. Der Versand bzw. der Empfang einer Nachricht, analog eines Einschreibens, kann damit nicht mehr bestritten werden. Insgesamt wird in punkto Versand und Zugang von Erklärungen eine deutliche Beweiserleichterung geschaffen.

So richtig und unterstützenswert der grundsätzliche Ansatz des Gesetzentwurfs ist, so enthält die aktuelle Fassung nach Ansicht des BVDW doch noch einige Unklarheiten und Fehljustierungen im Detail, die dem Erfolg des De-Mail-Projektes, dem vollen Nutzen für die Anwender oder der Akzeptanz bei den Nutzern entgegenstehen könnten.

Hier möchte der BVDW Korrekturen anregen, um die Realisierung des ehrgeizigen Projekts sicherzustellen und das volle Potenzial dieser neuen Technologie zur Entfaltung zu bringen. (BVDW: ra)

BVDW zum geplanten De-Mail-Gesetz
11-seitige Stellungnahme des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zum De-Mail-Gesetzentwurf

BVDW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

SEPA: Alleingang und Panikmache Zahlungsverkehrsexperten der Unternehmensberatung Capco warnen vor Panikmache bei der Einführung des Einheitlichen Europäischen Zahlungsformates (Single Euro Payments Area - SEPA). Damit reagiert Capco auf die Forderungen des Bundesfinanzministeriums und von Verbraucherschützern, auch nach der verbindlichen Einführung von SEPA in Deutschland weiterhin die alten Kontonummern und Bankleitzahlen beizubehalten (Bisher gibt es keinen Termin für das Ende nationaler Systeme, erwartet wird aber, dass die Umstellung bis 2012 vollzogen sein wird).

Forderung nach weltweiten Datenschutzstandards Zumindest in einem Punkt ist sich die Politik angesichts der derzeitigen Diskussion um Google Street View, Facebook & Co. einig: Das deutsche Datenschutzrecht, das seinen Ursprung in den 70er-Jahren hat und neuartige Anwendungen wie Geodienste bisher nicht einmal abdeckt, müsse an das Internet-Zeitalter angepasst werden. Dabei gelte es jedoch, das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen der Dienste-Anbieter, Informationsbedürfnis der Allgemeinheit und Schutz der Privatsphäre des Einzelnen zu halten, betonte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner.

Videoüberwachung als Form der Notwehr Das nach Ansicht des Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e. V. (Agad) "maßgeblich von der FDP in der gestrigen Kabinettssitzung durchgesetzte Verbot heimlicher Videoüberwachung von Arbeitnehmern" sei so nicht nicht nachvollziehbar. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe 2007 für heimliche Videoaufzeichnungen hohe Hürden aufgestellt. Sie seien nur zulässig, wenn sie bei Straftaten oder ähnlich schweren Verfehlungen das letzte erfolgversprechende Mittel sind.

Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz:

Lesehilfe zu Transparenzberichten für Pflegeheime Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung des Gesundheitsforums Baden-Württemberg hat eine Lesehilfe zu den Transparenzberichten für Pflegeheime erstellt. Autoren sind der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg und die Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen.

Zugriff auf verschlüsselte "Blackberry"-Mail Nachdem Meldungen bekannt wurden, wonach RIM (Research In Motion) dem indischen Staat Zugriff auf verschlüsselte Blackberry-E-Mails einräumen will und auch Chat-Dienste auf Blackberry-Devices demnächst überwacht werden können, veröffentliche das Unternehmen folgende Stellungnahme.

Alternativen zur Sicherungsverwahrung Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weist entschieden Vorschläge zurück, nach denen die Namen und Aufenthaltsorte von Schwerkriminellen im Internet veröffentlich werden sollen.

Compliance im Gesundheitswesen Das Pharmainstitut Ulm übt Kritik am Procedere im Gesundheitswesen. 50 Prozent aller Aufwendungen des Gesundheitswesens würden verschwendet werden. Der "Kunde" Patient werde lediglich verwaltet und bleibe unmündig.

Erwünscht: Klärung des Begriffs "Diversity" In einer Stellungnahme äußert sich Peter H. Dehnen vom GermanBoardRoom zu den wesentlichen Änderungen im Deutschen Corporate Governance Kodex. Unter der Fragestellung: "Was wünschen sich Profi-Aufsichtsräte von der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) Kommission?" mahnt Dehnen die Schaffung eines eindeutigen Regelwerks und eine Klärung des Begriffs "Diversity" an.

Haftung des Datenschutzbeauftragten Die UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG weist auf ein interessanten Problem hin: In der Rechtsprechung ist in den letzten Jahren bemerkenswerter Weise die Auffassung vertreten worden, dass so genannte Compliance-Manager für unter anderem im Unternehmen begangene Rechtsverstöße persönlich strafrechtlich haften. Dies wird damit begründet, dass sie kraft ihres Amtes dazu verpflichtet seien, Rechtsverstöße und Straftaten im Unternehmen zu verhindern. Dies wirft die Frage auf, ob der Datenschutzbeauftragte aufgrund seines gesetzlichen Auftrages dem Compliance-Manager gleich zu setzen ist.

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Haftung des Datenschutzbeauftragten Swift und präventiver Massendatentransfer