Transfer personenbezogener Daten


Europäisch-amerikanisches Datenschutzabkommen: Wieder versucht, wieder gescheitert
Obwohl die Entscheidung des EuGH noch aussteht, deutet vieles darauf hin, dass auch das neue Abkommen vor Gericht keinen Bestand haben wird – die entsprechenden Klagen liegen in den Schubladen europäischer Datenschützer sicherlich schon bereit



Das jüngst beschlossene Abkommen zwischen den USA und der EU ist bereits der dritte Versuch, einen sicheren Transfer personenbezogener Daten von Europa nach Amerika sicherzustellen. Holger Dyroff, Co-Founder und COO von ownCloud, sieht auch in dem neuen Regulierungsversuch keine zufriedenstellende Lösung.

"Aller guten Dinge sind drei, sollte man meinen. Im Falle des angestrebten Datenschutzabkommens zwischen Europäischer Union und den USA waren bereits die ersten beiden Anläufe ein Schlag ins Wasser. Der Europäische Gerichtshof kassierte die beiden Vorgängerregelungen, Privacy Shield und Safe Harbor, bereits mit der Begründung ein, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht mit den europäischen Standards vereinbar wäre. Die Europäische Kommission hätte gut daran getan, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, sich um wirkliche Veränderungen zu bemühen und die Rechtsunsicherheit für Unternehmen zu beenden.

Das ist offensichtlich nicht passiert und das neue Abkommen kommt deshalb, ganz ähnlich den beiden ersten Anläufen, ebenfalls nicht über Lippenbekenntnisse hinaus und verkauft alten Wein in neuen Schläuchen. So ist insbesondere beim Knackpunkt der Datenabfrage durch Geheimdienste eine weitere große Grauzone entstanden. Zugriffe sollen nur noch erfolgen, wenn sie notwendig und verhältnismäßig seien – aus Sicht der Amerikaner. Neben den offensichtlichen rechtlichen Schlupflöchern offenbaren diese Formulierungen aber vor allem eines: Bislang haben die USA in unbekanntem Ausmaß auf personenbezogene Daten europäischer Bürger zugegriffen. Auch bei der Definition dessen, was angemessene Zugriffe sind und was nicht, dürften die Ansichten von europäischen und amerikanischen Datenschutzexperten deutlich auseinandergehen.

Im Westen also nichts Neues. Obwohl die Entscheidung des EuGH noch aussteht, deutet vieles darauf hin, dass auch das neue Abkommen vor Gericht keinen Bestand haben wird – die entsprechenden Klagen liegen in den Schubladen europäischer Datenschützer sicherlich schon bereit. Für den nächsten Anlauf sollte sich die Europäische Kommission konsequent auf das eigentliche Problem konzentrieren: Ein fehlendes "No Spy"-Abkommen mit den amerikanischen Partnern, das unberechtigten Zugriffen auf sensible Daten von Europäern grundlegend einen Riegel vorschiebt.

Bis dahin bleibt es bittere Realität, dass Clouds von US-Anbietern für personenbezogene Daten keinen rechtssicheren Raum darstellen. Alternativen gibt es glücklicherweise, etwa souveräne Software und Technologien, die darauf abzielen, Abhängigkeiten von externen Anbietern oder Ländern zu vermeiden. Es bleibt zu hoffen, dass der Markt die Notwendigkeit erkennt und in Zukunft mehr solcher Lösungen hervorbringt – es geht schließlich um nicht weniger als die Kontrolle und Autonomie unserer Daten." (ownCloud: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 26.09.23

ownCloud: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Postengeschachere im Dunkeln"

    Anlässlich der aktuellen Personaldebatte rund um das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnte Transparency Deutschland vor einer Beschädigung des Amtes und fordert eine Stärkung der Unabhängigkeit und Durchsetzungsmöglichkeiten des Amtes.

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen