Bundestagspräsident Lammert in der Kritik


Presse-Chef des Deutschen Bundestages tadelt Compliance-Magazin.de: Dr. Norbert Lammert habe das Recht nicht gebeugt
Instinktloser Fauxpas: Gesetz zur Transparenzpflicht hätte von Lammert nicht ausgesetzt werden dürfen - Das "petrinische Prinzip" gilt nicht für den Deutschen Bundestag


Von Rainer Annuscheit

(09.07.07) - Die Redaktion Compliance-Magazin.de erreichte der Tadel aus dem Deutschen Bundestag am frühen Donnerstagabend letzter Woche. Dr. Guido Heinen, Leiter Presse und Kommunikation beim Deutschen Bundestag, sah sich genötigt, uns in einem Telefonat seinen Unwillen und sein Unverständnis hinsichtlich einer Textpassage mitzuteilen, die am Donnerstag bei Compliance-Magazin.de Inhalt einer aktuellen Meldung der Transparency International und sechs anderer Organisationen gewesen ist und die wir selbstverständlich inhaltlich voll vertreten.

Die kritisierte Textaussage steht im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach der Klage von neun Abgeordneten gegen das Abgeordnetengesetz und die damit verbundenen Verhaltensregeln nicht stattgegeben wurde. Die von Dr. Heinen monierte Textpassage befand sich im letzten Absatz des Artikels (Interessenkonflikte werden transparenter) beginnend mit

"Mit der Entscheidung muss Bundestagspräsident Norbert Lammert nun unverzüglich seiner Pflicht nachkommen …..

und lautete:
"Lammert hatte sich über das Recht hinweggesetzt, indem er mit einem nicht zulässigen Verweis auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf eine Veröffentlichung bislang verzichtet hatte."

>> Dr. Heinen zeigte sich ungehalten und erschüttert darüber, dass dem Bundestagspräsidenten, Dr. Norbert Lammert, mit dieser Aussage ein bewusster Rechtsbruch unterstellt wird (Aussage Dr. Heinen. "Das trifft mich persönlich sehr")
>> Zweitens sei die Recherche des Compliance-Magazin.de ungenügend bzw. verschweige, dass das Verhalten von Dr. Lammert im Nachhinein auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden sei.
>> Drittens sei Compliance-Magazin.de eigentlich das einzige Medium, das nach Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes das Verhalten von Dr. Norbert Lammert in dieser Weise bewerte.

Wir nehmen diesen Tadel zur Kenntnis.

Jedoch, lieber Dr. Heinen,
ohne Ihnen eine "vorauseilende Betriebsblindheit" unterstellen zu wollen, möchten wir an dieser Stelle dennoch auf Folgendes aufmerksam machen:

1.
Der Deutsche Bundestag hat bereits im Oktober 2005 den Verhaltenskodex und damit die neue Transparenzregelung des Parlamentes verabschiedet. Dr. Lammert hat sich aufgrund der in Karlsruhe anhängigen Klage der neun Parlamentarier entschieden, das Gesetz nicht umzusetzen.
Das Compliance-Magazin.de ist ebenfalls wie die sieben deutschen Nichtregierungsorganisationen BUND, Campact, foodwatch, Germanwatch, Lobbycontrol, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland der Meinung, dass sich der Bundestagspräsident damit über das Recht hinweggesetzt hat.

Die Klage der neun Abgeordneten hatte keine aufschiebende Wirkung. Die Abgeordneten hatten (aus welchen prozess-taktischen Gründen auch immer) darauf verzichtet, vor dem Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Es ist also nicht die Sache von Dr. Lammert, in diesem Fall eine gewisse "Fürsorgepflicht" hinsichtlich einer Verfassungskonformität walten zu lassen.

Auch das gelegentlich zu hörende Argument, Lammert sei bei dem Aussetzen des Transparenzgesetzes davon ausgegangen, ein rasches Urteil aus Karlsruhe zu erhalten, zieht nicht.
Dr. Lammert hat sich um Dinge des Parlamentes und nicht um Dinge der Gerichte zu kümmern. Dafür haben wir nun mal die Gewaltenteilung. Man könnte sonst gar zur Annahme kommen, Lammert wollte mit seiner Haltung bewusst das Bundesverfassungsgericht unter zeitlichen Druck setzen.

Lammerts angeführter "Schutz persönlicher Daten" entbehrt jeder Gesetzesgrundlage. Das Mindeste, was ein Wähler wissen sollte, ist doch, in welch möglichem Interessengestrüpp sich ein Abgeordneter befindet. Dass Parteibindung hier eine häufig sekundäre Qualität hat, ist doch allgemein bekannt.

Man muss sich schon fragen, was Dr. Lammert dazu getrieben hat, das Gesetz auszusetzen. Wirklich nur die Annahme, es könnte mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein?
Wenn dies der Fall ist, hätte Lammert bei dem Beschluss des Deutschen Bundestages, Tornados nach Afghanistan zu schicken, ebenfalls reagieren müssen.

Oder nehmen Sie das Beispiel des Gesetzes zur "Vorratsdatenspeicherung".
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat erst kürzlich an den Bundesgesetzgeber appelliert, von der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen (der Entwurf zu Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung und heimliche Ermittlungsmaßnahmen ist nach einer detaillierten Analyse des ULD europarechts- und verfassungswidrig) "Vor einer Umsetzung der Richtlinie sollte dringendst das bereits beim Europäischen Gerichtshof hiergegen anhängige Verfahren abgewartet werden. Möglicherweise wird die Richtlinie bereits dort für unwirksam erklärt."

Natürlich gab es keinen Dr. Lammert, der irgendwelche Verfassungskonflikte sah.
Ich vermute mal, weil ihn die Gesetze selbst nicht berührten und er als Befürworter dieser oder ähnlich gearteter Gesetze naturgemäß keinen Verfassungskonflikt erkennen kann.

Übrigens, das sei den Lesern gesagt: Es ist bekannt, dass Dr. Lammert ein Gegner des Transparenz-Gesetzes gewesen ist. Lammert ist Mitglied des Aufsichtsrates der RAG und RAG Beteiligungs AG, Essen (veröffentlichungspflichtige Angaben: jährlich, Stufe 3), die 2006 fast 15 Mrd. Euro Umsatz erwirtschaftete.

2.
Offensichtlich hat Dr. Lammert kaum einen Gedanken daran verschwendet, welche Außenwirkung er durch seine Haltung erzeugt hat: Gesetze gelten für den Bürger – und nicht für Parlamentarier. Das ist ein klares Signal, das an die deutsche Bevölkerung ging.

Und das hatten wir alles schon einmal: Denken Sie an die CDU-Spendenaffäre, als im Jahr 2000 der ehemalige Bundesinnenminister Manfred Kanther beschuldigt wurde, gegen das Parteispendengesetz verstoßen zu haben. Oder denken Sie an den ehemaligen Bundeskanzler Kohl und sein beharrliches Schweigen, die Identität seiner großzügigen Spender zu offenbaren. Helmut Kohl kostete es sein Ansehen, die deutschen Politiker en gros ihre politische Glaubwürdigkeit.

Bundestagspräsident Dr. Lammert hat in meinen Augen mehr als instinktlos gehandelt, ein derartig sensibles Thema wie die Transparenzpflicht der Parlamentarier derart unsensibel anzugehen.

Das alles, lieber Herr Dr. Heinen, sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie Ihren Dienstherren in Schutz nehmen.
Der Deutsche Bundestag lebt nicht in einer Parallelgesellschaft, er ist ein Teil der Gesellschaft.
Das "petrinischen Prinzip" (Überordnung der Kirche über Politik, Staats- und Gesellschaftsordnung) ist eine besondere Eigenart der Römisch-Katholischen Kirche und leider (wahrscheinlich aus Ihrer Sicht) auf den Deutschen Bundestag nicht anwendbar.

3.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war knapp, denkbar knapp. Ihre Richter werden durch die Parteien nominiert.
Wohl keiner erwartete bei diesem Patt, dass dem Bundestagspräsidenten im Urteil auch noch die Leviten gelesen werden. Da geht wohl die Gesichtswahrung vor dem Tadel einer gewissen politischen Un-Kultur.

4.
Gott sei Dank finden sich in der deutschen Medienlandschaft genügend (nicht gleichgeschaltete) Medienobjekte, die die Sicht von Compliance-Magazin.de bestätigen. Und ehrlich gesagt: Ich habe kein Medium gefunden, das Dr. Lammert auf die Schulter geklopft und gesagt hätte: "Lieber Bundestagspräsident, das haben Sie wirklich fein gemacht, dass Sie sich selbst und Ihre Abgeordneten vor der berechtigten Neugier der Wähler in Schutz nehmen!"

Rainer Annuscheit
CHR Compliance-Magazin.de


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(Compliance-Magazin.de, Deutscher Bundestag: ra)


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