Transparenz und Rechtsstaatlichkeit


eco: Britische Netzsperren sind Rückschritt in der Bekämpfung illegaler Internetinhalte
Ein weitaus effektiverer Ansatz sei nach wie vor die Löschung illegaler Inhalte, nach einer ausführlichen rechtlichen Prüfung in Kooperation mit den Providern

(01.12.14) - Zur von der Britischen Regierung angekündigten Erweiterung der sogenannten Pornofilter um eine weitere Filterfunktion für extremistische Inhalte und Terror-Propaganda sagt eco-Vorstand Politik und Recht Oliver Süme: "Wir sehen diese Ausdehnung des Netzsperrenprinzips in Großbritannien mit Sorge. Aus unserer Sicht stellt es einen Rückschritt in der Bekämpfung illegaler Internetinhalte dar. Der Aufbau einer Infrastruktur zur Sperrung und Filterung von Internetinhalten ist aus unserer Sicht nicht nur kontraproduktiv für die Bekämpfung illegaler Inhalte und deren Löschung sondern auch Einflugschneise für eine Zensur-Kultur, die die Grundprinzipien der Transparenz und Rechtsstaatlichkeit untergräbt. Gleichzeitig ist diese Maßnahme – wie übrigens auch die Erfahrungen aus Großbritannien wieder bestätigen – nur bedingt effektiv in ihrer Schutzwirkung und mit massiven unerwünschten Nebenwirkungen verbunden."

Ein weitaus effektiverer Ansatz sei nach wie vor die Löschung illegaler Inhalte, nach einer ausführlichen rechtlichen Prüfung in Kooperation mit den Providern.

Dieses Prinzip wird von der eco Internet-Beschwerdestelle seit über 10 Jahren erfolgreich umgesetzt. Seit 1996 unterstützt die eco Internet-Beschwerdestelle das Bundeskriminalamt erfolgreich im Kampf gegen Kinderpornografie und andere illegale Internetinhalte. Das von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft zusammen mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. betriebene Portal www.internet-beschwerdestelle.de setzt dabei ausdrücklich auf die Mithilfe der Internetnutzer. Diese können über das Portal Beschwerden über verdächtige Internetinhalte einreichen. Die Meldung erfolgt wenn gewünscht anonym und wird daher auch von denjenigen genutzt, die Vorbehalte haben, sich direkt an die Polizei zu wenden.

Das Konzept funktioniert, die Erfolgszahlen sprechen für sich: Im Jahr 2013 gingen über 91.000 entsprechende Meldungen bei der eco Internet-Beschwerdestelle ein. Rund 3.000 davon betrafen rechtswidrige Inhalte wie Kinderpornografie, rassistisches Material oder andere Verstöße gegen Jugendschutz-Regelungen. (eco: ra)

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen