Bundesregierung kreiert Rechtsunsicherheit


Leistungsschutzrecht zielt auf Google, trifft aber die deutsche Internetwirtschaft
Unklar formulierter Gesetzestext beschreibt weder die geschützte Leistung noch die Höhe der Zahlung noch den Kreis der Zahlungsverpflichteten eindeutig

(18.02.13) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco warnt: Das geplante Leistungsschutzrecht schädigt die hiesige Internetwirtschaft. Damit trifft es einen gerade in Krisenzeiten relevanten Wachstumsmotor: Auf viele Unternehmen kommen wirtschaftliche Schäden in unbekannter Höhe zu. Grund ist der unklar formulierte Gesetzestext, der weder die geschützte Leistung noch die Höhe der Zahlung noch den Kreis der Zahlungsverpflichteten eindeutig beschreibt.

Hausgemachtes Problem: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gefährdet die Rechtssicherheit der deutschen Internetbranche. Da der Gesetzestext keine klare Definition bietet, wer alles zahlungspflichtig ist, kann nahezu jedes inhaltliche Angebot betroffen sein: von Portalen, die Suchmaschinentechnik von Drittanbietern oder fremde Texte automatisch über RSS-Feeds einbinden, bis hin zu Netzwerkangeboten wie Xing, in denen Nutzer ohne Kontrolle durch den Betreiber eigene Inhalte einstellen können. Dies nimmt die Bundesregierung bei dem Gesetzentwurf in Kauf: In der Antwort auf eine kleine Anfrage gestand sie ein, dass sie selbst davon ausgeht, dass der genaue Kreis der Betroffenen erst vor Gericht geklärt werden wird.

Vor diesem Hintergrund befürchtet eco, dass viele deutsche Internetunternehmen ihre Services einstellen oder einschränken müssen. Zum einen werden viele Angebote unrentabel, etwa wenn Portalbetreiber nun zusätzlich zu den Lizenzen für Suchmaschinentechnik auch noch Lizenzen für die Suchergebnisse in bisher unbekannter Höhe zahlen sollen. Zum anderen drohen jahrelange Gerichtsverfahren, um zu klären, wer überhaupt zahlungspflichtig ist. Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik, Recht & Regulierung, befürchtet daher langwierige, lähmende Prozesse um hohe Streitwerte: "Rechtssicherheit erhält man als Anbieter nur noch dadurch, dass man jede Form von Suchfunktion oder Interaktivität abschaltet. Dann haben wir ein Internet auf dem technischen Stand von 1996." (eco: ra)

Lesen Sie auch:
Sachverständige wurden einseitig ausgewählt
Neue Chance für Abmahnanwälte?

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • eco zum KRITIS-Dachgesetz

    Mit dem derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen KRITIS-Dachgesetz will das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des Digital Services Act

    Am 25. August 2023 trat der Digital Services Act in der EU in Kraft. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Desinformation und Fake-News sind eine Gefahr für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

  • Massiver Eingriff in die Privatsphäre

    Nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem lang ersehnten Urteil am 22. September vergangenen Jahres entschieden hat, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind, hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung getroffen.

  • AGG mit etlichen Regelungslücken

    Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Das zuständige Bundesjustizministerium hat bisher weder einen Gesetzentwurf noch ein Eckpunktepapier vorgelegt.

  • Transfer personenbezogener Daten

    Das jüngst beschlossene Abkommen zwischen den USA und der EU ist bereits der dritte Versuch, einen sicheren Transfer personenbezogener Daten von Europa nach Amerika sicherzustellen. Holger Dyroff, Co-Founder und COO von ownCloud, sieht auch in dem neuen Regulierungsversuch keine zufriedenstellende Lösung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen