Datensicherheit kann eine Herausforderung darstellen, aber Lösungen sind leicht verfügbar DSGVO-Verletzung: Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) hatte gegen Google eine Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt
Statement von Peter Majeed, Vice President for Customer Success and Field Services bei Delphix
Die Geldbuße von 50 Millionen Euro, die gegen Google wegen Nichteinhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), mangelnder gültiger Zustimmung zur Personalisierung von Anzeigen, fehlender Transparenz sowie unzureichender Informationen verhängt wurde, zeigt, dass die DSGVO Platz für Interpretationsfähigkeit lässt.
Es ist klar, dass Unternehmen umfassende Maßnahmen zur Datensicherheit proaktiv umsetzen müssen, um das Risiko von Verstößen zu minimieren. Dazu gehört auch die Überprüfung der Konformität im Umgang mit personalisierten Daten in den zahlreichen Test-, Berichts- und Analyse-Umgebungen in Unternehmen.
Dieser Teil wird oft übersehen, kann sich aber zur Hauptangriffsfläche für Datenschutzverstöße entwickeln, wenn er nicht überwacht wird. Um dieses Risiko größtmöglich zu senken, müssen sich Unternehmen mit modernen Datenmaskierungslösungen befassen, die in der Lage sind, vertrauliche Informationen leicht zu identifizieren, sensible Datenwerte zu maskieren und Datenkopien zentral und DSGVO-konform zu verwalten.
Dieser Vorfall ist ein Weckruf für Unternehmen in der gesamten EU. Sollten Unternehmen weiterhin nicht aktiv auf moderne Datenpraktiken setzen, werden diese Verstöße und die folgenden Bußgelder 2019 weiterhin Schlagzeilen machen.
Datensicherheit kann eine Herausforderung darstellen, aber Lösungen sind leicht verfügbar. Der Datenschutz sollte heute für Unternehmen oberste Priorität haben. Wenn sie nicht handeln, werden kostspielige Geldbußen und noch empfindlichere Reputationsverluste die Folge sein. (Delphix: ra)
eingetragen: 24.02.19 Newsletterlauf: 19.03.19
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Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."
Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.
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