Transparenz und Rechtsstaatlichkeit


eco: Britische Netzsperren sind Rückschritt in der Bekämpfung illegaler Internetinhalte
Ein weitaus effektiverer Ansatz sei nach wie vor die Löschung illegaler Inhalte, nach einer ausführlichen rechtlichen Prüfung in Kooperation mit den Providern

(01.12.14) - Zur von der Britischen Regierung angekündigten Erweiterung der sogenannten Pornofilter um eine weitere Filterfunktion für extremistische Inhalte und Terror-Propaganda sagt eco-Vorstand Politik und Recht Oliver Süme: "Wir sehen diese Ausdehnung des Netzsperrenprinzips in Großbritannien mit Sorge. Aus unserer Sicht stellt es einen Rückschritt in der Bekämpfung illegaler Internetinhalte dar. Der Aufbau einer Infrastruktur zur Sperrung und Filterung von Internetinhalten ist aus unserer Sicht nicht nur kontraproduktiv für die Bekämpfung illegaler Inhalte und deren Löschung sondern auch Einflugschneise für eine Zensur-Kultur, die die Grundprinzipien der Transparenz und Rechtsstaatlichkeit untergräbt. Gleichzeitig ist diese Maßnahme – wie übrigens auch die Erfahrungen aus Großbritannien wieder bestätigen – nur bedingt effektiv in ihrer Schutzwirkung und mit massiven unerwünschten Nebenwirkungen verbunden."

Ein weitaus effektiverer Ansatz sei nach wie vor die Löschung illegaler Inhalte, nach einer ausführlichen rechtlichen Prüfung in Kooperation mit den Providern.

Dieses Prinzip wird von der eco Internet-Beschwerdestelle seit über 10 Jahren erfolgreich umgesetzt. Seit 1996 unterstützt die eco Internet-Beschwerdestelle das Bundeskriminalamt erfolgreich im Kampf gegen Kinderpornografie und andere illegale Internetinhalte. Das von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft zusammen mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. betriebene Portal www.internet-beschwerdestelle.de setzt dabei ausdrücklich auf die Mithilfe der Internetnutzer. Diese können über das Portal Beschwerden über verdächtige Internetinhalte einreichen. Die Meldung erfolgt wenn gewünscht anonym und wird daher auch von denjenigen genutzt, die Vorbehalte haben, sich direkt an die Polizei zu wenden.

Das Konzept funktioniert, die Erfolgszahlen sprechen für sich: Im Jahr 2013 gingen über 91.000 entsprechende Meldungen bei der eco Internet-Beschwerdestelle ein. Rund 3.000 davon betrafen rechtswidrige Inhalte wie Kinderpornografie, rassistisches Material oder andere Verstöße gegen Jugendschutz-Regelungen. (eco: ra)

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen