Swift und präventiver Massendatentransfer


Piratenpartei sieht im Swift-Abkommen einen kontinuierlichen Abbau von Bürgerrechten
Geheimdienste der USA erhalten umfangreichen Zugriff auf die Kontenbewegungen europäischer Bürger

(15.07.10) - Die Piratenpartei Deutschland zeigt sich vom Europäischen Parlament enttäuscht, das einem Swift-Abkommen zugestimmt habe, das den Geheimdiensten der USA umfangreichen Zugriff auf die Kontenbewegungen europäischer Bürger ermögliche. Noch im Februar hatte das Parlament das Vorhaben vehement abgelehnt. Das Abkommen über die Weitergabe der Daten an die USA tritt am 1. August 1010 in Kraft treten.

Leider habe man die zentrale Forderung nach einer juristischen Überwachung der Datenübermittlung aufgegeben. Mit der Kontrolle solle nun die europäische Polizei Europol betraut werden. Es sei aber fraglich, wie effektiv die Kontrolle von Polizisten über Anfragen anderer Sicherheitskräfte funktionieren könne. Auch sei bislang unklar, ob dieses Vorgehen legal sei. Dazu stehe noch ein Gutachten aus, was allerdings erst nach der Abstimmung veröffentlicht werde.

Das Umschwenken werde nun mit einer angeblichen substantiellen Entschärfung des Abkommens gerechtfertigt. Dies sei nach Ansicht der Piratenpartei eine Irreführung der Öffentlichkeit: Substantielle Verbesserungen habe es nicht gegeben. Insbesondere die von allen Parlamentsfraktionen geforderte Befristung sei auch in der aktuellen Fassung nicht enthalten.

Auch der geforderte richterliche Vorbehalt sei nicht eingefügt worden. Nach wie vor sehe das Swift-Abkommen zudem einen präventiven Massendatentransfer und dessen Speicherung über fünf Jahre vor. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum statt einzelner Akten ganze Datenpakete ohne eine Prüfung der Einzelfälle übertragen werden sollen. Die Daten der Bürger der EU sollten nach Ansicht der Piratenpartei im EU-Raum verbleiben und nicht an Dritte übermittelt werden können, erst recht nicht unter solchen Voraussetzungen.

Mit seiner Zustimmung habe sich das Parlament selbst ins Bein geschossen und seine zukünftige Position gegenüber Rat und Kommission geschwächt, so Daniel Flachshaar, Beisitzer im Vorstand der Piratenpartei Deutschland:

"Anstatt weitere Ergebnisse abzuwarten, werden wir Zeuge, wie der Abbau von Bürgerrechten funktioniert. Man legt eine unverhältnismäßige und gefährliche Regelung vor, die erst einmal zurückgewiesen wird, nimmt daraufhin ein paar oberflächliche Schönheitskorrekturen vor und kann danach eine immer noch unverhältnismäßige und gefährliche Regelung erfolgreich durchsetzen. Nach diesem Muster werden seit vielen Jahren Bürgerrechte in Deutschland und Europa abgebaut."

Von der Piratenpartei Deutschland ergeht der dingende Appell an die europäischen Parlamentarier, sich erneut für Bürgerrechte einzusetzen. Die geplante Weitergabe der Daten in Massen, die Speicherdauer von fünf Jahren und die Kontrolle durch Europol seien nicht akzeptabel. (Piratenpartei: ra)

Lesen Sie auch:
Grünen-Fraktion gegen neues Swift-Abkommen
Swift: Datenschutz und Rechtsschutz in Gefahr?


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Praktikabilität des Blauen Engels

    Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."

  • "Was erlauben DSK?"

    Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."

  • BGH zur Haftung für Affiliate-Links

    In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.

  • Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

    Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."

  • Datenschutzpflichten für Unternehmen verschärft

    In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen