Schlüssel zur DSGVO-Compliance


Rekordstrafe für Google nach DSGVO-Verstoß sollte als Warnung für andere Unternehmen gesehen werden
Grundlage der Bußgeld-Forderung waren zum einen die Klage der österreichischen Non-Profit-Organisation NOYB um den Datenschutzaktivist Max Schrems, und einer französischen NGO namens LQDN



Ein Kommentar von Dr. Guy Bunker, Senior VP of Products & Marketing bei Clearswift

Laut der im Mai 2018 verbindlich in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung können die nationalen Aufsichtsbehörden Bußgelder für bestimmte Datenschutzverstöße verhängen. Für besonders gravierende Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Betriebes bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr – je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Seit letztem Mai sind hohe Sanktionen gegen Großkonzerne bisher allerdings ausgeblieben.

Im Oktober letzten Jahres war in Portugal die europaweit erste substanzielle Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung verhängt worden. Damals gab die portugiesische Datenschutzbehörde CNPD (Comissão Nacional de Protecção de Dados) bekannt, dass das Krankenhaus Barreiro Montijo unweit von Lissabon 400.000 Euro bezahlen solle. Der Hauptgrund für die behördliche Ahndung war, dass hier klinikintern zu viele Personen Zugriff auf vertrauliche Patientendaten hatten.

Wie berichtet wurde, muss der US-Suchmaschinenriese Google in Frankreich die erste hohe Geldbuße aufgrund von Verstößen gegen die EU-DSGVO zahlen. Konkret beläuft sich die zu zahlende Strafe auf 50 Millionen Euro. Als Grund gab die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés) fehlende Transparenz an. Die Nutzer von Google seien nicht „klar und verständlich“ über die Nutzung der persönlichen Daten informiert worden. Um die Informationspolitik des Konzerns gegenüber seinen Nutzern zu überprüfen, ging die CNIL schrittweise die Anmeldung eines mobilen Users des Android-Betriebssystems für die Eröffnung eines Google-Kontos durch. Bemängelt wurde unter anderem, dass Nutzer mehrere Klicks benötigen würden, um an wichtige Informationen bezüglich der Zwecke der Datenverarbeitung und der Datenspeicherungsdauer zu gelangen und diese oft auf mehrere Dokumente verteilt worden seien.

Grundlage der Bußgeld-Forderung waren zum einen die Klage der österreichischen Non-Profit-Organisation NOYB um den Datenschutzaktivist Max Schrems, und einer französischen NGO namens LQDN. Im Hinblick auf die DSGVO stellt der Fall einen der ersten in dieser Art dar – die französische Datenschutzbehörde ist die erste Kontrollinstitution, die in dieser Form einen globalen Internetkonzern abstraft.

Bei der Sanktion gegen Google in Frankreich handelt es sich im Rahmen der DSGVO um eine erhebliche Geldstrafe. Zwar stellen die 50 Millionen Euro bei weitem nicht die maximal verfügbare Buße dar, doch der Betrag reicht allemal, um andere Firmen aufhorchen zu lassen und Notiz zu nehmen. Der Fall zeigt weiterhin, dass kein Unternehmen über dem Gesetz steht und die Regulierungsbehörden künftig große, namhafte Konzerne verfolgen könnten.

Betriebe, die aufgrund der jüngsten Entwicklungen erhebliche Geldstrafen gegenüber ihrem eigenen Unternehmen befürchten, sollten sich bewusst machen, dass der Schlüssel zur DSGVO-Compliance sich auf drei zentrale Aspekte erstreckt: Menschen, Prozesse und Technologien. Dies sind die wichtigen Bereiche, welche von Firmen überprüft werden müssen, um Sichtbarkeit und Kontrolle der kritischen Daten zu erlangen und schließlich mit der Datenschutzgrundverordnung konform zu sein.

Hierbei ist es essentiell, dass der Vorstand und die mittlere Führungsebene zusammenarbeiten, um ein klares Verständnis vom aktuellen Status der Datensicherheit und des Datenschutzes zu erhalten. Nur durch effektive betriebsinterne Kooperation kann ein hohes Level an Sicherheit sowie die Konformität mit der Verordnung erreicht und aufrechterhalten werden. (Clearswift: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 20.03.19

Clearswift: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen