Für Facebook ist das Kippen von Safe Harbor durch den EuGH problematisch, da es ihr Kerngeschäft betrifft Für Cloud-Lösungen-Anbieter, deren Fokus auf der Bearbeitung und Analyse von Daten einzelner Kunden liegt, sollte es weniger Probleme geben
Von Tom Kemp, CEO und Mitbegründer von Centrify, zum gekippten Safe Harbor-Abkommen
(04.11.15) – Der Europäische Gerichtshof hat das Safe Harbour Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die persönlichen Daten der europäischen Internet-Nutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt sind.
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"Das Geschäftsmodell von Unternehmen wie Facebook besteht ja aus der Sammlung und Analyse von Daten, sowie dem Verkauf eines indirekten Zugangs zu diesen Daten. Für diese Unternehmen ist das Kippen von Safe Harbour durch den EuGH problematisch, da es ihr Kerngeschäft betrifft. Für Cloud-Lösungen-Anbieter, deren Fokus auf der Bearbeitung und Analyse von Daten einzelner Kunden liegt, sollte es weniger Probleme geben. Vorausgesetzt natürlich, dass sie ihre Cloud-Plattformen so gebaut haben, dass mehrere Cloud-Instanzen unterstützt werden und somit in lokalen Rechenzentren eingesetzt werden können. Kunden sollten auswählen können, in welchem Rechenzentrum ihre Daten gespeichert werden sollen, wenn sie sich für einen Cloud-Anbieter entscheiden. Leider haben viele Anbieter jedoch ihre Cloud-Angebote nicht so konzipiert und verfügen nicht über lokalen Rechenzentren in allen Teilen der Welt.." (Centrify: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
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VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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