EU: Urheberrechtsverletzungen im Web sanktionieren


Internetprovider sollen noch stärker als bisher zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen heranzuziehen – eco: "Die Unternehmen der Internetwirtschaft sind für Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht verantwortlich"
Unverhältnismäßigkeit: Bei Triple-Play-Anschlüssen wären von einer Netzsperre auch Fernsehen und Telefon betroffen


(23.07.08) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. wendet sich anlässlich entsprechender Forderungen auf dem am 22. Juli 2008 in Versailles stattfindenden informellen Treffen der Minister für Kultur und Medien der Europäischen Union dagegen, Internetprovider noch stärker als bisher zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen heranzuziehen. Insbesondere wendet sich der Verband gegen die vor allem von der französischen Regierung, aber auch vom deutschen Kulturstaatsminister Bernd Neumann unterstützte Idee der Musik- und Filmindustrie, als Reaktion auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen den Internetzugang zwangsweise stillzulegen. (siehe auch "EU-Telekom-Gesetzespaket" – "Telecom package").

Dieses System zur Sanktionierung nach französischem Vorbild würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen, auf die die europäische Wirtschaft existenziell angewiesen ist.

Dazu erklärte Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco:
"Diese Form der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung bedeutet, dass die Internetwirtschaft bei der Durchsetzung von Urheberrechten ständig Dienste als Hilfssheriff leisten soll. Die Unternehmen der Internetwirtschaft sind für Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht verantwortlich. Sie stellen eine für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Infrastruktur zur Verfügung, und sie haben nicht den Hauch einer Chance zu beurteilen, wo die Grenze zwischen erlaubten und unerlaubten Handeln ihrer Kunden jeweils genau verläuft.

Das Internet ist für uns alle zu wichtig, um es mit einseitig die Musik- und Filmindustrie bevorzugenden Regeln, die jedes Maß verloren haben, in Gefahr zu bringen. Der Zugang zum Internet ist für viele Menschen im Alltag heute unverzichtbar.

Bei Triple-Play-Anschlüssen wären von einer Netzsperre auch Fernsehen und Telefon betroffen. Das ist schlicht unverhältnismäßig, insbesondere auch deshalb weil die Sanktion stets den Anschlussinhaber trifft, der oftmals gar nicht der Rechtsverletzer ist."


Die Musik- und Filmindustrie fordert, in Deutschland nach dem Vorbild französischer Pläne ein System zur Sanktionierung von Internetnutzern zu schaffen, denen im Fall wiederholter Urheberrechtsverletzungen der Internetanschluss entzogen werden soll. Das Europaparlament hat erst am 10. April 2008 diesen Ansatz in seiner Entschließung zur europäischen Kulturwirtschaft ausdrücklich als "im Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und den Menschenrechten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit" stehend abgelehnt. (eco: ra)

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