Safe Harbor ist vorerst Geschichte


Sogenannte Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für unwirksam erklärt (Az.: C-362/14)
Zweifel bleiben, ob die Entscheidung zu einem höheren Schutzniveau für personenbezogene Daten führen wird

(04.11.15) - Schon lange stellt die Tatsache, dass die Vereinigten Staaten von Amerika aus Sicht der Europäischen Union kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten, internationale Unternehmen vor rechtliche Herausforderungen. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenaustausch mit den USA eingeschränkt und die sogenannte Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für unwirksam erklärt (Az.: C-362/14). In der Urteilsbegründung verweisen die Luxemburger Richter unter anderem darauf, dass US-Behörden zu umfangreiche Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern haben.

"Safe Harbor ist vorerst Geschichte. Auf Basis dieser nun unwirksamen Entscheidung der EU Kommission dürfen keine personenbezogenen Daten mehr in die USA übertragen werden. Andere Erlaubnistatbestände oder Entscheidungen der EU Kommission zum Datentransfer sind davon aber zunächst nicht betroffen", erklärt die Datenschutzexpertin Jana C. Fuchs von der Wirtschaftskanzlei Bryan Cave LLP in Hamburg. "Unternehmen, die bisher auf Safe Harbor vertrauen durften, sind nun gefordert, die Rahmenbedingungen von Datentransfers in die USA zu prüfen. Sie müssen gegebenenfalls auf andere Maßnahmen zum Datentransfer zurückgreifen. Dies können beispielsweise Standardvertragsklauseln, Einwilligungen oder Einzelgenehmigungen sein."

Zweifel bleiben allerdings, ob die Entscheidung zu einem höheren Schutzniveau für personenbezogene Daten führen wird. "Es ist fraglich, ob dem europäischen Grundrecht auf Datenschutz mit dieser Entscheidung gedient ist", betont Rechtsanwältin Fuchs. "Ohne Safe Harbor fällt beispielsweise die US Federal Trade Commission als einflussreiche Aufsichtsbehörde weg. Die Durchsetzung von Datenschutzrechten durch die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten insbesondere im EU-Ausland ist in der Praxis bisher kaum relevant."

Hintergrund der Entscheidung ist die Beschwerde des Österreichers Max Schrems, der bei der irischen Datenschutzbehörde mit Bezug auf Datentransfers in die USA Beschwerde gegen die irische Tochtergesellschaft von Facebook eingelegt hat. Der Österreicher verwies darauf, dass durch die Enthüllungen des ehemaligen Mitarbeiters der National Security Agency (NSA) Edward Snowden offenbar geworden sei, dass für personenbezogene Daten in den USA kein wirksamer Schutz gegen den Zugriff von US-Behörden bestehe. Nach der Zurückweisung der Beschwerde durch die irische Behörde mit Verweis auf die Safe Harbor-Regelung legte der irische High Court dem EuGH die Frage vor, ob nationale Datenschutzbehörden trotz der Entscheidung der Kommission nicht selbst prüfen müssten, ob der Schutz der Daten ihrer Bürger in einem Drittstaat gewährleistet wird. (Bryan Cave LLP: ra)

Bryan Cave LLP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen