Kleinanlegerschutz bremst Start-up-Finanzierung


Bitkom kritisiert: Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutz und schafft damit neue Hürden für Crowdinvesting
Das Kleinanlegerschutzgesetz erschwert es Start-ups, neue Investoren zu gewinnen - Gleichzeitig nimmt es Anlegern die Chance, in Start-ups zu investieren

(28.11.14) - Der Bitkom hat sich enttäuscht über das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zum Kleinanlegerschutz geäußert. Der im Juli veröffentlichte Entwurf sei trotz massiver Kritik von Start-ups und Verbänden wie Bitkom an entscheidenden Stellen nahezu unverändert übernommen worden und gefährde die Finanzierung von Start-ups in Deutschland.

"Die Bundesregierung konterkariert mit dem Gesetz ihr Ziel, Start-ups künftig besser zu unterstützen. Das Kleinanlegerschutzgesetz schafft eine Vielzahl bürokratischer Hürden für Crowdinvesting und erschwert es Start-ups, neue Investoren zu gewinnen. Gleichzeitig nimmt es Anlegern die Chance, in Start-ups zu investieren", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Investoren in Start-ups sind sich ihres finanziellen Risikos bewusst und müssen nicht auf dieselbe Weise geschützt werden wie Sparer, die in klassische Geldanlagen mit einer gewissen Sicherheit investieren wollen."

Das neue Kleinanlegerschutzgesetz hat das Ziel, Kleinanleger bei Investitionen zu schützen. Für Start-ups sind bei der der Crowd-Finanzierung Ausnahmen vorgesehen, die aus Sicht des Bitkom aber nicht ausreichen. So sollen diese Erleichterungen wie etwa der Verzicht auf eine Prospektpflicht nur für Investitionsrunden bis 1 Million Euro gelten. Zudem dürfen sich Einzelinvestoren nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten.

Rohleder sagt: "In anderen Ländern wie Großbritannien gelten Obergrenzen, die um ein Vielfaches höher liegen. Die geplanten Einschränkungen widersprechen dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Start-ups in Deutschland zu fördern und insbesondere ihre Finanzierung zu erleichtern." Schon heute schütze die hohe Transparenz auf Crowdinvesting-Plattformen durch Nutzerkommentare und -diskussionen sowie eine direkte Kommunikation mit den Gründern potenzielle Investoren deutlich stärker als dies bei klassischen Anlageprodukten mit gedruckten Prospekten der Fall sei.

Grundsätzlich sollen Start-ups vor Crowdinvesting-Runden künftig ein Informationsblatt erstellen und bei der Finanzaufsicht hinterlegen müssen. Geldgeber wären gezwungen, bereits ab einer Beteiligung von nur 250 Euro diese Information auf Papier auszudrucken, zu unterschreiben und dieses Formular dann per Post oder als Scan an das Start-up oder die Crowdinvesting-Plattform zurückzusenden. "Crowdinvesting ist international erfolgreich und gewinnt auch in Deutschland an Bedeutung. Ein entscheidender Grund ist, dass die Investition einfach mit einem Mausklick möglich ist. Durch das Ausdrucken eines Formulars wird dieser Vorteil vollständig zunichte gemacht", so Rohleder. "Formblatt, Ausdruck, Ablage – das sind alles keine Begriffe die zur Digitalen Agenda und zum Ziel passen, Deutschland zum digitalen Wachstumsland zu machen." (Bitkom: ra)

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

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    Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt den GRECO-Bericht zur fünften Evaluierungsrunde und fordert die umgehende Umsetzung der Empfehlungen. Die Forderungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) bestätigen die Kritikpunkte von Transparency Deutschland.

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    Mit dem Data Act soll unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht werden. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Der Data Act ist aktuell eines der wichtigsten Regulierungsprojekte auf EU-Ebene und entscheidet maßgeblich darüber, ob Europa auf dem Weg in die digitale Welt vorankommt."

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    Der Europäische Rat und das Europäische Parlament wollen mit ihrem Trilog zum Data Act starten. Der Data Act soll die Zugänglichkeit von Daten erleichtern, um Innovation und Fairness im digitalen Umfeld zu fördern und das Potential der stetig geschaffenen Datensätze besser ausschöpfen zu können.

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    Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat Vorschläge für eine Reform der Filmförderung vorgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Bitkom begrüßt, dass die Bundesregierung ihre Filmförderinstrumente und die Rahmenbedingungen des Filmmarktes neu ordnen und vereinfachen will - und ausdrücklich eine Anreizförderung in den Mittelpunkt stellt. Ein neues Modell der Film- und Serienförderung muss einfach, wirksam und planbar sein, um zusätzliche Produktionen nach Deutschland bringen."

  • Weiterhin große rechtliche Unsicherheit

    Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 16. Dezember 2022 erhielt vom Bundesrat am 10. Februar 2023 keine Zustimmung. Unterschiedlich fielen die Stellungnahmen dazu aus. Dazu sagt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland, Folgendes.

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