Durchsetzung der DSGVO


EU-Kommission bessert bei der DSGVO nach – aber nur ein bisschen
Datenschutz-Aufsichtsbehörden sollen besser zusammenarbeiten - Bitkom empfiehlt weitergehende Änderungen für eine europaweit einheitlichere Auslegung des Datenschutzes



Die EU-Kommission will einen Teil der sogenannten GDPR-Review veröffentlichen, mit dem die seit fünf Jahren geltende Datenschutz-Grundverordnung nachgebessert werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei eine bessere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:

"Die deutsche Digitalwirtschaft begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die grenzüberschreitende Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu vereinfachen und zu harmonisieren. Allerdings wurde die Chance nicht genutzt, bei dieser Überprüfung der DS-GVO längst bekannte gravierende Probleme zu beheben. Es hat sich in den vergangenen fünf Jahren gezeigt, dass das sogenannte Kohärenzverfahren – also die Zusammenarbeit der verschiedenen Datenschutzbehörden untereinander und mit der EU-Kommission – nicht ausreichend funktioniert. Die Unternehmen in Europa stehen heute vor einem Auslegungswirrwarr zwischen den Mitgliedsstaaten, aber auch innerhalb einzelner Länder. Auch in Deutschland kann jede einzelne Landesdatenschutzbehörde ihre eigene Rechtsauffassung vertreten und durchsetzen. Diese Rechtsunsicherheit führt zu einem Standortnachteil, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen – der sich mit der zunehmenden Verbreitung von neuen Technologien wie etwa Künstlicher Intelligenz weiter verschärfen wird. Eine Aufsichtsharmonisierung und die Frage der Beratung der Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden drängt insbesondere auch mit Blick auf anstehende neue Regulierungen wie etwa AI Act, Digital Services Act, Digital Markets Act und Data Act.

Die fehlende Harmonisierung hat zu einem sehr restriktiven Verständnis der DSGVO in einigen Ländern geführt und damit zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen. In Deutschland zögern 62 Prozent bei der Datennutzung, weil sie Angst haben, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 60 Prozent haben schon einmal Pläne für Innovationen gestoppt, weil datenschutzrechtliche Vorgaben oder Unsicherheiten sie dazu gezwungen haben. Im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes, des technologischen Fortschritts, der dringend benötigten Forschung – insbesondere im Bereich der Gesundheitsdaten – und des Ziels der EU, Datenräume zu unterstützen, müssen Datenschutzbehörden, Regulierungsbehörden und die Wirtschaft einen neuen Ansatz für Konsens und Dialog finden, um die Datenwirtschaft voranzubringen und gleichzeitig die Grundrechte zu wahren. Nur so kann das ursprüngliche Ziel der DSGVO, nämlich ein einheitliches und zugleich angemessenes Datenschutzniveau in Europa zu schaffen, erreicht werden."

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft. Die Fragestellungen lauteten: "Inwieweit treffen folgende Aussagen zum Thema Datenpolitik aus Sicht Ihres Unternehmens zu bzw. nicht zu?"; "Haben Sie in Ihrem Unternehmen schon einmal Pläne für Innovationen in Zusammenhang mit der Nutzung von Daten wegen rechtlicher Vorgaben oder Unsicherheiten gestoppt?" (Bitkom: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 26.09.23

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen